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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Thilo Sarrazin“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 15.08.2013
- 27 O 183/13 -
TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen
TAZ verletzt Thilo Sarrazin in seinem Persönlichkeitsrecht
Die TAZ hat es zu unterlassen, Äußerungen aus einer Kolumne des Journalisten Deniz Yücel vom 06.11.2012 zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegende Fall enthielt der Artikel des Journalisten Deniz Yücel die Formulierung „Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“. Die hiergegen gerichtete Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts war erfolgreich. Ferner hat das Landgericht Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.Die TAZ hat es zu... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.09.2012
- 16 W 36/12 -
Äußerungen in der "taz": Bezeichnung einer im öffentlichen Leben stehenden Person als "Hure" zulässig
Grenze zur Schmähkritik durch Artikel nicht überschritten
Wird das Verhältnis einer im öffentlichen Leben stehenden Person mit der Presse mit der Tätigkeit einer Hure verglichen, so ist dies zulässig. Die Grenze zur Schmähkritik ist in diesem Fall nicht überschritten. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und wies eine von Dr. Thilo Sarrazin eingelegte Beschwerde gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die "taz" zurück.
In dem zugrunde liegenden Fall erschien am 18. Juni 2012 in der Berliner Tageszeitung "taz" ein Artikel über den Antragsteller. Darin heißt es u.a. der Antragsteller "wird inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss ... fragt sich nur, wer da Hure und wer Drübersteiger ist?"... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 11.08.2011
- 27 O 468/11 -
"Pro Deutschland" darf nicht mit dem Namen Sarrazin Wahlwerbung betreiben
Bürgerbewegung "Pro Deutschland" verletzt Sarrazins Namensrechte
Die Bürgerbewegung "Pro Deutschland" darf keine Wahlwerbung mit dem Namen Thilo Sarrazins betreiben. Dies hat das Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung untersagt.
Im hier zugrunde liegenden Fall hat die Bürgerbewegung "Pro Deutschland" im Berliner Wahlkampf den Slogan "Wählen gehen für Thilos Thesen" verwendet. Diesen hat sie neben einer Abbildung wiedergegeben, die eine durchgestrichene Moschee zeigt.Das Landgericht Berlin stellte fest, dass Thilo Sarrazins Rechte am eigenen Namen durch diesen Slogan verletzt werden.... Lesen Sie mehr
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