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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nichtbeantwortung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.05.2017
- IV ZR 30/16 -
BGH: Beantworten von Gesundheitsfragen gegenüber Arzt des Versicherers bei Aufnahme eines Versicherungsantrags sind Antworten gegenüber Versicherer
Arzt ist Stellvertreter des Versicherers
Werden bei Aufnahme eines Versicherungsantrags im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" vom Antragsteller Gesundheitsfragen beantwortet, so sind diese Antworten gegenüber dem Arzt auch Antworten gegenüber dem Versicherer. Der Arzt ist insoweit der Stellvertreter des Versicherers. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Operation zur Entfernung einer Gliose im Juli 2010 beanspruchte der Patient seine Berufsunfähigkeitsversicherung. Er gab an, nach der Operation berufsunfähig zu sein. Die Versicherung verweigerte aber den Versicherungsschutz. Sie fühlte sich vom Versicherungsnehmer arglistig getäuscht. Hintergrund dessen war, dass der Versicherungsnehmer bei Aufnahme des Versicherungsantrags im Jahr 2007 zwar Gesundheitsfragen beantwortet hatte, jedoch verschwiegen hatte, dass er nach einem Ohnmachtsanfall im Jahr 2004 zu mehreren MRT-Untersuchungen gekommen war. Der Versicherungsnehmer gab dies zwar zu. Er... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 12.04.2016
- 10 U 778/15 -
Keine Leistungspflicht der Unfallversicherung bei vorsätzlicher Nichtangabe weiterer bestehender Unfallversicherungen durch Versicherungsnehmer
Dreimalige Nichtbeantwortung der Frage innerhalb von drei Wochen spricht gegen Versehen
Lässt ein Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung innerhalb von drei Wochen die Frage nach weiteren bestehenden Unfallversicherungen unbeantwortet, so liegt darin kein Versehen, sondern eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht. Die Unfallversicherung ist in diesem Fall von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Versicherungsnehmerin zweier Unfallversicherungen zeigte im Juni 2008 gegenüber beiden Versicherungen einen angeblichen Unfall an, den sie bei Bastelarbeiten mit einer Gartenschere erlitten haben soll. In beiden Unfallanzeigen ließ sie die Frage zu weiteren Unfallversicherungen unbeantwortet. Auch in einer nachfolgenden Anzeige drei Wochen... Lesen Sie mehr