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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „steuerlich absetzbar“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.09.2022
- X R 7/21 -
BFH zur Abzugsfähigkeit von Vereins-Mitgliedsbeiträgen
MitgliedsbeiÂtrag für Vereine zur Freizeitgestaltung nicht abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können.
Im Grundsatz können sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Eine gesetzliche Sonderregelung (§ 10 b Abs. 1 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes) schließt jedoch u.a. bei Vereinen den Abzug von Mitgliedsbeiträgen aus, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen. Dasselbe gilt z.B. für Sportvereine. Spenden an solche Vereine bleiben hingegen abziehbar. In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um einen gemeinnützigen Verein, der ein Blasorchester für Erwachsene und eines für Jugendliche unterhält. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, der Kläger dürfe keine Zuwendungsbestätigungen... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.04.2019
- VI R 46/17 -
Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
Gesetz typisiert die Erforderlichkeit des Arbeitszimmers
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgezogen werden (§ 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes). Anders ist dies, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall können Aufwendungen bis zu 1.250 € im Rahmen der Einkommensteuer... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.12.2019
- VI R 8/18 -
Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abziehbar
Durch einen Wegeunfall verursachten Krankheitskosten werden nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst
Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krankheitskosten werden nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19.12.2019 entschieden hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin erlitt durch einen Verkehrsunfall auf dem Weg von ihrer ersten Tätigkeitsstätte nach Hause erhebliche Verletzungen. Sie machte die hierdurch verursachten Krankheitskosten, soweit sie nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wurden, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Finanzamt und... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.09.2019
- 3 K 2083/18 -
Recherche für Biografie stellt keine steuerlich anzuerkennende schriftstellerische Tätigkeit dar
Biografie über eigenen Vater würden offensichtlich nicht in wirtschaftlich verwertbarem Buch münden
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der an einer Biografie über das Leben und Wirken seines Vaters arbeitet, aber sonst nicht weiter schriftstellerisch tätig ist bzw. werden möchte, keine Gewinnerzielungsabsicht hat und die Kosten seiner Recherchen daher nicht steuerlich absetzen kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater des Klägers war vor und nach dem Zweiten Weltkrieg u.a. als Schauspieler, Regisseur und Filmeditor tätig. Der Kläger arbeitete an seiner Biografie und machte den ihm ab dem Jahr 2011 für Recherchearbeiten entstandenen Aufwand (bis 2016 waren dies rund 20.500 Euro) als Verluste steuerlich geltend. Der Ermittlungsbeamte des Finanzamtes... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.04.2019
- VI R 18/17 -
BFH: Kosten für Einrichtungsgegenstände einer doppelten Haushaltsführung voll abziehbar
Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat einer doppelten Haushaltsführung fallen nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro
Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzten Wohnung fallen nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro und sind daher grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung begründet. Aufwendungen für die Miete nebst Nebenkosten sowie Anschaffungskosten für die Einrichtung machte er als Werbungskosten geltend.Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nur in Höhe von 1.000 Euro je Monat an, da die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Unterkunft... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.02.2018
- X R 10/16 -
Verluste durch Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken können steuerlich geltend gemacht werden
BFH entscheidet in Musterverfahren für mehr als 1.400 geschädigte Anleger
Beteiligt sich der Anleger an einem von ihm nicht erkannten Schneeballsystem, das aus seiner Sicht zu gewerblichen Einkünften führen soll, ist er berechtigt, den Verlust seines Kapitals steuerlich geltend zu machen. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem Musterverfahren für mehr als 1.400 geschädigte Anleger.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger mit mehreren Gesellschaften der X-Gruppe Verträge über den Erwerb von Blockheizkraftwerken abgeschlossen und die Kaufpreise gezahlt. Den späteren Betrieb der Blockheizkraftwerke hatte er vertraglich an die X-Gruppe übertragen; die wirtschaftlichen Chancen und Risiken aus dem Betrieb sollten beim Kläger liegen. Tatsächlich hatten die... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.12.2016
- VI R 49/15 -
BFH: Scheidungsfolgekosten nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar
Keine Zwangsläufigkeit der Scheidungsfolgenverfahren
Scheidungsfolgekosten, wie Anwalts- und Gerichtskosten wegen Streitigkeiten über den Kindesunterhalt, den nachehelichen Unterhalt des geschiedenen Ehegatten sowie das Aufenthaltsbestimmungs- und Besuchsrecht für das gemeinsame Kind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) absetzbar. Denn diese Verfahren entstehen nicht zwangsläufig. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Jahren 2007 und 2008 führte ein Ehepaar verschiedene Rechtsstreitigkeiten. Das Ehepaar war jeweils in zweiter Ehe miteinander verheiratet. Die Ehefrau klagte gegen ihren Ehemann aus erster Ehe auf Zahlung von Kindesunterhalt. Der Ehemann führte gegen seine Ehefrau aus erster Ehe Prozesse zur Reduzierung seiner nachehelichen Unterhaltspflicht... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 31.01.2017
- IX R 17/16 -
BFH: Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer Wohnung aufgrund nicht durchsetzbarer Sanierung des Wohnhauses
Keine steuerliche Absetzbarkeit von negativen Einkünften aus Vermietung einer leerstehenden Wohnung
Negative Einkünfte aus Vermietung einer leerstehenden Wohnung sind steuerlich nicht absetzbar, wenn nicht die Absicht der Einkünfteerzielung besteht. Eine solche kann verneint werden, wenn die Wohnung aufgrund erheblicher Sanierungsbedürftigkeit unvermietbar ist und eine Sanierung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht durchführbar ist. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1993 kaufte sich ein Ehepaar eine Eigentumswohnung. Das Gebäude befand sich bereits zu diesem Zeitpunkt aufgrund eines Sanierungsstaus in einem maroden Zustand. Seit dem Jahr 1999 stand die Wohnung aus diesem Grund leer. So fehlten etwa eine Heizungsanlage und TV-Anschlüsse. Sanierungsarbeiten konnten aus rechtlichen und tatsächlichen... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.05.2017
- VI R 9/16 -
Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Kosten für Scheidungsverfahren fallen unter neu eingeführtes Abzugsverbot für Prozesskosten
Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof und verwies darauf, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen.
Seit der Änderung des § 33 Einkommensteuergesetzes (EStG) im Jahr 2013 sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG greift das Abzugsverbot nur dann nicht ein, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.06.2015
- VI R 17/14 -
Bundesfinanzhof fordert für steuerliche Geltendmachung von Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung Vorliegen einer Existenzgefährdung ohne Zivilprozess
Erfolgsaussicht eines Prozesses für steuerliche Geltendmachung unerheblich
Ein Steuerpflichtiger kann im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung nur dann die Anwaltskosten wegen eines Klageverfahrens gemäß § 33 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn ohne den Zivilprozess der Verlust der Existenzgrundlage oder die Nichtbefriedung der lebensnotwendigen Bedürfnisse im üblichen Rahmen zu befürchten war. Unerheblich ist, ob der beabsichtigte Prozess hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung geändert (siehe: BFH, Urt. v. 12.05.2011 - VI R 42/10 -).
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Steuerpflichtige wollte erreichen, dass das Finanzamt in ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2010 Anwaltskosten in Höhe von ca. 3.460 EUR aus einem Gerichtsverfahren als außergewöhnliche Belastung anerkennt. In dem Gerichtsverfahren ging es darum, ob die Steuerpflichtige Alleinerbin ihrer verstorbenen Mutter war. Da das Finanzamt... Lesen Sie mehr