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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rentenbezugsmitteilungen“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.02.2019
- X R 28/17 -
Verspätungsgeld für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen rechtmäßig
Erhebung von Verspätungsgeldern verstößt nicht gegen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Erhebung von Verspätungsgeldern für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wie z.B. auch die berufsständischen Versorgungswerke oder Pensionskassen müssen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutsche Rentenversicherung Bund bis Ende Februar des Folgejahres auf elektronischem Wege mitteilen, welche Leistungen, vor allem Renten, sie an den jeweiligen Versicherten ausgezahlt haben. Erfolgt dies nicht fristgemäß, wird gemäß § 22 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) ein gesetzlich festgelegtes Verspätungsgeld in Höhe von 10 Euro je angefangenem Monat für jede verspätete Rentenbezugsmitteilung - maximal pro Veranlagungszeitraum 50.000 Euro - erhoben. Hiervon... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 21.02.2014
- S 28 AS 567/14 ER -
Aufforderung des Jobcenters zur vorzeitigen Beantragung einer Rente ohne Kenntnis der zu erwartenden Rentenhöhe rechtswidrig
Vorzeitiger Rentenbezug könnte mit lebenslangem Bezug von Sozialhilfe verbunden sein
Ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") darf jedenfalls dann nicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente aufgefordert werden, wenn die zu erwartende Rentenhöhe nicht ermittelt wurde. Dies hat das Sozialgericht Dresden mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 21.02.2014 entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall forderte das Jobcenter Dresden die "Hartz IV" beziehende 64-jährige Antragstellerin auf, bei der Deutschen Rentenversicherung unter Inkaufnahme von Abschlägen vorzeitig Altersrente zu beantragen. Es seien keine Gründe ersichtlich, welche gegen die Beantragung der vorrangigen Leistungen sprächen. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin vor dem Sozialgericht... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.07.2013
- 4 V 1522/13 -
Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur Pflicht eines Rentners zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung
Rentner sind auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt vor 2005 mitgeteilt hat, dass sie dazu nicht mehr verpflichtet seien
Rentner sind nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 (= Neuregelung zur Besteuerung der Renten und Pensionen) auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt in dem vor Inkrafttreten der Neuregelung ergangenen (letzten) Einkommensteuerbescheid mitgeteilt hat, dass sie nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet seien. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die verheirateten Antragsteller sind Rentner bzw. Pensionäre und erzielen seit mehreren Jahren Einkünfte aus Rentenzahlungen und aus Versorgungsbezügen. Die letzte Einkommensteuererklärung reichten sie für das Jahr 2000 ein. Die Einkommensteuer wurde seinerzeit auf 0 DM festgesetzt.Im August 2012 wurden... Lesen Sie mehr