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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Panoramafreiheit“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.04.2023
- I-4 U 247/21 -
Fotoaufnahme eines urheberrechtlich geschützten Werks aus der Luft ist nicht von der Panaromafreiheit gedeckt
Panaromafreiheit erfasst nur Lichtbildaufnahmen von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen
Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk aus der Luft mittels einer Drohne aufgenommen, so ist dies nicht von der Panaromafreiheit des § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt. Denn diese erfasst nur Lichtbildaufnahmen von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen. Dazu gehört der Luftraum nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In mehreren Büchern eines Buchverlags wurden Fotos verschiedener urheberrechtlich geschützter Kunstwerke abgebildet. Die Fotos wurden mittels einer Drohne aus der Luft aufgenommen. Ein Künstler sah darin eine Verletzung seines Urheberrechts und klagte auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht Bochum gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Buchverlags. Er hielt die Fotoaufnahmen gedeckt von der Panoramafreiheit.Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Anspruch auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.2017
- I ZR 247/15 -
"AIDA Kussmund" - Panoramafreiheit auch auf nicht ortsfeste Kunstwerke anwendbar
BGH zu den Voraussetzungen der Panoramafreiheit
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich die sogenannte Panoramafreiheit auch auf Kunstwerke erstreckt, die nicht ortsfest sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls veranstaltet Kreuzfahrten. Ihre Kreuzfahrtschiffe sind mit dem sogenannten "AIDA Kussmund" dekoriert. Das Motiv besteht aus einem am Bug der Schiffe aufgemalten Mund, seitlich an den Bordwänden aufgemalten Augen und von diesen ausgehenden Wellenlinien. Das Motiv wurde von einem bildenden Künstler geschaffen. Er hat der Klägerin daran das... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2002
- I ZR 102/99 -
Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute den Rechtsstreit entschieden, den die Künstler Christo und Jeanne-Claude gegen einen Berliner Postkartenverlag angestrengt haben. In diesem Streit ging es darum, ob die Herstellung und der Vertrieb von Postkarten, die das Kunstprojekt "Verhüllter Reichstag" zeigten, nur mit Lizenz der Künstler zulässig war.
Die Künstler Christo und Jeanne-Claude hatten im Juni/Juli 1995 für die Dauer von zwei Wochen das Kunstprojekt "Verhüllter Reichstag" veranstaltet. Das Projekt war u.a. durch den Verkauf von Abbildungen der Modelle und von Bildern des verhüllten Reichstags finanziert worden. Der beklagte Postkartenverlag hatte Postkarten mit unterschiedlichen Motiven des verhüllten Reichstags vertrieben,... Lesen Sie mehr
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