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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.11.2013
- III ZR 113/13 -
Land Nordrhein-Westfalen haftet für Überschwemmungsschaden aufgrund übergelaufenen Ableitungsgrabens
Verkehrssicherungspflichtiges Land unterließ ausreichende Dimensionierung des Grabens
Sorgt der Verkehrssicherungspflichtige nicht für eine ausreichende Dimensionierung eines Ableitungsgrabens und kommt es daher wegen eines Starkregens zu einer Überschwemmung eines angrenzenden Grundstücks, so haftet dafür der Verkehrssicherungspflichtige. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines außergewöhnlich starken Regens im August 2007 trat das Wasser aus einem
Landgericht und Oberlandesgericht gaben Klage statt
Sowohl das Landgericht Arnsberg als auch das Oberlandesgericht Hamm gaben der Klage statt. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei die
Bundesgerichtshof bejahte ebenfalls Schadenersatzanspruch
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Lands zurück. Dem klägerischen
Nicht ausreichende Dimensionierung des Ableitungsgrabens begründete Amtspflichtverletzung
Das Land habe nach Auffassung des Bundesgerichtshofs dadurch seine Amtspflicht verletzt, dass es angesichts der beiden Richtungsänderungen von 90° für keine ausreichende Dimensionierung des Grabens und damit für keinen hinreichenden Überschwemmungsschutz sorgte. Dabei sei es unerheblich gewesen, dass die
Kein Mitverschulden des Grundstückseigentümers
Dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Arnsberg, Urteil vom 30.06.2010
[Aktenzeichen: 1 O 493/09] - Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.03.2013
[Aktenzeichen: I-11 U 198/10]
- Stadt muss nach Jahrhundertregen keinen Schadenersatz wegen Überschwemmungen zahlen
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 29.05.2007
[Aktenzeichen: 2 U 41/06]) - Pkw-Besitzerin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für Motorschaden durch Straßenüberflutung
(Landgericht Coburg, Urteil vom 27.07.2011
[Aktenzeichen: 21 O 7237/11])
Jahrgang: 2014, Seite: 263 DAR 2014, 263 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 342 MDR 2014, 342 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 252 NVwZ-RR 2014, 252
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Dokument-Nr. 17954
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