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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nebeneinkünfte“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 25.07.2016
- S 18 SO 93/16 ER -

Nebenberufliche Lehrtätigkeit eines Volkshochschul-Dozenten kann steuerbefreit sein

Privilegierung der Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Bereich der Unterrichtung an einer Volkshochschule

Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass ein Dozent an einer Volkshochschule Ausbilder im Sinne von § 3 Nr. 26 EStG sein kann und seine Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einer Höhe von 2.400 Euro steuerfrei sind.

Der 1946 geborene Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens bezog aufgrund seiner geringen Regelaltersrente in Höhe von 363,96 Euro seit Januar 2012 ergänzende Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII von dem Antragsgegner. Im Rahmen des Weiterbewilligungsverfahrens erhielt der Antragsgegner, ein Landkreis, Kenntnis davon, dass der Antragsteller durchschnittlich 194,61 Euro monatlich an Honorareinkünften (= 2.335,32 Euro jährlich) bei den Volkshochschulen Gießen und Wetzlar erzielte. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 23. Mai 2016 nahm der Antragsgegner ab 1. Juni 2016 eine Neuberechnung vor. Dabei wurde das Durchschnittseinkommen für die... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.05.2011
- 2 K 1996/10 -

Einnahmen liegen unterhalb des steuerfreien Betrags: Verluste aus nebenberuflicher Übungsleitertätigkeit sind dennoch abzugsfähig

Durch gesetzliche Regelung soll Besserstellung für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder und Erzieher erreicht werden

Verluste, die bei Ausübung einer so genannten Übungsleitertätigkeit entstehen, sind steuerlich auch dann abzugsfähig, wenn die Einnahmen den steuerfreien Betrag nicht übersteigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger im Jahre 2009 nebenberuflich als Tanzsportübungsleiter tätig. Nach der gesetzlichen Regelung (§ 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes -EStG -) bleiben dabei die Einnahmen bis insgesamt 2.100 Euro steuerfrei. Wenn die Einnahmen den Betrag von 2.100 Euro übersteigen, dürfen Ausgaben allerdings nur insoweit abgezogen werden, als der steuerfreie... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 24.11.2010
- B 11 AL 12/10 R -

Nebentätigkeit eingestellt – Bemessung eines Gründungszuschusses nach Arbeitslosengeld muss ohne Minderung durch Nebentätigkeit erfolgen

Gründungszuschuss soll Anreiz zur Beendigung der Arbeitslosigkeit schaffen

Ein Bezieher von Arbeitslosengeld, der selbstständig tätig wird und eine frühere Nebenbeschäftigung für seine neue Arbeit eingestellt, hat Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses auf der Basis des früher bezogenen Arbeitslosengeldes ohne Minderung durch Nebeneinkommen. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezog bis 31. Mai 2007 Arbeitslosengeld. Der Leistungssatz belief sich auf 43,86 Euro täglich; ausgezahlt wurden wegen Anrechnung eines aus einer kurzzeitigen Beschäftigung erzielten Nebeneinkommens nur 38,69 Euro. Ab 1. Juni 2007 war der Kläger selbständig tätig und übte die Nebenbeschäftigung nicht mehr aus. Die Beklagte bewilligte ihm... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2010
- 10 AZR 66/09 -

BAG zur Zulässigkeit einer Nebentätigkeit während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses

Nebentätigkeit darf nur bei unmittelbarer Wettbewerbstätigkeit beider Unternehmen untersagt werden

Einem Arbeitnehmer ist während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Dies gilt auch bei Nebentätigkeiten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Die Klägerin ist langjährig als Briefsortiererin mit 15 Wochenstunden bei der beklagten Deutschen Post AG beschäftigt. Im Jahre 2006 teilte sie ihrem Arbeitgeber mit, sie übe frühmorgens eine Nebentätigkeit als Zeitungszustellerin mit einer Wochenarbeitszeit von sechs Stunden bei einem anderen Unternehmen aus. Dieses andere Unternehmen stellt nicht nur Zeitungen, sondern auch Briefe... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.09.2009
- BVerwG 6 A 1.08 und 6 A 3.09 -

Bundesverwaltungsgericht zu Transparenzregeln des Parlaments: Abgeordnete müssen Einkünfte aus Nebentätigkeiten offenlegen

Schily und Kröning müssen Nebeneinkünfte bis in Detail offen legen - Richter heben aber Festsetzung von Ordnungsgeldern auf

Das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz für Klagen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen Maßnahmen nach den sog. Transparenzregeln des Parlaments zuständig ist, hat den Klagen zweier Abgeordneter gegen Sanktionen wegen einer Verletzung dieser Regelungen teilweise stattgegeben.

Nach den im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung des Bundestages festgelegten Transparenzregeln müssen die Abgeordneten dem Bundestagspräsidenten entgeltliche Tätigkeiten, die sie neben dem Mandat ausüben, und die dafür erhaltenen Einkünfte anzeigen, wenn die Einnahmen bestimmte Freibeträge übersteigen. Unterliegen die Abgeordneten bei ihrer beruflichen Tätigkeit einer Pflicht zur... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.05.2009
- 3 A 10242/09.OVG -

Polizeibeamter, der selbst Straftaten begeht, ist aus dem Dienst zu entfernen

Schwerwiegende Dienstvergehen machen Verbleib im Dienst untragbar

Ein wegen Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang und mehreren Betrugsfällen strafrechtlich verurteilter Polizeibeamter ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Der im Jahre 1962 geborene Beamte stand als Polizeikommissar im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz. Daneben betrieb er ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und teilweise während Zeiten, in denen er dienstunfähig erkrankt war, in größerem Ausmaß Geschäfte als gewerblicher Grundstückshändler, Bauträger und Hausverwalter. In seiner Steuererklärung für das Jahr 2000 gab er den Erlös aus Grundstücksverkäufen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 04.07.2007
- 2 BvE 1/06; 2 BvE 2/06; 2 BvE 3/06; 2 BvE 4/06 -

BVerfG: Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offenlegen

Neun Bundestagsabgeordnete scheitern mit ihrer Organklage

Wenn Bundestagsabgeordnete Nebeneinkünfte von mehr als 1000,- EUR haben, müssen sie künftig öffentlich darüber informieren, wie viel Geld sie nebenher verdienen und woher dieses Geld kommt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Neun Abgeordnete, die gegen diese im Jahre 2005 eingeführte Regelung vorgehen wollten, scheiteten mit ihrer Organklage (= verfassungsrechtliche Streitigkeit über den Umfang der Rechte und Pflichten oberster Verfassungsorgane oder ihrer Mitglieder).

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Anträge von neun Bundestagsabgeordneten* (siehe Namensliste am Ende) zurückgewiesen. Diese hatten sich im Wege der Organklage gegen § 44 a Abs. 1 Abgeordnetengesetz, wonach die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Deutschen Bundestages steht, sowie gegen die Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte... Lesen Sie mehr



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