die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Preußisches Obertribunal“ veröffentlicht wurden
Preußisches Obertribunal, Urteil vom 05.05.1859
- in: GA 7 (1859), 322 -
Rose-Rosahl-Fall: Zur Auswirkung des Personenirrtums (error in persona) auf die Strafbarkeit von Täter und Anstifter
Entlastet die Verwechslung des Mordopfers den Täter und seinen Anstifter?
Wie wirkt es sich aus, wenn jemand einen bestimmten Menschen töten will, aber bei der Tatausführung einen anderen Menschen trifft. Handelt es sich um einen unbeachtlichen error in persona, oder um ein beachtliches Fehlgehen der Tat (aberratio ictus)? Werden Täter und Anstifter wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts bestraft, oder nur wegen des Versuchs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung? Ein vor dem Preußischen Obertribunal im Jahr 1859 verhandelter Mordfall führt in eine der klassischen Streitfragen des Strafrechts ein, die bis heute diskutiert wird.
Am 11.09.1858 findet der Zimmermann Schliebe auf dem Weg von Schliepzig nach Lieskau bei Halle den 17-jährige Gymnasiasten Ernst Harnisch tot an der Straße. Die Täter sind schnell ausgemacht: Es sind der Holzhändler Rosahl und einer seiner Arbeiter Namens Rose. Rosahl, der sich aus Holzgeschäften mit Schliebe von diesem übervorteilt glaubte, hatte Rose beauftragt, Schliebe zu töten. Er gab ihm Geld für eine Schusswaffe und erläuterte ihm den Tatplan. Für die Tötung versprach er ihm: "Ich gebe dir 300 Reichsthaler und 1 Thaler die Woche, wenn du ihn wegbringst." Am Tatabend wusste Rosahl, dass Schliebe den Weg von Schliepzig nach Lieskau entlanggehen... Lesen Sie mehr