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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Personenbeförderungsgesetz“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Urteil vom 10.02.2020
- 4 HK O 14935/16 -
UBER Apps in München verboten
Apps verstoßes gegen Personenbeförderungsgesetz
Das Landgerichts München I hat die Apps "UBER Black", "UBER X" und "UBER Van" wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz in München verboten.
Bereits im Jahr 2018 hatte der Bundesgerichtshof die App "Uber Black" in der damaligen Version untersagt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil v. 13.12.2018 - I ZR 3/16 -).Eine Taxiunternehmerin aus München hatte im hier vorliegenden Fall ebenfalls gegen UBER vor dem Landgericht München I geklagt und nun überwiegend Recht bekommen. Nach Auffassung des Landgerichts verstoßen die drei Apps der Beklagten auch in ihrer aktuellen Version weiter gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Gemäß § 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG dürfen Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.01.2020
- BVerwG 8 CN 2.19 -
Regelung der Münchener Taxiordnung über Standplatzpflicht für Taxen unwirksam
Personenbeförderungsgesetz enthält keine Verordnungsermächtigung zur Regelung einer Standplatzpflicht für Taxen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Personenbeförderungsgesetz nicht zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt, die gebietet, dass Taxis nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein in München tätiger Taxifahrer, wandte sich im Wege der Normenkontrolle gegen eine Vorschrift der Taxiordnung der Landeshauptstadt München, wonach Taxis nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen (sogenannte Standplatzpflicht).Der Verwaltungsgerichtshof gab dem Antrag statt und erklärte die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.12.2018
- I ZR 3/16 -
Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig
Unionsrechtliche Bestimmungen stehen Verbot von "UBER Black" nicht entgegen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vermittlung von Mietwagen über die App "UBER Black" unzulässig ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Taxiunternehmer in Berlin. Die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden, bot die Applikation "UBER Black" für Smartphones an, über die Mietwagen mit Fahrer bestellt werden konnten. Dabei erhielt der Fahrer, dessen freies Mietfahrzeug sich zum Zeitpunkt des Auftrags am Nächsten zum Fahrgast befand, den Fahrauftrag unmittelbar... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.04.2018
- C-320/16 -
EU-Mitgliedsstaaten dürfen UberPop-App ohne Vorlage eines Gesetzesentwurfs an die EU-Kommission strafrechtlich ahnden
Frankreich darf rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes UberPop verbieten
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten der EU die rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes UberPop verbieten und strafrechtlich ahnden dürfen, ohne der Kommission den Gesetzentwurf, mit dem dies unter Strafe gestellt wird, vorab mitzuteilen.
Das französische Unternehmen Uber France erbringt mittels einer Smartphone-Applikation einen Dienst namens UberPop, mit dem es nicht berufsmäßige Fahrer, die ihr eigenes Fahrzeug benutzen, mit Personen zusammenführt, die eine Fahrt im innerstädtischen Bereich unternehmen möchten. Im Rahmen des mittels dieser Applikation erbrachten Dienstes legt es die Tarife fest, erhebt den Preis für... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2018
- I ZR 34/17 -
Rabattaktionen für Smartphone-App "mytaxi" zulässig
Beteiligung von Taxiunternehmern an Bonusaktionen ist mit Personenbeförderungsgesetz vereinbar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bestimmte Bonusaktionen für die Smartphone-App "mytaxi" zulässig sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen in Deutschland. Sie betreibt die Taxi-Bestell-App "Taxi Deutschland". Die Beklagte vermittelt Taxi-Dienstleistungen über die Smartphone-App "mytaxi".Die Klägerin beanstandet vier Bonusaktionen der Beklagten, bei denen registrierte Nutzer lediglich die Hälfte des... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2017
- X ZR 73/16 -
BGH zur Ausgleichszahlung bei Flugverspätung des Ersatzfluges
Verspätung des angebotenen Ersatzfluges für bereits annullierten Flug
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Flugverkehrsunternehmen verpflichtet Ausgleichszahlungen bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzfluges zu leisten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall buchten die Kläger bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen einen Flug von Frankfurt am Main nach Singapur mit Anschlussflug nach Sydney, der auf beiden Teilstrecken von der Beklagten durchgeführt werden sollte. Die Beklagte annullierte den ersten Flug von Frankfurt nach Singapur am vorgesehenen Abflugtag und bot den Klägern als Ersatz einen Flug eines... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.06.2016
- 6 U 73/15 -
OLG Frankfurt am Main bestätigt Verbot der Vermittlung von Fahrten durch "UberPOP"
Von Uber vermittelte Fahrer sind nicht im Besitz einer Genehmigung nach § 2 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufung der Firma Uber gegen ein vorausgegangenes Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen, mit dem Uber bundesweit untersagt worden ist, Beförderungsleistungen durch Privatfahrer zu vermitteln, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte Uber - eine Firma mit Sitz in den Niederlanden - betrieb die Softwareapplikation (App) "UberPOP" für Smartphones. Mit dieser App wurden kostenpflichtige Beförderungen in privaten Pkw vermittelt. Die App, die inzwischen eingestellt wurde, richtete sich an Personen ohne eigenen Pkw, die gelegentlich eine Beförderungsmöglichkeit... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 06.03.2016
- 1117 OWi 254 Js 225568/15 -
Taxiunternehmen wegen vorsätzlicher Personenbeförderung ohne Genehmigung zu Geldbuße verurteilt
Geschäftsführer des Unternehmens hätten Geschäftsbetrieb nicht ohne Prüfung der Zulässigkeit Geschäftspraxis aufrecht erhalten dürfen
Das Amtsgericht München hat ein Taxiunternehmen wegen vorsätzlicher Personenbeförderung ohne Genehmigung zu einer Geldbuße von 12.800 Euro und die beiden Geschäftsführer des Unternehmens persönlich zu jeweils 2.750 Euro Geldbuße verurteilt.
Im zugrunde liegenden Streitfall bot ein Taxiunternehmen im gesamten Jahr 2014 über eine Smartphone-App Software (sogenannte "Mobile-App") die Möglichkeit an, Fahrzeuge privater Dritter als Taxi zu bestellen. Sobald von einem Nutzer der Mobile-App eine Fahrt angefragt und das gewünschte Fahrziel eingegeben worden ist, wurde der voraussichtliche Fahrpreis angezeigt. Bestätigte der Nutzer... Lesen Sie mehr
Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24.11.2015
- 2 KO 131/13 -
Fahrdienst für Patienten eines Rehabilitationszentrums unterliegt Vorschriften des Personenbeförderungsgesetz
Transport zu Einzelbehandlung stellt keine Beförderung aus Gründen der Beschäftigungstherapie dar
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Beförderung von Patienten zwischen Wohnung und medizinischer Einrichtung für Physio- und Ergotherapie/Rehabilitation durch einen eigenen Fahrdienst des Betreibers der Einrichtung der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens bietet in der von ihr in Gera betriebenen Rehabilitationseinrichtung gesundheitsbezogene Dienstleistungen an. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit mehreren Krankenkassenverbänden können gesetzlich krankenversicherte Patienten für den Weg von ihrer Wohnung in die Rehabilitationseinrichtung und zurück den Fahrdienst der Klägerin in Anspruch nehmen.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2015
- 1 K 772/15 -
Krankenfahrten mit Taxen unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz
Besitz einer gültigen Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht entscheidend
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die von einem Unternehmer im Auftrag einer Krankenkasse durchgeführten Krankenfahrten auch dann als Beförderungsleistungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wenn der Unternehmer keine gültige Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzt und daher seinerseits einen Subunternehmer mit Konzession zur Durchführung der Krankenfahrten beauftragt hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hat mit verschiedenen Krankenkassen einen Rahmenvertrag über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten abgeschlossen. Sie ist verpflichtet, Krankenfahrten zeit-, sach- und verkehrsgerecht zu disponieren und von den ihr angeschlossenen Taxi- bzw. Mietwagenunternehmen durchführen zu lassen. Krankenfahrten dürfen nur von Personen... Lesen Sie mehr