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Mittwoch, 31. Mai 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Teilwertabschreibung“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 19.09.2012
- 10 K 2079/12 F -

Keine Hinzurechnungsbesteuerung bei Seitwärtsverschmelzung

Hinzurechnung gemäß § 12 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UmwStG a.F. bei Verschmelzung von Schwestergesellschaften nicht rechtens

Eine Teilwertabschreibung ist im Fall der Verschmelzung von Schwesterkapitalgesellschaften und späterer Anteilsveräußerung nicht nach § 12 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UmwStG a.F. hinzuzurechnen. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

In dem zugrunde liegenden Fall nahm die Klägerin eine Teilwertabschreibung auf den Beteiligungsbuchwert einer ihrer Tochtergesellschaften vor. Danach wurde diese auf eine andere Tochtergesellschaft verschmolzen. Drei Jahre später veräußerte die Klägerin die Anteile an der übernehmenden Tochtergesellschaft an einen Dritten. Auf diesen Zeitpunkt nahm das beklagte Finanzamt bei der Klägerin eine Hinzurechnung gemäß § 12 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UmwStG a.F. in Höhe der Teilwertabschreibung vor und berief sich auf das BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2003 (BStBl. I 2003, S. 786, Tz. 19). Hiergegen wandte die Klägerin ein, dass die Vorschrift auf die Verschmelzung... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.09.2011
- I R 89/10 und I R 7/11 -

Teilwertabschreibung auf Aktien und Investmentanteile nach Maßgabe des Börsenkurses

Zur Frage der voraussichtlich dauernden Wertminderung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei börsennotierten Aktien entschieden.

Bilanzierte Wirtschaftsgüter können nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zu Lasten des Gewinns auf ihren niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ist bei an der Börse gehandelten Aktien typisierend bereits dann auszugehen, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.06.2011
- I R 98/10 -

BFH: Teilwertabschreibung auf festverzinsliche Wertpapiere wegen unter Nennwert gesunkenen Kurses unzulässig

Wirtschaftsgut ist grundsätzlich immer mit Anschaffungskosten in Bilanz auszuweisen

Eine Abschreibung (so genannte Teilwertabschreibung) ist auf festverzinsliche Wertpapiere unter ihren Nennwert allein wegen gesunkener Kurse nicht zulässig. Dies betrifft insbesondere auch Geldinstitute, denn Abschreibungsverbot gilt auch für festverzinsliche Wertpapiere, die zum Handelsbestand gehören und deshalb im Umlaufvermögen gehalten werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Bank Teilwertabschreibungen auf festverzinsliche Wertpapiere geltend gemacht. Dies hatte das Finanzamt insoweit abgelehnt, als die Kurswerte unter deren Nominalwert gefallen waren.Der Bundesfinanzhof folgte dieser Auffassung. Ein Wirtschaftsgut ist grundsätzlich mit seinen Anschaffungskosten in der Bilanz auszuweisen. Stattdessen... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 31.08.2010
- 9 K 3466/09 K, G -

FG Münster stellt klare Regeln für dauernde Wertminderung bei Aktien auf

Bei gesunkenem Kurswert unter Anschaffungskosten ohne Anhaltspunkte für baldigen Kursanstieg ist von voraussichtlich dauernder Wertminderung auszugehen

Sinkt der Kurswert einer Aktie zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten und liegen im Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine Anhaltspunkte für einen alsbaldigen Kursanstieg vor, ist grundsätzlich von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Im Streitfall hielt die Klägerin Aktien im Betriebsvermögen. Deren Wert war zum Bilanzstichtag allerdings deutlich unter die ursprünglichen Anschaffungskosten gesunken - teilweise lag er etwa 8 %, teilweise sogar um fast 30 % niedriger. Die Klägerin sah die Wertminderungen als „voraussichtlich dauernd“ an und nahm eine gewinnmindernde Teilwertabschreibung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor.... Lesen Sie mehr




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