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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 03.04.2008
- 9 L 13/08 -
Öffentliche Pokerturniere bleiben weiterhin verboten
Die Stadt Rheine durfte einem privaten Veranstalter untersagen, in einer örtlichen Gaststätte öffentliche Pokerturniere im Rahmen der sog. Poker-Bundesliga durchzuführen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.
Der Veranstalter hatte der Stadt Rheine Ende 2007 angezeigt, er beabsichtige, in einer Gastwirtschaft in Rheine regelmäßig
Poker-Bundesliga gegen Entgelt ist unerlaubtes öffentliches Glücksspiel
Das Verwaltungsgericht Münster entschied jetzt durch Eilbeschluss, die gegen die Untersagung gerichtete Klage des Veranstalters werde voraussichtlich keinen Erfolg haben. Diese
Es ist gleichgültig, ob das Entgelt als Eintrittsgeld oder Startgeld bezeichnet wird
Poker in der vorgesehenen Form sei ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Münster vom 07.04.2008
- Hessen: Veranstalter von Online-Pokerturnieren darf für Anmeldung keine persönlichen Daten der Teilnehmer verlangen
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.10.2007
[Aktenzeichen: 7 G 3111/07(1)]) - Verbot eines Pokerturniers ist zulässig
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.09.2007
[Aktenzeichen: 7 G 2700/07(2)])
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Dokument-Nr. 5860
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