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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tanzveranstaltung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2022
- 18 L 1488/22 -

„Union Move“ in Mönchengladbach ist keine Versammlung

Musik- und Tanzveranstaltung im Vordergrund

Die für den 16. Juli 2022, in Mönchengladbach geplante „Union Move“, bei dem laut Veranstalter „mindestens 10.000 musikbegeisterte Elektrofans“ erwartet werden, ist keine Versammlung im Sinne des Versammlungs-gesetzes NRW. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit einen Eilantrag der Veranstalter gegen eine entsprechende Feststellung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach abgelehnt. In Folge dessen könnten für die Durchführung der Veranstaltung weitere Anforderungen gelten, etwa mit Blick auf Hygiene- und Sicherheitskonzepte und weitere notwendige Genehmigungen.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen fielen ebenso wenig unter den Versammlungsbegriff wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienten oder die als eine auf Unterhaltung ausgerichtete öffentliche Massenparty gedacht seien. Zwar enthalte der „Union Move“ Elemente, die auf eine Meinungskundgabe zielten - so solle laut Veranstalter für die Anerkennung elektronischer Musikkultur als immaterielles Kulturerbe der UNESCO, für die Gleichstellung mit anderen Kulturformen, für einen gesetzlichen Feiertag für die elektronische Musik- und Tanzkultur in NRW am 16. Juli und für bundeseinheitliche... Lesen Sie mehr

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Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.08.2021
- 14 E 3490/21 -

Eilantrag gegen Tanzverbot auf Hochzeitsfeier erfolgreich

OVG Hamburg zum Tanzverbot bei geschlossenen Gesellschaften

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag eines Hochzeitpaares stattgeben, mit dem sich dieses gegen das in der Coronavirus-Eindämmungs­verordnung geregelte und auch für private Feierlichkeiten in Veranstaltungs­räumen geltende Tanzverbot gewandt hatte.

Die Antragsteller wollen in einem Veranstaltungsraum eines Hamburger Hotels vom 20. August 2021 auf den 21. August 2021 eine Hochzeitfeier veranstalten, an der 51 Personen über 14 Jahre teilnehmen sollen, von denen 41 vollständig gegen die Covid-19-Erkrankung geimpft sind. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts handelt es sich hierbei um eine private Feierlichkeit mit bis zu... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 20.08.2021
- 2 E 3591/21 -

Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Feier in Hamburg auf dem Kiez mit bis zu 250 Gästen bleibt untersagt

VG Hamburg lehnt Eilantrag ab

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag abgelehnt, der darauf gerichtet war, eine Feier mit bis zu 250 Gästen in einem Restaurant auf der Reeperbahn durchführen zu können.

Vorgesehen war eine Tanzveranstaltung in einem Innenraum eines Restaurants auf der Reeperbahn. Sie sollte um 23.00 Uhr am 21. August 2021 beginnen und am Folgetag um 5.00 Uhr morgens enden. Geplant war ein DJ-Bereich, Bereiche zum Stehen und zum Sitzen für die Gäste sowie der Verkauf von Getränken. Sämtliche Gäste und Mitarbeiter, unabhängig von ihrem Impfstatus oder von ihrem Status... Lesen Sie mehr




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