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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pensionskasse“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.05.2022
- 3 AZR 408/21 -

BAG zur Betriebs­renten­anpassung: Kein Verstoß gegen Unions- oder Verfassungsrecht

Regelungen in § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG und § 30 c Abs. 1a BetrAVG nicht zu beanstanden

Wird die betriebliche Altersversorgung u.a. über eine Pensionskasse im Sinne von § 1 b Abs. 3 Betriebs­renten­gesetz (BetrAVG) durchgeführt und ist nach den Regelungen der Pensionskasse sichergestellt, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschüsse zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden, entfällt nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG die Verpflichtung des die Versorgung zusagenden Arbeitgebers zur Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG. Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2553) fiel ab dem 31. Dezember 2015 die weitere Voraussetzung in § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG weg, wonach zur Berechnung der garantierten Leistung der nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Versicherungs­aufsichts­gesetzes festgesetzte Höchstzinssatz zur Berechnung der Deckung­srückstellung nicht überschritten werden darf. Dies ist mit Unionsrecht vereinbar. Die durch § 30 c Abs. 1a BetrAVG angeordnete Geltung der am 31. Dezember 2015 in Kraft getretenen Änderung auch für Anpassungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2016 liegen, stellt keine verfassungs­rechtlich unzulässige Rückwirkung dar.

Die Klägerin war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern langjährig als Angestellte beschäftigt. Seit 1. Oktober 2011 bezieht sie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Beklagte führt diese über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes aG (BVV) durch. Bei diesem handelt es sich um eine regulierte Pensionskasse unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Seit dem Rentenbeginn wurde die Betriebsrente der Klägerin nicht mehr erhöht.Mit ihrer Klage macht die Klägerin u.a. eine Anpassung des auf Beiträgen der Arbeitgeberin beruhenden Teils ihrer Betriebsrente nach § 16 Abs. 1 BetrAVG zum Stichtag 1. Oktober 2014... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.07.2020
- 3 AZR 142/16 -

BAG: Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins für Pensions­kassen­zusagen

Beschränkter Insolvenzschutz nur für Sicherungsfälle die vor 2022 eingetreten sind

Setzt eine Pensionskasse wegen ihrer mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Pensionskassenrente herab, hat insoweit der Arbeitgeber einzustehen, der die Rente zugesagt hat. Wird über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet, kommt eine Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSV) für Sicherungsfälle vor dem 1. Januar 2022 nur dann in Betracht, wenn die Pensionskasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung um mehr als die Hälfte kürzt oder das Einkommen des ehemaligen Arbeitnehmers wegen der Kürzung unter die von Eurostat für Deutschland ermittelte Armuts­gefährdungs­schwelle fällt. Dies hat das Bundesar­beitsgericht klargestellt.

Im hier vorliegenden Fall bezieht der Kläger ua. eine Pensionskassenrente, die von der Pensionskasse aufgrund eines Beschlusses ihrer Mitgliederversammlung wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten seit dem Jahr 2003 jährlich herabgesetzt wird. In der Vergangenheit hat die frühere Arbeitgeberin diese Leistungskürzungen wegen ihrer gesetzlichen Einstandspflicht aus § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.10.2019
- L 8 KR 482/17 -

Zusatzrente der Pensionskasse Rundfunk auch bei freien Mitarbeitern beitragspflichtig

Rente der Pensionskasse Rundfunk ist als Rente der betrieblichen Altersversorgung bei der Beitragsbemessung heranzuziehen

Versorgungsbezüge gelten bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als der Rente vergleichbare Einnahmen. Dies sind insbesondere auch Renten der betrieblichen Altersversorgung, zu denen auch die Zusatzrenten der Pensionskasse Rundfunk zählen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: 0Eine 67-jährige Frau aus Kassel war seit April 1995 freie Mitarbeiterin beim Hessischen Rundfunk und Mitglied der Pensionskasse Rundfunk - einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. In diese Pensionskasse zahlte die Versicherte ebenso wie die Rundfunkanstalt Beiträge in Höhe von 4 % ihrer beitragspflichtigen Honorare. Seit dem Bezug... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2018
- 15 K 2439/18 E -

Sterbe­geld­aus­zahlung an einen nicht als "Hinterbliebenen" anzusehenden Erben unterliegt der Einkommensteuer

Auszahlung ist als Leistung aus einem Alters­vorsorge­vertrag zu besteuern

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Sterbegeld, welches eine Pensionskasse an Erben zahlt, die nicht zugleich "Hinterbliebene" sind, der Einkommensteuer unterliegt.

Im zugrunde liegenden Streitfall war den klagenden Eheleuten nach dem Tod ihres Sohnes von einer Pensionskasse ein Sterbegeld ausgezahlt worden. Der Auszahlung lag ein Versicherungsvertrag zugrunde, der ursprünglich von einem ehemaligen Arbeitgeber des Sohnes im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen worden war. Nach einem Arbeitgeberwechsel hatte der Sohn die Versicherung... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.09.2016
- X R 23/15 -

Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse

Anwendung der Steuerermäßigung setzt "Außerordentlichkeit" der begünstigten Einkünfte voraus

Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse führt nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Die Einkünfte aus der Pensionskasse, die der betrieblichen Altersversorgung dient, unterliegen dann vielmehr dem regulären Einkommen­steuer­tarif. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin aufgrund einer Entgeltumwandlung Ansprüche gegen eine Pensionskasse erworben. Der entsprechende Vertrag sah vor, dass die Versicherten anstelle der Rente eine Kapitalabfindung wählen konnten. Hiervon machte die Klägerin mit ihrem Ruhestandseintritt Gebrauch. Da die Beitragszahlungen nach § 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als... Lesen Sie mehr




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