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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „streichen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2022
- 49 C 150/22 -
"Streichen der Fenster und der Außentüren von innen" stellt unklare Schönheitsreparaturklausel dar
Pflicht zum Streichen der Fenster nur von innen wird nicht deutlich
Eine Schönheitsreparaturklausel, wonach das "Streichen der Fenster und der Außentüren von innen" verpflichtend ist, ist unwirksam, da nicht deutlich wird, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung stritten sich im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg unter anderem über die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel. Die betreffende Klausel verpflichtete den Mieter zum "Streichen der Fenster und der Außentüren von innen". Der Mieter hielt dies für unzulässig, da nach der Klausel das Streichen der Fenster von außen geschuldet sei.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Mieters. Die laufenden Schönheitsreparaturen seien nicht auf den Mieter abgewälzt worden. Einer wirksamen Abwälzung stehe entgegen,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 06.07.2021
- 65 S 292/20 -
Formulierung in Schönheitsreparaturklausel "Streichen der Innentüren" meint nicht "ölen"
Mieter nicht zum Abbeizen und Ölen der Zimmertüren verpflichtet
Ist in einer Schönheitsreparaturklausel geregelt, dass der Mieter die Innentüren "Streichen" soll, so ist damit nicht "ölen" gemeint. Der Mieter ist daher nicht zum Abbeizen und Ölen der Zimmertüren verpflichtet . Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Altbauwohnung in Berlin nach Mietvertragsende die abgeschliffenen Zimmertüren ölen. Nach der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag war das "Streichen der Innentüren" geschuldet. Die Mieter hielten aufgrund dessen nur ein Streichen der Türen in weißer Farbe für erforderlich. Da die Vermieterin dies anders sah, erhob sie Klage.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Paderborn, Urteil vom 03.12.2020
- 57 C 44/20 -
Ungewöhnliche Farbgestaltung bei bläulich/grüner Glitzer-Wandfarbe in gesamter Wohnung
Mieter muss Wohnung bei Auszug in dezenten Farben streichen
Sind sämtliche Wände einer Mietwohnung in bläulich/grüner Glitzer-Farbe gestrichen, so muss der Mieter bei Auszug die Wände in dezenten Farben überstreichen. Anderenfalls macht er sich schadensersatzpflichtig. Dies hat das Amtsgericht Paderborn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt: Die Mieterin einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen hatte sämtliche Wände der Wohnung mit einer bläulich/grünen Wandfarbe gestrichen. Zudem enthielt die Farbe Glitzerpartikel, wodurch die Wände bei einem bestimmte Lichteinfall ein wenig glitzerten. Bei Übergabe der Wohnung waren sämtliche Wände weiß gestrichen. Nachdem das Mietverhältnis im Februar... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 15.05.2020
- 49 C 493/19 -
Unklare Schönheitsreparaturklausel bei Pflicht des Mieters zum "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen"
Unklare Regelung zur Pflicht der Streichung der Fenster auch von außen
Regelt eine Schönheitsreparaturklausel, dass der Wohnungsmieter für das "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen" verpflichtet ist, so ist unklar, ob das Streichen der Fenster auch von außen geschuldet ist, was unzulässig wäre. Diese Unklarheit geht gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters, so dass die Abwälzung der Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags nach Ende des Mietverhältnisses im Jahr 2019 vor dem Amtsgericht Hamburg um die Auszahlung der Mietkaution. Diese hielt die Vermieterin zurück, da die Mieter ihrer Meinung nach nicht ihrer Schönheitsreparaturpflicht nachgekommen seien. Nach einer Klausel im Mietvertrag waren die Mieter unter anderem... Lesen Sie mehr
Landgericht Bremen, Hinweisbeschluss vom 18.05.2017
- 1 S 37/17 -
Wohnungsvermieter muss bei Neuanstrich der Wohnung im Rahmen seiner Schönheitsreparaturpflicht Farbwünsche des Mieters respektieren
Mieter muss sehr starke Farben nach Mietende beseitigen
Ist der Vermieter im Rahmen seiner Schönheitsreparaturpflicht verpflichtet, die Wohnung neu zu streichen, so hat er grundsätzlich die Farbwünsche des Mieters zu respektieren. Der Vermieter erleidet dadurch keine Nachteile, da der Mieter nach Mietende ohnehin zur Beseitigung von extremen Farben verpflichtet ist. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Vermieter den Eingangs- und Wohnbereich der Wohnung neu streichen. Der Mieter wünschte dabei die Beibehaltung der vorhandenen Farbe "creme-weiß". Damit war aber der Vermieter nicht einverstanden, er wollte den Eingangs- und Wohnbereich in weiß streichen. Der Mieter ließ die Malerabreiten schließlich selbst durchführen. Die dadurch entstandenen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 23.05.2017
- 67 S 416/16 -
Vermieter muss im Rahmen der von ihm vorzunehmenden Schönheitsreparaturen Farbwünsche des Mieters respektieren
Keine Berücksichtigung der Farbwünsche bei Mehrkosten oder entgegenstehenden schützenswerten Vermieterinteressen
Ist der Vermieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, hat er grundsätzlich die Farbwünsche des Mieters zu respektieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Farbwunsch mit Mehrkosten verbunden ist oder schützenswerte Vermieterinteressen entgegenstehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Vermieter einer Wohnung im Rahmen ihrer Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen die Wände und Decken der Wohnung streichen. Die Vermieter waren damit auch einverstanden, wollten aber die Decken und Wände in Gelbtönen streichen. Damit war der Mieter jedoch nicht einverstanden. Er bevorzugte weiße Farben. Da die Vermieter bei ihrer Farbwahl... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 24.09.2014
- 7 C 135/14 -
Bei einer wirksamen Schönheitsreparaturklausel müssen die im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs gesetzten Dübellöcher verschlossen werden
Schönheitsreparatur umfasst Pflicht zum Streichen des gesamten Zimmers im einheitlichen weißen Farbton
Ist der Mieter aufgrund einer Vereinbarung im Mietvertrag zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, so umfasst dies auch das Verschließen von im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs gesetzten Dübellöchern. Zudem muss der Mieter nicht nur den bunten Farbton an einer Wand eines Zimmers überstreichen. Vielmehr hat er das gesamte Zimmer in einem einheitlichen weißen Farbton zu streichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pankow/Weißensee hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien über den Umfang der nach einer Vereinbarung im Mietvertrag durchzuführenden Schönheitsreparaturen. Der Mieter meinte, er sei nicht verpflichtet sämtliche Dübellöcher zu verschließen. Denn diese haben sich nach ihrer Anzahl im vertragsgemäßen Gebrauch gehalten. Zudem sei er nur zum Überstreichen der bunten Wände in... Lesen Sie mehr
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