die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reiseabbruchversicherung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 20.05.2021
- 275 C 23753/20 -
Corona ist keine Naturkatastrophe
Reiseversicherung haftet nicht für Kosten eines Ersatzfluges bei coronabedingter Flugannullierung
Eine Reiseabbruchsversicherung haftet bei coronabedingter Annullierung eines gebuchten Fluges nicht für die Kosten eines Ersatzfluges. Das Amtsgericht München wies die Klage gegen einen bei München ansässigen Reiseversicherer auf Zahlung von 3.610 € ab.
Der Kläger schloss bei der Beklagten am 27.01.2020 eine Reiserücktrittsversicherung ab, die auch eine Reiseabbruchsversicherung beinhaltete. Nach den Versicherungsbedingungen gewährt die Beklagte Versicherungsschutz für die Mehrkosten einer nicht planmäßigen Rückreise, wenn am Urlaubsort eine Naturkatastrophe herrscht. Der Kläger buchte am 04.03.2020 für sich und einen Mitreisenden eine Reise nach Sri Lanka vom 07.03.2020 bis 29.03.2020. Die Fluggesellschaft strich am 24.03.2020 aufgrund der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hervorgerufenen Reisebeschränkungen den Rückflug. Daraufhin buchte der Kläger für sich und seinen Begleiter Rückflüge für... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.11.2018
- 2-08 O 41/18 -
Versicherungsschutz durch Reiseabbruchversicherung aufgrund Frühgeburt während Reise
Vorliegen des Leistungsfalls "Schwangerschaft" und "unerwartete schwere Erkrankung"
Eine Frühgeburt während einer Reise ist vom Versicherungsschutz einer Reiseabbruchversicherung umfasst, wenn in den Versicherungsbedingungen die Leistungsfälle "Schwangerschaft" und "unerwartete schwere Erkrankung" geregelt sind. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Urlaubsreisende musste im September 2016 ihren Urlaub in Bali abbrechen, weil bei ihr drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin Wehen einsetzten und sie ihre Tochter zur Welt brachte. Sie konnte schließlich erst im Dezember 2016 nach Deutschland zurückkehren. Sie beanspruchte daraufhin ihre für die Reise abgeschlossene Reiseabbruchversicherung.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 30.11.2011
- 241 C 11924/11 -
Anspruch auf Kostenerstattung bei Reiseabbruch wegen Erkrankung einer Betreuungsperson besteht nur bei Vorlage eines Attestes
Ersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden nicht vom Versicherungsschutz umfasst
Muss eine Reise abgebrochen werden, weil die Betreuungsperson der Mutter, die sonst vom Reisenden versorgt wird, erkrankt, hat der Reisende ein Attest über diese Erkrankung vorzulegen. Tut er dies nicht, hat er keinen Anspruch auf Ersatz des Reisepreises für den nicht genutzten Teil der Reise gegenüber seiner Versicherung. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall buchte ein Ehepaar für sich und ihren Sohn in einem Reisebüro eine sechstägige Reise im August 2010 ins Disneyland Paris. Die Mutter des Ehemannes ist pflegebedürftig und wird normalerweise durch diesen betreut. Für die Zeit des Urlaubes übernahm die Pflege der Mutter eine Bekannte. Drei Tage vor Ende der Reise musste die Reise abgebrochen werden, weil... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 14.10.2011
- 242 C 16294/11 -
Kosten für Rückflug müssen bei Reisepause nicht zwingend erstattet werden
Versicherungsbedingungen sehen nur Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten vor
Wird in den Versicherungsbedingungen einer Reiseabbruchsversicherung ausdrücklich dargelegt, dass lediglich zusätzliche, durch den Abbruch entstandene Reisekosten erstattet werden können, wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die ursprünglichen, ohnehin angefallenen Reisekosten nicht ersetzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Die Mutter eines Austauschschülers, der ab August 2010 für ein Jahr nach Mexiko gehen wollte, buchte für diesen die Hin- und Rückflüge sowie einen Flug zur Weihnachtszeit nach Deutschland und wieder zurück. Gleichzeitig schloss sie auch eine Reiserücktritts-/Reiseabbruchsversicherung ab. Dabei war in den Versicherungsbedingungen geregelt, dass beim Reiseabbruch nur die nachweislich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 20.10.2010
- 262 C 11943/09 -
AG München: Bei unerwarteter Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung besteht dennoch Versicherungsschutz
Für Versicherungsschutz muss Erkrankung nach Reisebuchung nicht völlig neu entstehen
Bei einer plötzlichen Verschlechterung einer bei einer Reisebuchung bekannten Krankheit, die ursprünglich die Reise nicht in Frage stellte, besteht Versicherungsschutz bezüglich der Stornokosten, wenn zunächst seitens des Reisenden mit einer Reisefähigkeit gerechnet werden durfte.
Im zugrunde liegenden Fall schloss der spätere Kläger im Dezember 2007 bei einem Versicherungsunternehmen eine Reiserücktrittskostenversicherung ab, die sämtliche zukünftige Reisen beinhaltete. Im Versicherungsvertrag wurde geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsfall, also z.B. die Krankheit zum Zeitpunkt der Buchung der Reise vorhersehbar war, d.h. der... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 10.12.2009
- 223 C 27643/09 -
AG München: Reiseunterbrechung nicht von Reiserücktrittsversicherung umfasst
Grundsätzlich ist nur Totalverlust einer gesamten Reise durch Reiserücktrittsversicherung abgesichert
Ein Reiseabbruch liegt nur vor, wenn eine Reise beendet wird. Wird diese nur vorläufig eingestellt, um später wieder aufgenommen zu werden, liegt eine bloße Unterbrechung vor. Eine solche wird im Regelfall von der Reiserücktrittsversicherung nicht umfasst. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Mann zusammen mit seiner Ehefrau eine Südamerikareise gebucht, die den ganzen Februar 2008 dauern sollte. Sie führte u.a. durch Bolivien, Peru und Brasilien.Mitte Februar musste sich der Ehemann wegen eines Lungenödems, das infolge einer Höhenkrankheit aufgetreten war, zur stationären Behandlung einliefern lassen. Der Krankenhausaufenthalt... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 27.05.2004
- 34 S 16211/03 -
Reiseabbruchversicherung muss bei Herzrhythmusstörungen bzw. Verdacht einer schweren Erkrankung nicht zahlen
Im Reiseland muss ein Therapieversuch erfolgen - Erkrankung könnte harmlos sein
Bricht ein Urlauber, der über Herzrhythmusstörungen klagt, seinen Urlaub ohne Vornahme eines Therapieversuchs ab, so muss die Reiseabbruchversicherung nicht zahlen. Das hat das Landgericht München I entschieden.
Im Fall klagte ein Urlauber über Herzrhythmusstörungen. Der ihn behandelnde Arzt im Urlaubsort rat ihm, die Reise abzubrechen, denn es könne sich um eine schwere Erkrankung handeln.Nach der Rückkehr konnte bei weiteren Untersuchungen nicht geklärt werden, wodurch die Herzprobleme hervorgerufen wurden.Das Landgericht München entschied, dass die Reiseabbruchversicherung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.07.2006
- X ZR 182/05 -
Reisebüro nicht zum Hinweis auf eine Reiseabbruchversicherung verpflichtet
Versicherungsberatung war nicht Bestandteil des Reisevermittlungsvertrages
Der Bundesgerichtshof hatte über einen Fall der Haftung des Reisebüros gegenüber dem Reisekunden für ein Beratungsverschulden zu entscheiden. Es ging um eine Reiseversicherung.
Das Reisebüro hatte den Kunden, der eine dreimonatige USA-Reise buchte, nur auf eine Reiserücktrittskostenversicherung – die der Kunde auch abschloss -, jedoch nicht auf eine Reiseabbruchversicherung hingewiesen. Der Kunde musste die Reise schon auf dem Hinflug wegen einer Erkrankung abbrechen. Der Versicherer lehnte jegliche Leistung ab, weil es sich nicht um einen Rücktritt vor Reisebeginn,... Lesen Sie mehr