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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Personensorge“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2005
- XII ZR 34/03 -

Zur Anrechnung des Kindergeldes und der Ausbildungspauschale beim Volljährigenunterhalt

Kindergeld steht allein barunterhaltspflichtigem Elternteil zu

Das staatliche Kindergeld ist in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen. Das gilt auch dann, wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt, der mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im Fall lebte eine volljährige Tochter noch im Haushalt ihrer Mutter. Sie befand sich in einer Ausbildung, die vom Arbeitsamt gefördert und finanziert wurde. Das Kindergeld wurde an die Mutter gezahlt, die ansonsten nicht unterhaltspflichtig war, da sie keine ausreichenden Einkünfte erzielte, die ihren Selbstbehalt überstiegen. Das Kindergeld und die Ausbildungsvergütung wurden nur zu Hälfte auf den Unterhaltsanspruch des Vaters angerechnet. Dagegen klagte der Vater.Das Gericht führte aus, dass mit dem Eintritt der Volljährigkeit zwar die elterliche Sorge im Rechtssinne (Personensorge) ende, jedoch zugleich an die Stelle des entfallenen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 11.05.2005
- 13 WF 282/05 -

Elterliches Sorgerecht kann bei Schuleschwänzen entzogen werden

Zur einstweiligen Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge wegen Schulschwänzens

Eltern können das Sorgerecht verlieren, wenn ihre Kinder immer wieder die Schule schwänzen und sie nichts dagegen unternehmen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Im Fall hatten die Kinder erhebliche Fehlzeiten in der Schule. Zwei der insgesamt sechs Kinder besuchten die Schule im Jahr 2004 nur an wenigen Tagen. Ein anderes Kind verweigerte jeden Schulbesuch.Bereits im Jahr 2002 wurden die Eltern auf Antrag des Jugendamtes durch das Familiengericht eingehend ermahnt, sicherzustellen, dass ihre Kinder regelmäßig am Schulunterricht teilnehmen.... Lesen Sie mehr




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