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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nichtnutzergebühr“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.07.2012
- 2 U 12/11 -

Mobilfunkvertrag – "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte sind unwirksame Klauseln

Klauseln benachteiligen Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen

Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Zusatzgebühren verlangen, wenn der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Anrufe tätigt und auch keine SMS versendet. Ebenso wenig darf der Mobilfunkanbieter nach Beendigung des Mobilfunkvertrags eine "Pfandgebühr" in Rechnung stellen, wenn der Kunde die dann wirtschaftlich wertlose SIM-Karte nicht innerhalb von zwei Wochen zurückschickt. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und gab damit der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen den Mobilfunkanbieter statt.

Der klagende Bundesverband des zugrunde liegenden Streitfalls forderte den Mobilfunkanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein (Büdelsdorf) auf, zwei Klauseln in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge über Mobilfunkleistungen zu unterlassen, weil diese aus seiner Sicht den Kunden unangemessen benachteiligten.Die Tarifbestimmungen des Mobilfunkanbieters sehen einen monatlichen "Paketpreis" von 14,95 Euro bei einer Laufzeit von 24 Monaten vor, in dem nach Wahl des Kunden entweder 50 Inklusivminuten für Telefongespräche oder 50 SMS monatlich enthalten sind. Darüberhinausgehende Nutzungen werden gesondert abgerechnet. Nach... Lesen Sie mehr

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Landgericht Kiel, Urteil vom 29.11.2011
- 2 O 136/11 -

"Nichtnutzergebühr" für Nicht-Telefonieren in mobilcom-debitel Verträgen ist wegen unangemessener Benachteiligung unzulässig

Nicht-Telefonieren darf nichts kosten

Wer mit seinem Handy weder telefoniert noch SMS schreibt, darf dafür nicht zur Kasse gebeten werden. Das Landgericht Kiel hat damit einer Klage der Verbraucherzentrale gegen mobilcom-debitel stattgegeben.

4,95 Euro verlangt mobilcom-debitel von seinen Kunden, wenn diese über drei Monate hinweg ihr Handy nicht benutzen. Die Mobilfunkfirma hat sich dafür den Begriff "Nichtnutzergebühr" einfallen lassen - und in einer Fußnote der Preisliste platziert. Die Handynutzer zahlten in diesem Fall doppelt: die monatlichen Vertragskosten plus die Gebühr für das Nicht-Telefonieren.... Lesen Sie mehr




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