wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ortsvorsteher“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Beschluss vom 27.04.2021
- B 12 KR 25/19 R, B 12 R 8/20 R -

Bürgermeister und Ortsvorsteher: Sozial­versicherungs­pflicht bei Eingliederung in die Verwaltungs­organisation und aufwands­überschreitender Entschädigung

Bundessozialgericht gibt zwei Revisionen statt

Die Sozial­versicherungs­pflicht aufgrund Beschäftigung von Ortsvorstehern und Bürgermeistern ist nicht ausgeschlossen, weil sie ihre Tätigkeit zugleich als Ehrenbeamte ausüben. Vielmehr kommt es auch bei diesen Organen juristischer Personen des öffentlichen Rechts darauf an, inwieweit sie in ihrer Tätigkeit Weisungen unterliegen und konkret in Verwaltungsabläufe eingegliedert, zum Beispiel Dienstvorgesetzte sind. Dies hat das Bundessozialgericht in zwei Revisionsverfahren entschieden.

Ein weiteres Kriterium ist, ob die Betroffenen eine Gegenleistung erhalten, die sich als Arbeitsentgelt und nicht als Aufwandsentschädigung für eine von ideellen Zwecken geprägte Tätigkeit darstellt. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Gegenleistung darf unter Berücksichtigung bestimmter Merkmale - wie Höhe, Bemessung, steuerrechtliche Ehrenamts- und kommunalrechtliche Entschädigungspauschalen - nicht evident über den Ausgleich für den tatsächlichen Aufwand des Ehrenamts hinausgehen.Ortsvorsteher, die im Wesentlichen ihr Wahlamt ausüben, sind grundsätzlich nicht abhängig beschäftigt. Eine dafür gezahlte Aufwandsentschädigung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2010
- 12 U 102/10 -

Amtshaftung: Stadt haftet für einen Ortsvorsteher wegen Unterschrifts­bestätigung unter einem nichtigen Testament

Ein Testament muss eigenhändig vom Erblasser geschrieben und unterschrieben werden

Wenn ein Amtsträger bei der Bestätigung einer Unterschrift unter einem nichtigen Testament den Anschein erweckt, die Testaments­errichtung sei in Ordnung, dann handelt dieser pflichtwidrig, auch wenn er vorher darauf hingewiesen hat, dass er nicht befugt ist, ein Testament zu beurkunden. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Im hiesigen Rechtsstreit macht die Klägerin gegen die beklagte Stadt Amtshaftungsansprüche in Höhe von ca. 102.000 Euro geltend. Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener Ehemann hatten lange Jahre eine Wohnung an Herrn K. vermietet. Dieser beabsichtigte, zu Gunsten der Eheleute ein Testament zu errichten. Der Ehemann setzte deshalb im Sommer 2006 handschriftlich den Text des... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2008
- 6 K 4369/07 -

Keine höhere Aufwandsentschädigung für Durmersheimer Ortsvorsteher

Ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher kann nicht deswegen eine höhere monatliche Aufwandsentschädigung beanspruchen, weil die Zahl der Einwohner des Ortsteils auf über 2.000 angewachsen ist. Dies hat das Verwaltungsgerichts Karlsruhe entschieden und damit die Klage eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers der Gemeinde Durmersheim abgewiesen.

Dieser hatte geltend gemacht, die Satzung der Gemeinde über die Aufwandsentschädigung gewähre ihm nur 75 % des jeweiligen Mindestbetrags der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister mit einer Gemeindegröße von 1.000 bis 2.000 Einwohner. Tatsächlich habe der Ortsteil, dem er vorstehe, seit Juli 2004 durchgängig mehr als 2.500 Einwohner. Deshalb beanspruche er für die Zeit... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.06.2008
- 6 K 3670/07 -

Nur eine Aufwandsentschädigung: Ortsvorsteher, der zugleich auch Mitglied des Ortschaftsrates ist, bekommt keine doppelte Aufwandsentschädigung

Gericht sieht entsprechende Regelung in Gemeindesatzung als rechtmäßig an

Erhält ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher eine gesetzliche Aufwandsentschädigung, so kann die Satzung einer Gemeinde bestimmen, dass damit zugleich auch der Aufwand für dessen Tätigkeit als Mitglied des Ortschaftsrats abgegolten ist. Hat der Ortsvorsteher trotzdem noch eine weitere Aufwandsentschädigung wegen seiner Mitgliedschaft im Ortschaftsrat erhalten, so darf diese zurückgefordert werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und damit die Klage eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers der Gemeinde Durmersheim gegen einen Rückforderungsbescheid des Landratsamts Rastatt abgewiesen.

Der Kläger hatte in den Jahren 2004 bis 2007 neben der Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit als Ortsvorsteher eines Ortsteils von Durmersheim eine weitere Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 787,50 € für seine Mitgliedschaft im Ortschaftsrat erhalten. Das Landratsamt forderte im August 2007 diesen Betrag vom Kläger zurück, da er ohne Rechtsgrund erbracht worden sei. Mit... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.03.2007
- L 1 KR 86/06 -

Beigeordnete und Ortsvorsteher mit Verwaltungsaufgaben sind in Hessen sozialversicherungspflichtig

Musterverfahren zur Sozialversicherungspflicht in hessischen Kommunen

Ehrenamtliche Funktionsträger in hessischen Kommunen haben immer dann als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu gelten, wenn sie nicht nur Repräsentationsaufgaben wahrnehmen. Üben sie Verwaltungstätigkeiten aus, die auch von hauptamtlichen Angestellten oder Beamten ausgeübt werden können, gelten ehrenamtliche kommunale Funktionsträger als abhängig Beschäftigte. Für sie müssen Beiträge in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Das entschied in einem Musterverfahren das Hessische Landessozialgericht.

Im vorliegenden Fall hatte die Gemeinde Niedernhausen bei Wiesbaden dagegen geklagt, für ihre Erste Beigeordnete und stellvertretende Bürgermeisterin Sozialabgaben zahlen zu müssen. Die Vertreter der Kommune argumentierten, die Beigeordnete nehme zwar Verwaltungsaufgaben wahr, sei aber gewähltes Mitglied des Gemeindevorstands, daher sei ihre Tätigkeit dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht... Lesen Sie mehr