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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Richtigkeit“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.12.2023
- 2 BvR 2103/20 -
Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach einem verständigungsbasierten Geständnis erfolgreich
Formalgeständnis für Verurteilung nicht ausreichend
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung stattgegeben. Grundlage dieser Verurteilung war eine geständige Einlassung des Beschwerdeführers nach einer Verständigung.
Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266 a Strafgesetzbuch – StGB) in 26 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte. In der Hauptverhandlung schlug der Vorsitzende eine Verständigung gemäß § 257 c StPO vor. Für den Fall einer geständigen Einlassung werde dem Beschwerdeführer eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und einem Jahr und drei Monaten zugesichert, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Der Beschwerdeführer und der Vertreter der Staatsanwaltschaft stimmten der Verständigung zu. Der Pflichtverteidiger gab für den Beschwerdeführer... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 15.11.2013
- 93 C 3906/12 -
Kein Anspruch des Mieters auf Auskunft über Fragen zur Betriebskostenabrechnung
Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung durch Belegeinsicht am Sitz des Vermieters überprüfbar
Ein Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch gegenüber seinem Vermieter auf Auskunft über Fragen zur Betriebskostenabrechnung. Möchte der Mieter die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung überprüfen, so kann er Belegeinsicht am Sitz des Vermieters nehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2010 erhielten die Mieter einer Wohnung eine geänderte Betriebskostenabrechnung, welches ein Guthaben von fast 744 EUR für die Mieter aufwies. Die Mieter zweifelten aber die Richtigkeit der Abrechnung an und forderten daher von ihrer Vermieterin Auskunft über Fragen zur Betriebskostenabrechnung. Daraufhin übersandte sie teilweise... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.10.2013
- V ZB 154/12 -
Faxversand fristwahrender Schriftstücke: Abgleich zwischen Faxnummer auf Sendebericht und Faxnummer auf Schriftsatz genügt nicht zur Überprüfung der richtigen Faxnummer
Abgleich muss anhand zuverlässiger Quellen stattfinden
Bei der Versendung fristwahrender Schriftstücke muss der Rechtsanwalt überprüfen, ob das Schriftstück an den richtigen Empfänger ging. Dazu genügt regelmäßig nicht der Abgleich der Faxnummer auf dem Sendebericht mit der Faxnummer auf dem Schriftsatz. Vielmehr ist ein Abgleich mit einer zuverlässigen Quelle, etwa einem Verzeichnis erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im März 2011 eine Klage vom Amtsgericht abgewiesen wurde, legte der Prozessbevollmächtigte der Kläger Berufung ein. Zudem beantragte er die Berufungsbegründungsfrist zu verlängern. Da jedoch versehentlich die Faxnummer des Amtsgerichts und nicht des Landgerichts verwendet wurde, lief die Frist zur Berufungsbegründung ab. Nachfolgend... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 03.02.2011
- 3 Ca 432/10 -
Zu krank für die Arbeit, aber fit genug für den Marathonlauf
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nur mit glaubwürdigem ärztlichen Attest gerechtfertigt
Wer aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig wird, der muss sich dies von einem Arzt schriftlich bestätigen lassen, damit ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts durch den Arbeitgeber besteht. Ergeben sich aus den näheren Umständen des Einzelfalls jedoch berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des vorgelegten Attests, so kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim hervor.
Im vorliegenden Fall begehrte die Klägerin Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Die Frau hatte die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses fristgerecht eingereicht und schließlich für die letzten zwei Arbeitswochen vor Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ein ärztliches Attest vorgelegt, das ihr Arbeitsunfähigkeit bescheinigte. Im Zeitraum ihrer Erkrankung... Lesen Sie mehr
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