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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pflegekinder“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Münster, Urteil vom 21.01.2017
- 4 K 3471/15 E -
Medizinische Seminare für Pflegeeltern erkrankter Kinder können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden
Auch Pflegeeltern sind zur Tragung der durch die Krankheit des Pflegekindes entstandenen Aufwendungen sittlich verpflichtet
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Kosten für die Teilnahme an medizinischen Seminaren zum Umgang mit frühtraumatisierten Kindern bei den Pflegeeltern als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens haben zwei Pflegekinder in Vollzeitpflege bei sich aufgenommen, von denen eines aufgrund einer Frühtraumatisierung an einer Aufmerksamkeits- und Bindungsstörung leidet. Die Klägerin nahm an von einer Ärztin entwickelten und durchgeführten Seminaren für Eltern frühtraumatisierter Kinder teil. Die Kosten hierfür, die die Krankenversicherung nicht übernommen hatte, machten die Kläger als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab, weil die Kosten nicht unmittelbar zur Heilung einer Krankheit entstanden seien und es auch am formellen Nachweis der Zwangsläufigkeit fehle.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.03.2016
- 2 UF 223/15 -
Vormund eines Pflegekindes muss sich an Elternwillen bei Bestimmung der Religionszugehörigkeit des Kindes halten
Nach Entzug der elterlichen Sorge ist Vormund nicht zur Änderung der Religionszugehörigkeit des Kindes berechtigt
Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit ihres Kindes, bleibt diese Bestimmung auch dann verbindlich, wenn das Kind - nach einem Entzug der elterlichen Sorge unter vormundschaftlicher Verantwortung des Jugendamtes - in einer Pflegefamilie aufwächst, die einer anderen Religion angehört und nach dieser lebt. Der Vormund ist dann nicht befugt, die Erstbestimmung der leiblichen Eltern zu ändern. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im 1986 Jahre geborene Verfahrensbeteiligte aus Duisburg ist Mutter der im Jahre 2007 geborenen Tochter. Die Kindesmutter stammt aus einem Land Nordafrikas und ist muslimischen Glaubens. Der im Jahre 1968 in Duisburg geborene, nicht sorgeberechtigte Kindesvater stammt von evangelischen Eltern ab.Unmittelbar nach... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 18.02.2016
- S 14 R 4060/14 -
Gesetzlicher Stichtag verpasst: Kein Anspruch auf höhere "Mütterrente" nach Erziehung eines Pflegekindes
Gesetzgeber ist aus haushaltspolitischen Erwägungen zur Einführung sachlich vertretbarer Stichtagsregelungen berechtigt
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass eine Mutter dann keinen Anspruch auf eine höhere "Mütterrente" hat, wenn der gesetzliche Stichtag hierfür verpasst wurde. Das Gericht verwies darauf, dass zwar jeder Stichtag unvermeidbar gewisse Härten mit sich bringe, es dem Gesetzgeber aber dennoch nicht verwehrt sei, aus haushaltspolitischen Erwägungen sachlich vertretbare Stichtagsregelungen einzuführen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die heute 68jährige Klägerin erzog von 1979 an - neben ihren beiden zuvor geborenen Töchtern - in ihrem Haushalt ein 1974 geborenes Pflegekind. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg erkannte für die Erziehung der beiden Töchter neben der bereits gewährten Kindererziehungszeit von einem Jahr einen Zuschlag auf die derzeitige... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 24.02.2015
- S 23 A 1676/14 -
Vergütung für Aufnahme eines Pflegekindes kann "Hartz IV"- Anspruch mindern
Einkommen aus Pflegetätigkeit mit erwerbstätigkeitsähnlichem Charakter darf auf SGB II-Leistungen angerechnet werden
Auch die für ein erstes Pflegekind bezogenen Leistungen für Pflege und Erziehung können als bedarfsminderndes Einkommen nach dem SGB II berücksichtigt werden, soweit die Betreuung des Pflegekindes erwerbstätigkeitsähnlichen Charakter hat. Dies entschied das Sozialgericht Leipzig.
Die alleinlebende Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist als Bereitschaftspflegerin tätig und betreut Kinder in Vollzeitpflege. Die hierzu von ihr mit einem gemeinnützigen Träger geschlossene Vereinbarung sieht für die Aufnahme eines Kindes eine monatliche Vergütung für den Sachaufwand in Höhe von 496 Euro und für Pflege und Erziehung des Kindes in Höhe des vierfachen Satzes... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.11.2014
- VIII R 29/11 -
Kosten für Aufnahme von Pflegepersonen in einem Haushalt sind steuerfrei
Zahlungen müssen allerdings zumindest mittelbar aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe geleistet werden
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leistungen, die von einer privatrechtlichen Institution für die Aufnahme von Pflegepersonen in einem Haushalt über Tag und Nacht gewährt werden, als Beihilfe zur Erziehung nach § 3 Nr. 11 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen zumindest mittelbar aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für die unmittelbare Förderung der Erziehung der Pflegepersonen geleistet werden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die als Erzieherin tätige Klägerin in ihren Haushalt bis zu zwei fremde Pflegekinder aufgenommen und dafür ein Tageshonorar zuzüglich einer Sachkostenpauschale aufgrund einer Honorarvereinbarung mit einer Firma erhalten, die im Bereich der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für die zuständige Stadtverwaltung die Unterbringung von Jugendlichen... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 24.04.2015
- 4 K 464/14.MZ -
Kind kann Namen der Pflegeeltern erhalten
Namensänderung kann zur dauerhaften Sicherung des Wohls des Kindes gerechtfertigt sein
Der Familienname eines Kindes kann in den Namen der Pflegeeltern geändert werden, wenn dies dem Wohl des Kindes förderlich ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Das heute 10-jährige Kind des zugrunde liegenden Verfahrens lebt seit seiner Geburt bei Pflegeeltern. Es trägt den Familiennamen der leiblichen Mutter. Auf Wunsch des Kindes und im Einverständnis mit den Pflegeeltern gab die zuständige Verbandsgemeinde dem Antrag auf Änderung des Familiennamens des Kindes in den der Pflegeeltern statt und führte aus, dass eine Namensänderung zur dauerhaften... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Magdeburg, Urteil vom 27.06.2013
- S 14 VE 24/11 -
Pflegekind eines gefallenen Soldaten erhält auch nach Unterbringung in neuer Pflegefamilie weiterhin Halbwaisenrente
Für Anspruch auf Halbwaisenrente ist lediglich Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Pflegekind entscheidend
Das Sozialgericht Magdeburg hat entschieden, dass ein Pflegekind eines gefallenen Soldaten auch nach Unterbringung in neuer Pflegefamilie weiterhin Halbwaisenrente erhält. Für einen Anspruch auf Halbwaisenrente ist lediglich die Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Pflegekind entscheidend.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Pflegevater des 2008 geborenen Pflegekindes im Bundeswehreinsatz gefallen war, erhielt dieses eine Halbwaisenrente nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Als es über ein Jahr später in eine neue Pflegefamilie kam, wurde die Rente eingestellt. Nach Auffassung der Behörde sei die Pflegestellung zur bisherigen Familie aufgehoben worden,... Lesen Sie mehr
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