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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schulhof“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 07.09.2020
- 4 L 764/20.KO -
Mundschutz aus Gaze verstößt gegen Maskenpflicht an Schulen
Kein Kontakt mit anderen Schülern ohne geeigneten Mundschutz
Lehrkräfte können den Kontakt mit anderen Schülern auf dem Schulgelände unterbinden, wenn ein Schüler auf dem Schulgelände keine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) trägt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte den Eilantrag einer Schülerin ab
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Grundschülerin war auf dem Schulgelände mit einer Maske aus Gaze bzw. Spitzenstoff erschienen. Daraufhin durfte sie in der Pause nicht mit anderen Schülern in Kontakt kommen. Hiergegen richtete sich der Eilantrag der Schülerin, mit dem sie vortrug, sie werde durch die Maßnahmen der Schulleitung diskriminiert. Das Tragen einer anderen als der von ihr verwendeten MNB führe bei ihr zu gesundheitlichen Schäden.Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Die Schulleitung könne auf Grundlage ihres Hausrechtes durchsetzen, dass alle Schüler auf dem Schulgelände eine MNB trügen. Dabei... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2014
- I-19 U 32/13 -
Sechs Jahre alte Kinder dürfen nicht über mehrere Stunden unbeaufsichtigt auf einem Schulhof belassen werden
Fehlen einer regelmäßigen Kontrolle begründet Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung
Ein sechs Jahre altes Kind darf nicht über mehrere Stunden unbeaufsichtigt auf einem Schulhof belassen werden. Vielmehr ist eine regelmäßige Kontrolle erforderlich. Fehlt es daran und kommt es zu einem Schaden, so begründet dies eine Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fand an einem Tag im November 2011 auf einem Schulgelände eine Mitgliederversammlung statt. Während der mehrstündigen Versammlung wurden die Kinder zum Spielen auf dem Schulhof belassen. Eine Aufsicht fand nicht statt. Nach einiger Zeit warfen einige Kinder Holzstücke auf das Nachbargrundstück und beschädigten dadurch ein dort parkendes Auto. Die Fahrzeugbesitzerin... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 25.06.2014
- VG 13 K 109.12 -
Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm
Betrieb einer privaten Grundschule ist mit dem Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebietes vereinbar
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Nachbarn die üblicherweise von einer Grundschule ausgehenden Geräusche hinnehmen müssen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wandten sich mit ihrer Klage gegen die Erweiterung des Schulbetriebs der an ihre Grundstücke in Berlin-Zehlendorf angrenzenden privaten Grundschule von 100 auf 127 Schüler. Sie befürchteten u.a. eine mit dem Charakter eines allgemeinen Wohngebietes nicht mehr verträgliche Lärmbelästigung. Sie sind der Auffassung es müsse eine Lärmschutzmauer... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.03.2004
- VI ZR 163/03 -
Verletzung eines Mitschülers durch Feuerwerkskörper während Unterrichtspause: Schüler haftet nicht auf Schadenersatz
Haftungsprivilegierung der schulbezogenen Verletzungshandlung liegt vor
Wird durch das übermütige Verhalten eines Schülers ein Mitschüler während einer Unterrichtspause durch einen Feuerwerkskörper verletzt, so liegt eine schulbezogene Verletzungshandlung vor. Der Schüler haftet daher nur unter der Voraussetzung eines vorsätzlichen Handelns auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Unterrichtspause Anfang Januar 2000 schmiss ein 13jähriger Schüler einen Feuerwerkskörper in Richtung einer Gruppe von Mädchen. Durch die Detonation des Feuerwerkskörpers wurde eines der Mädchen verletzt. Diese klagte aufgrund dessen auf Schadenersatz.Sowohl das Landgericht Mainz als auch das... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.09.2012
- 7 K 985/11.KO -
Schulhof darf auch außerhalb der Unterrichtszeiten zum Spielen genutzt werden
Kinderlärm steht unter besonderem Toleranzgebot der Gesellschaft
Der Schulhof einer Ortsgemeinde darf auch außerhalb der Unterrichtszeit zum Spielen genutzt werden, sofern die Nutzung zeitlich geregelt ist, die gesetzlichen Ruhezeiten gewahrt werden und die Lärmimmissionen der Nachbarschaft zuzumuten sind. Kinderlärm als solches steht unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft und ist als sozialadäquat von der Nachbarschaft hinzunehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
In dem zugrunde liegenden Fall verfügt die Grundschule in der Ortsgemeinde Kirchwald neben dem Gebäude und einer Gymnastikhalle über einen Schulhof, der seit 1997 auch außerhalb der Unterrichtszeit zum Spielen genutzt werden darf. Es wurden ein Tisch und zwei Bänke aufgestellt sowie ein Basketballkorb aufgehängt. Ein Ehepaar, das in der Nachbarschaft lebt, stört schon seit Jahren der... Lesen Sie mehr
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