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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Trittschallgeräusche“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2018
- V ZR 276/16 -

Miteigentümer haben keinen Anspruch auf verbesserten Trittschall nach Badsanierung

Bei Instandsetzungs- und Modernisierungs­maßnahmen am Sondereigentum sind für Schallschutz unverändert die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Standards maßgeblich

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer, die bei der Sanierung ihres Bades den Boden unter Entfernung des Estrichs erneuern, nicht für verbesserte Trittschalwerte sorgen müssen. Für den für Schallschutz bleiben unverändert die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Standards maßgeblich.

Die Parteien des zugrunde liegenden Streitfalls sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage wurde im Jahr 1990 errichtet. Die Wohnung der Beklagten liegt über der der Klägerin. Bei einer Modernisierung ihres Badezimmers im Jahr 2012 ließen die Beklagten den Estrich vollständig entfernen und eine Fußbodenheizung einbauen. Ferner wurden der Fliesenbelag sowie sämtliche Sanitärobjekte erneuert und eine Steigleitung unter Putz verlegt. Gestützt auf die Behauptung, der Schallschutz habe sich durch die Baumaßnahme verschlechtert, verlangte die Klägerin, dass die Beklagten bestimmte Schallschutzmaßnahmen in näher bezeichneter Ausführung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.02.2015
- V ZR 73/14 -

BGH zu Bodenbelag in der Eigentumswohnung: Nachbar muss lautere Schritte auf Parkett nach Austausch von Teppichboden durch Parkett hinnehmen

Auswahl des Bodenbelags bleibt Wohnungseigentümer überlassen

Ein Wohnungsinhaber muss es hinnehmen, wenn der über ihm lebende Eigentümer den leiseren Teppichboden durch Parkett ersetzt. Ein Vertrauensschutz besteht nicht. Maßgeblich ist allein, dass die Schallschutzwerte eingehalten werden, die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes galten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Parteien in dem zugrunde liegenden Verfahren sind Wohnungserbbauberechtigte. Die Beklagten erwarben das über der Wohnung der Kläger liegende Appartement im Jahr 2006. In dem Anfang der Siebzigerjahre errichteten Hochhaus befinden sich ein großes Hotel und 320 Appartements, für die jeweils Wohnungserbbaurechte bestehen. Im Jahr 2008 ließen die Beklagten den vorhandenen Teppichboden... Lesen Sie mehr

Landgericht Itzehoe, Urteil vom 18.03.2014
- 11 S 101/12 -

Kein Anspruch auf Trittschallschutz nach Austausch des Teppichbodens durch Parkett durch Nachbarn

Abzustellen ist auf Trittschallgrenze der zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses geltenden DIN 4109

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Trittschallschutz nach dem Austausch des Teppichbodens durch Parkett durch den Nachbarn, wenn die Trittschallgrenze der zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses geltenden DIN 4109 eingehalten wird. Der Anspruch ergibt sich auch nicht daraus, dass vor mehr als 30 Jahren in sämtlichen Wohnungen des Hauses ein Teppichboden ausgelegt war und daher ein höherer Schallschutz vorlag. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung im Jahr 2006 ließen die neuen Wohnungseigentümer den vorhandenen Teppichboden entfernen und verlegten stattdessen einen Parkettboden. Dadurch kam es in der Folgezeit zu erhöhten Trittschallgeräuschen in der darunter liegenden Eigentumswohnung. Deren Wohnungseigentümer verlangten die Beseitigung des Parkettbodens... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.06.2013
- VIII ZR 287/12 -

Trittschallschutz und Luftschallschutz einer Wohnung müssen den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen

Abschleifen eines Estrichbodens ist nicht mit Neubau oder grundlegender Veränderung eines Gebäudes vergleichbar

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welcher Maßstab anzulegen ist, um zu beurteilen, ob eine Mietwohnung in schall­schutz­technischer Hinsicht einen Mangel aufweist. Das Gericht entschied, dass bei Fehlen einer vertraglichen Abrede eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude in schall­schutz­technischer Hinsicht keinen Mangel aufweist, sofern der Tritt- und der Luftschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit dem Jahr 1985 Mieter einer Wohnung der Beklagten in Mannheim. Das Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet und das im Eigentum der Beklagten steht, war während des Zweiten Weltkriegs beschädigt und im Jahr 1952 wieder aufgebaut worden.Im Jahr 2003 ließ die Beklagte in der über der Wohnung des Klägers gelegenen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 06.06.2012
- 531 C 49/11 -

Sanierung eines Altbaus führt zu gesteigerten Anforderungen an den Trittschallschutz

Vermieter kann sich nicht auf unverhältnismäßig hohe Mängelbeseitigungskosten berufen

Lässt der Vermieter ein 50 Jahre altes Haus grundlegend sanieren und vermietet er die Wohnungen mit dem Zusatz "Baujahr 2000", so schuldet er den Trittschallschutz des Jahres 2000. In diesem Fall kann sich der Vermieter bei der Mängelbeseitigung nicht auf unverhältnismäßig hohe Kosten berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde ein Anfang der 50iger Jahre errichtetes Haus im Jahr 2000 grundlegend saniert. Die Wohnungen wurden mit der Maßgabe vermietet, dass sie im Jahr 2000 errichtet wurden sowie mit dem Zusatz "Baujahr 2000". Nachfolgend beschwerte sich jedoch eine Mieterin über Wohngeräusche aus der darüber liegenden Wohnung und verlangte von der Vermieterin eine den... Lesen Sie mehr

Landgericht Hannover, Urteil vom 15.04.1994
- 9 S 211/93 -

Durchfeuchtungsschäden wegen einer Dachundichtigkeit, Trittschallgeräusche und Knackgeräusche in der Heizung berechtigen zu einer Mietminderung

Unschöner Eindruck alter Doppelfenster in einem Altbau berechtigen nicht zu einer Mietminderung

Kommt es infolge der Undichtigkeit des Daches zu einem Durchfeuchtungsschaden berechtigt dies ebenso wie deutlich vernehmende Trittschallgeräusche und laute Betriebsgeräusche der Heizung zu einer Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichtes Hannover hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Mietwohnung ihre Miete wegen einer Dachundichtigkeit, deutlicher Trittschallgeräusche, lauter Betriebsgeräusche der Heizung und unschöner Doppelfenster.Das Landgericht Hannover hielt eine Minderung wegen der aufgrund der Dachundichtigkeit aufgetretenen Durchfeuchtungsschäden in Höhe von 2 % für gerechtfertigt.... Lesen Sie mehr




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