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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 11.05.2005
13 WF 282/05 -

Elterliches Sorgerecht kann bei Schuleschwänzen entzogen werden

Zur einstweiligen Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge wegen Schulschwänzens

Eltern können das Sorgerecht verlieren, wenn ihre Kinder immer wieder die Schule schwänzen und sie nichts dagegen unternehmen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Im Fall hatten die Kinder erhebliche Fehlzeiten in der Schule. Zwei der insgesamt sechs Kinder besuchten die Schule im Jahr 2004 nur an wenigen Tagen. Ein anderes Kind verweigerte jeden Schulbesuch.

Bereits im Jahr 2002 wurden die Eltern auf Antrag des Jugendamtes durch das Familiengericht eingehend ermahnt, sicherzustellen, dass ihre Kinder regelmäßig am Schulunterricht teilnehmen.

Im Ergebnis waren die Eltern aber nicht in der Lage, einen geregelten Schulbesuch der Kinder sicherzustellen. Das Oberlandesgericht entzog ihnen daher teilweise die Personensorge, soweit diese das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder betraf. Insbesondere für die Regelung schulischer Angelegenheiten wurde die Personensorge auf das Jugendamt übertragen.

Die Richter verkannten nicht, dass der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Rahmen der Personensorge eine einschneidende Maßnahme sei. Es sei allerdings zurzeit keine andere Maßnahme ersichtlich, um der Gefährdung des Kindeswohls zu begegnen.

Vorinstanz:

Amtsgericht Neuwied - 16 F 560/02

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2006
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Schulrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: elterliche Sorge | Personensorge | Schuleschwänzen

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Dokument-Nr.: 2382 Dokument-Nr. 2382

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