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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nichterscheinen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Köln, Urteil vom 21.07.2023
- 149 C 119/23 -

Fluggast muss trotz Kenntnis über Flugverspätung zur Abfertigung erscheinen

Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Nichterscheinen

Ein Fluggast muss auch dann zur Abfertigung erscheinen, wenn er Kenntnis über eine Flugverspätung hat. Dies gilt auch dann, wenn der gebuchte Flug sich voraussichtlich um mehr als drei Stunden verspätet. Erscheint der Fluggast nicht, besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Fluggast­rechte­verordnung (VO). Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten zwei Fluggäste im Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Köln auf Zahlung einer Ausgleichsleistung wegen einer über fast fünfstündigen Verspätung ihres Flugs. Die Fluggesellschaft verweigerte eine Zahlung mit der Begründung, dass die Kläger nicht zur Abfertigung erschienen sind und somit den Flug gar nicht angetreten haben. Die Kläger meinten, dass der Flug für sie keinen Sinn mehr gehabt habe, da der geplante Termin am Reiseziel durch die Verspätung nicht habe eingehalten werden können.Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Kläger. Diesen stehe kein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2023
- 5 WF 138/22 -

Keine Erzwingung einer Kindesanhörung mittels Ordnungs- oder Zwangsmitteln

Vorliegen einer Gesetzeslücke

Eine Kindesanhörung kann nicht durch Ordnungs- oder Zwangsmittel erzwungen werden. Insofern besteht eine Gesetzeslücke. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da eine Mutter ihr 4-jähriges Kind im Rahmen eines Umgangsverfahrens wiederholt nicht zur Kindesanhörung brachte, verhängte das Amtsgericht Lörrach im Oktober 2022 gegen sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 €. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter.Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25.04.2022
- L 2 AL 62/22 B -

Ablehnung der Durchführung eines Termins mittels Videokonferenz entschuldigt kein Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung

Verhängung von Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens

Lehnt das Gericht die Durchführung eines Termins mittels Videokonferenz ab, so entschuldigt dies nicht das Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung. Gegen die nicht erschienene Partei kann dann Ordnungsgeld verhängt werden. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Sozialgericht Augsburg verhängte im März 2022 gegen den Kläger Ordnungsgeld in Höhe von 300 EUR, weil dieser nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen war. Das Gericht hielt das persönliche Erscheinen den Klägers für erforderlich, da dieser noch kurz vor dem Termin neue Argumente vorgebracht hatte. Zwar hatte der Kläger beantragt, den... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 27.04.2022
- 1 Rvs 34 Ss 173/22 -

Nichterscheinen des Angeklagten bei Weigerung seine Identität preiszugeben

Zurückweisung der Berufung des Angeklagten

Nach § 329 Abs. 1 StPO kann die Berufung des Angeklagten verworfen werden, wenn er nicht zur Hauptverhandlung erscheint. Dies ist etwa dann gegeben, wenn der Angeklagte zwar körperlich anwesend ist, sich aber nicht als Angeklagter zu erkennen gibt und Fragen zu seiner Identität nicht beantwortet. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verwarf das Landgericht Karlsruhe im Oktober 2021 die Berufung des Angeklagten, weil er nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Zwar war eine Person im Zuschauerraum des Sitzungssaals. Die Frage, ob sie der Angeklagte sei, beantwortete die Person aber nicht. Da die Person sich nicht ausweisen konnte, konnte ihre Identität nicht festgestellt werden.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 10.03.2017
- VG 5 L 665/16. A -

Belehrung über Nichterscheinen zum Asylverfahren darf nicht in einer für den Asylbewerber unverständlichen Sprache verfasst werden

Einstellung des Asylverfahrens wegen Nichterscheinens des Asylbewerbers zur Anhörung unzulässig

Mit Erfolg hat sich ein Asylbewerber aus Kamerun in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen die Einstellung seines Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewendet, das dessen Asylantrag als zurückgenommen betrachtet hatte, weil er das Asylverfahren nicht betrieben habe und namentlich der Aufforderung zur Anhörung nicht nachgekommen sei.

Das Verwaltungsgericht Cottbus führte zur Begründung aus, dass der dem Asylbewerber nur in der deutschen Sprache erteilte schriftliche Hinweis auf eine solche Rechtsfolge für die Annahme einer Versäumnis nicht ausgereicht habe, weil nach der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Kommentierung die Abfassung in einer Sprache erforderlich gewesen wäre, die dem Antragsteller aus Kamerun... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Donaueschingen, Urteil vom 27.08.2015
- 2 C 65/15 -

Unentschuldigtes Nichterscheinen zur Wohnungsübergabe: Vermieter darf Kautionsrückzahlung wegen angeblicher Schäden nicht verweigern

Vermieter verhindert Anfertigung eines Übergabeprotokolls

Erscheint der Vermieter unentschuldigt und ohne ersichtlichen Grund nicht zur Wohnungsübergabe, kann er nachträglich nicht die Kautionsrückzahlung wegen angeblicher Schäden an der Wohnung verweigern. Insofern hat der Vermieter die Anfertigung eines Übergabeprotokolls selbst verhindert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Donaueschingen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte im Oktober 2014 nach Beendigung des Mietverhältnisses die Übergabe der Wohnung stattfinden. Jedoch war der Vermieter ohne ersichtlichen Grund nicht erschienen. Daraufhin warfen die Mieter den Wohnungsschlüssel in den Briefkasten des Vermieters. Zudem verlangten sie die Rückzahlung der zum Mietbeginn geleisteten Kaution in Höhe von fast 1.300 Euro.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.07.2013
- 18 W 10/13 -

Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens: Anordnung des persönlichen Erscheinens einer juristischen Person erfordert Benennung eines gesetzlichen Vertreters

Fehlende Benennung begründet Fehlerhaftigkeit der Ladung

Wird zu einem Gerichtstermin das persönliche Erscheinen einer juristischen Person angeordnet, so muss in der Ladung ein gesetzlicher Vertreter benannt werden. Die Nennung der juristischen Person allein genügt nicht. Fehlt die Benennung ist die Ladung formell unwirksam, so dass kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens verhängt werden darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Landgericht Hagen ordnete im Mai 2013 im Zusammenhang mit der Ladung zu einem Verhandlungstermin das persönliche Erscheinen der Klägerin an. Es sollte aber genügen, wenn ein zur Sachverhaltsaufklärung in der Lage befindlicher Vertreter den Termin wahrnimmt. Bei der Klägerin handelte es sich um eine juristische Person. Zum Verhandlungstermin... Lesen Sie mehr




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