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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „streichen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 26.10.2023
- 210 C 176/23 -

Unwirksame Schönheits­reparatur­klausel wegen Formulierung "Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen"

Schönheits­reparatur­pflicht umfasst kein Streichen der Fenster von außen

Regelt eine Schönheits­reparatur­klausel unter anderem "das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen", so ist die diese unwirksam. Denn die Formulierung kann so verstanden werden, dass die Fenster auch von außen gestrichen werden sollen, was unzulässig wäre. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin im September 2022 stritten sich die ehemaligen Vertragsparteien über die Auszahlung der Mietsicherheit. Die Vermieter behielten einen Teil der Mietkaution wegen Kosten für Maler- und Lackierarbeiten ein. Die Mieter hielten die mietvertragliche Schönheitsreparaturklausel für unwirksam, da diese Ihnen das Streichen der Fenster von außen in unzulässigerweise aufbürde. Die entsprechende Klausel lautete auszugsweise: "Schönheitsreparaturen umfassen [...] das Streichen […] der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen". Die Mieter erhoben... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2022
- 49 C 150/22 -

"Streichen der Fenster und der Außentüren von innen" stellt unklare Schön­heits­reparatur­klausel dar

Pflicht zum Streichen der Fenster nur von innen wird nicht deutlich

Eine Schön­heits­reparatur­klausel, wonach das "Streichen der Fenster und der Außentüren von innen" verpflichtend ist, ist unwirksam, da nicht deutlich wird, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung stritten sich im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg unter anderem über die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel. Die betreffende Klausel verpflichtete den Mieter zum "Streichen der Fenster und der Außentüren von innen". Der Mieter hielt dies für unzulässig, da nach der Klausel das... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 06.07.2021
- 65 S 292/20 -

Formulierung in Schönheits­reparatur­klausel "Streichen der Innentüren" meint nicht "ölen"

Mieter nicht zum Abbeizen und Ölen der Zimmertüren verpflichtet

Ist in einer Schönheits­reparatur­klausel geregelt, dass der Mieter die Innentüren "Streichen" soll, so ist damit nicht "ölen" gemeint. Der Mieter ist daher nicht zum Abbeizen und Ölen der Zimmertüren verpflichtet . Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Altbauwohnung in Berlin nach Mietvertragsende die abgeschliffenen Zimmertüren ölen. Nach der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag war das "Streichen der Innentüren" geschuldet. Die Mieter hielten aufgrund dessen nur ein Streichen der Türen in weißer Farbe für erforderlich. Da die Vermieterin dies anders sah, erhob sie Klage.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Paderborn, Urteil vom 03.12.2020
- 57 C 44/20 -

Ungewöhnliche Farbgestaltung bei bläulich/grüner Glitzer-Wandfarbe in gesamter Wohnung

Mieter muss Wohnung bei Auszug in dezenten Farben streichen

Sind sämtliche Wände einer Mietwohnung in bläulich/grüner Glitzer-Farbe gestrichen, so muss der Mieter bei Auszug die Wände in dezenten Farben überstreichen. Anderenfalls macht er sich schadens­ersatz­pflichtig. Dies hat das Amtsgericht Paderborn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt: Die Mieterin einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen hatte sämtliche Wände der Wohnung mit einer bläulich/grünen Wandfarbe gestrichen. Zudem enthielt die Farbe Glitzerpartikel, wodurch die Wände bei einem bestimmte Lichteinfall ein wenig glitzerten. Bei Übergabe der Wohnung waren sämtliche Wände weiß gestrichen. Nachdem das Mietverhältnis im Februar... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 15.05.2020
- 49 C 493/19 -

Unklare Schön­heits­reparatur­klausel bei Pflicht des Mieters zum "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen"

Unklare Regelung zur Pflicht der Streichung der Fenster auch von außen

Regelt eine Schön­heits­reparatur­klausel, dass der Wohnungsmieter für das "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen" verpflichtet ist, so ist unklar, ob das Streichen der Fenster auch von außen geschuldet ist, was unzulässig wäre. Diese Unklarheit geht gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters, so dass die Abwälzung der Schön­heits­reparaturen insgesamt unwirksam ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags nach Ende des Mietverhältnisses im Jahr 2019 vor dem Amtsgericht Hamburg um die Auszahlung der Mietkaution. Diese hielt die Vermieterin zurück, da die Mieter ihrer Meinung nach nicht ihrer Schönheitsreparaturpflicht nachgekommen seien. Nach einer Klausel im Mietvertrag waren die Mieter unter anderem... Lesen Sie mehr

Landgericht Bremen, Hinweisbeschluss vom 18.05.2017
- 1 S 37/17 -

Wohnungsvermieter muss bei Neuanstrich der Wohnung im Rahmen seiner Schön­heits­reparatur­pflicht Farbwünsche des Mieters respektieren

Mieter muss sehr starke Farben nach Mietende beseitigen

Ist der Vermieter im Rahmen seiner Schön­heits­reparatur­pflicht verpflichtet, die Wohnung neu zu streichen, so hat er grundsätzlich die Farbwünsche des Mieters zu respektieren. Der Vermieter erleidet dadurch keine Nachteile, da der Mieter nach Mietende ohnehin zur Beseitigung von extremen Farben verpflichtet ist. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Vermieter den Eingangs- und Wohnbereich der Wohnung neu streichen. Der Mieter wünschte dabei die Beibehaltung der vorhandenen Farbe "creme-weiß". Damit war aber der Vermieter nicht einverstanden, er wollte den Eingangs- und Wohnbereich in weiß streichen. Der Mieter ließ die Malerabreiten schließlich selbst durchführen. Die dadurch entstandenen... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 23.05.2017
- 67 S 416/16 -

Vermieter muss im Rahmen der von ihm vorzunehmenden Schönheits­reparaturen Farbwünsche des Mieters respektieren

Keine Berücksichtigung der Farbwünsche bei Mehrkosten oder entgegenstehenden schützenswerten Vermieterinteressen

Ist der Vermieter zur Vornahme von Schönheits­reparaturen verpflichtet, hat er grundsätzlich die Farbwünsche des Mieters zu respektieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Farbwunsch mit Mehrkosten verbunden ist oder schützenswerte Vermieterinteressen entgegenstehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Vermieter einer Wohnung im Rahmen ihrer Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen die Wände und Decken der Wohnung streichen. Die Vermieter waren damit auch einverstanden, wollten aber die Decken und Wände in Gelbtönen streichen. Damit war der Mieter jedoch nicht einverstanden. Er bevorzugte weiße Farben. Da die Vermieter bei ihrer Farbwahl... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 24.09.2014
- 7 C 135/14 -

Bei einer wirksamen Schön­heits­reparatur­klausel müssen die im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs gesetzten Dübellöcher verschlossen werden

Schönheitsreparatur umfasst Pflicht zum Streichen des gesamten Zimmers im einheitlichen weißen Farbton

Ist der Mieter aufgrund einer Vereinbarung im Mietvertrag zur Durchführung von Schön­heits­reparaturen verpflichtet, so umfasst dies auch das Verschließen von im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs gesetzten Dübellöchern. Zudem muss der Mieter nicht nur den bunten Farbton an einer Wand eines Zimmers überstreichen. Vielmehr hat er das gesamte Zimmer in einem einheitlichen weißen Farbton zu streichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pankow/Weißensee hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien über den Umfang der nach einer Vereinbarung im Mietvertrag durchzuführenden Schönheitsreparaturen. Der Mieter meinte, er sei nicht verpflichtet sämtliche Dübellöcher zu verschließen. Denn diese haben sich nach ihrer Anzahl im vertragsgemäßen Gebrauch gehalten. Zudem sei er nur zum Überstreichen der bunten Wände in... Lesen Sie mehr




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