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Dienstag, 12. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pokerturniere“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.10.2018
- 14 K 799/11 E,G -

Pokergewinne können zu gewerblichen Einkünften führen

FG Münster zu den Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit bei Teilnahme an Pokerturnieren

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Poker­veranstaltungen und Cash-Games zu einer gewerblichen Tätigkeit führt.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begann im Jahr 2003 mit dem Pokerspiel und nahm in den Streitjahren 2004 bis 2007 an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und Cash-Games teil. Bis Ende August 2005 war er nichtselbstständig tätig, nahm dann unbezahlten Urlaub und beendete sein Angestelltenverhältnis im Januar 2007. Die Pokergewinne erklärte er gegenüber dem Finanzamt nicht als Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Im Rahmen einer Außenprüfung gelangte das Finanzamt demgegenüber zu der Auffassung, dass der Kläger als Berufspokerspieler sowohl gewerbliche Einkünfte als auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt habe und... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.08.2017
- XI R 37/14 -

Pokerspieler muss von Spielgewinnen keine Umsatzsteuer abführen

BFH verneint Umsatzsteuer für Pokergewinne

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Preisgelder oder Spielgewinne, die ein Berufspokerspieler (nur) bei erfolgreicher Teilnahme an Spielen fremder Veranstalter erhält, kein Entgelte für eine umsatz­steuer­pflichtige Leistung des Pokerspielers (an den Veranstalter oder die Mitspieler) sind und der Pokerspieler deshalb von seinen Spielgewinnen keine Umsatzsteuer abführen muss.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens nahm in den Streitjahren (2006 und 2007) erfolgreich an Pokerturnieren sowie an sogenannten Cash-Games und an Internet-Pokerveranstaltungen teil. Umsatzsteuererklärungen reichte er nicht ein, weil er der Auffassung war, dass Poker spielen keine umsatzsteuerbare Leistung sei.Das Finanzamt und das Finanzgericht vertraten dagegen... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 18.07.2016
- 14 K 1370/12 E,G -

Gewinne aus Turnierpokerspielen sind als gewerbliche Einkünfte anzusehen

Pokerspieler erfüllt durch Teilnahme an Turnieren und Cash Games sämtliche Merkmale eines Gewerbebetriebs

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren und sogenannten Cash Games zu gewerblichen Einkünften führen können.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls pokerte in den Streitjahren 2005 bis 2007 auf insgesamt 91 Pokerturnieren in verschiedenen europäischen Ländern. Daneben nahm er auch an Cash Games in Spielbanken teil. Hierbei handelt es sich um Pokerrunden, in die die Teilnehmer jederzeit einsteigen und die sie (gegen Auszahlung etwaiger Gewinne) auch jederzeit wieder verlassen können.... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.09.2015
- X R 43/12 -

Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können der Einkommensteuer unterliegen

Pokergewinne können steuerpflichtig sein

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können.

Der Kläger des zugrundeliegenden Verfahrens hatte nach den Feststellungen der Vorinstanz über Jahre hinweg hohe Preisgelder aus der Teilnahme an Pokerturnieren (u.a. in den Varianten "Texas Hold´em" und "Omaha Limit") erzielt. Das Finanzamt hat diese der Einkommensteuer unterworfen. Das Finanzgericht Köln als Vorinstanz hat durch Zwischenurteil entschieden, dass die Einkünfte des Klägers... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.07.2014
- 15 K 798/11 U -

Pokergewinne unterliegen der Umsatzsteuer

Pokerspieler bei regelmäßiger Teilnahme an Turnieren als Unternehmer anzusehen

Ein professioneller Pokerspieler kann mit seinen Gewinnen der Umsatzsteuer unterliegen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Im hier zu entscheidenden Fall nahm der Kläger über einen Zeitraum von mindestens neun Jahren an Pokerturnieren, Cash-Games sowie an Internetveranstaltungen teil.Neben den Preisgeldern erzielte er keine weiteren Einnahmen, nachdem er bei seinem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub genommen hatte. Die Preisgelder gab er in seinen Steuererklärungen nicht an. Nachdem insbesondere... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Köln, Urteil vom 31.10.2012
- 12 K 1136/11 -

Pokergewinne sind steuerpflichtig

Gewinne eines Pokerspielers aus erfolgreicher Teilnahme an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren unterliegen der Einkommensteuer

Die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers unterliegen der Einkommensteuer. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

In dem zugrunde liegenden Verfahren klagte ein Flugkapitän, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat. Diese hat das Finanzamt in dem angefochtenen Steuerbescheid als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Der Pilot ist dagegen der Auffassung, dass Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 03.02.2009
- 1 K 592/08.TR -

Pokerturniere mit geringwertigen Sachpreisen sind kein Glücksspiel

Jeweilige Gemeinde ist zuständig

Die Veranstaltung von Pokerturnieren, in denen nur Sachpreise mit geringem Wert (hier: im Wert von höchstens 60,00 €) als Gewinne ausgeschrieben werden und bei denen von den Teilnehmern anstelle eines Einsatzes, der in die Gewinne fließt, lediglich ein Unkostenbeitrag (hier: 15 €) erhoben wird, unterliegt dem gewerblichen Spielrecht und nicht dem Glücksspielstaatsvertrag.

Zuständige Behörde für die Untersagung einer solchen gewerblichen Betätigung ist bei Vorliegen der von der Gewerbeordnung vorgesehenen Voraussetzungen die jeweilige Gemeinde. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden.Der Entscheidung lag die Klage eines Veranstalters von Pokerturnieren gegen einen auf die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 09.07.2008
- 5 L 592/08.NW -

Rheinland-Pfalz: Pokerturniere dürfen vorerst weiterhin stattfinden

Unter bestimmten Voraussetzungen können Pokerturniere zunächst weiter stattfinden

Pokerturniere dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt vorerst weiterhin stattfinden. Der Veranstalter darf von den Teilnehmern aber keinen Spieleinsatz, sondern nur einen Unkostenbeitrag bis max. 15 Euro verlangen; zudem sind keine Geldpreise, sondern nur Sachpreise im Wert von höchstens 250 Euro zulässig.

Im entschiedenen Fall veranstaltet die Antragstellerin seit Jahren Pokerturniere, u. a. auch in Rheinland-Pfalz. Nachdem am 1. Januar 2008 der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland und das rheinland-pfälzische Landesglücksspielgesetz in Kraft getreten waren, untersagte die - landesweit zuständig gewordene - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier der Antragstellerin... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2008
- 4 B 606/08 -

Nordrhein-Westfalen: Pokerturniere ohne Spieleinsatz sind zulässig

Allenfalls Werbung für illegale Pokerveranstaltungen darf verboten werden

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine erste Entscheidung zur Zulässigkeit von Pokerturnieren getroffen.

Die in Nordrhein-Westfalen ansässige Antragstellerin beabsichtigt die Durchführung von Pokerturnieren im Rahmen der "Poker-Bundesliga" in einer Gaststätte in Rheine. Bei diesen Turnieren wird um Gewinne gespielt, die Sponsoren zur Verfügung gestellt haben. Die Spielteilnehmer zahlen lediglich eine Teilnahmegebühr in Höhe von 15 Euro, die ausschließlich der Deckung der sonstigen Veranstaltungskosten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 03.04.2008
- 9 L 13/08 -

Öffentliche Pokerturniere bleiben weiterhin verboten

Die Stadt Rheine durfte einem privaten Veranstalter untersagen, in einer örtlichen Gaststätte öffentliche Pokerturniere im Rahmen der sog. Poker-Bundesliga durchzuführen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.

Der Veranstalter hatte der Stadt Rheine Ende 2007 angezeigt, er beabsichtige, in einer Gastwirtschaft in Rheine regelmäßig Pokerturniere durchzuführen. Für die Teilnahme an diesen örtlichen Turnieren, die mit gleichartigen Veranstaltungen an anderen Orten im Rahmen der sog. Poker-Bundesliga verbunden sind und bei denen gesponserte Gewinne ausgelobt werden, werde ein Eintrittsgeld... Lesen Sie mehr