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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Terminsaufhebung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 18.04.2018
- 1 U 1509/17 -

Freistaat Sachsen haftet auf Schadensersatz wegen verspäteter Mitteilung eines Rechtsanwalts zur Terminsaufhebung

Staat muss Reisekosten und Tagesgeldpauschale erstatten

Die Aufhebung eines Gerichtstermins muss den Ver­fahrens­beteiligten noch vor der Abreise zugehen. Geschieht dies nicht und entstehen daher unnötige Kosten, haftet das betreffende Bundesland gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG auf Schadensersatz. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 7. April 2016 brach ein Hamburger Rechtsanwalt in den frühen Morgenstunden zu einem Gerichtstermin in Dresden auf. Leider war der Termin bereits aufgehoben worden. Die entsprechende Aufhebung erreichte seine Kanzlei erst am Terminstag, obwohl die Aufhebung bereits am 31. März 2016 angeordnet wurde. Die Geschäftsstellenbedienstete des Gerichts verschickte die Bekanntmachung über die Aufhebung erst am 4. April 2016 per Post an die Kanzlei. Eine Benachrichtigung über Telefax oder Telefon erfolgte nicht, obwohl der Bediensteten klar war, dass der Rechtsanwalt aus Hamburg anreisen würde. Der Mandant des... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2013
- 7 N 78.13 -

Terminsverlegung: Rechtsanwalt kann Gerichtstermin nicht wegen Lehrtätigkeit verlegen lassen

Lehrtätigkeit begründet verschuldete Abwesenheit und stellt Verletzung von Mit­wirkungs­pflichten dar

Geht ein Anwalt einer Lehrtätigkeit nach und kommt es deswegen zu einer Kollision mit einem Verhandlungstermin, so stellt dies keinen erheblichen Grund für eine Terminverlegung im Sinne des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar. Denn durch die Lehrtätigkeit ist der Anwalt verschuldet abwesend und verletzt dadurch seine Mit­wirkungs­pflichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Prozesses zum Aufenthaltsrecht eines Vietnamesen beantragte der Rechtsanwalt die Verlegung eines Verhandlungstermins. Zur Begründung führte er aus, dass er zu der Zeit einer Lehrtätigkeit bei der Bundespolizei nachgehen müsse. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Antrag ab und entschied über den Fall in Abwesenheit des... Lesen Sie mehr