wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachbargrenze“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 22.11.2018
- 213 C 15498/18 -

Bloße Möglichkeit von Aufnahmen des eigenen Grundstücks durch Überwachungskameras des Nachbarn begründet noch keinen Unterlassungs­anspruch

Bei Prüfung möglicher unzulässiger Eingriffe in allgemeines Persönlichkeits­recht durch "Überwachungsdruck" ist auf Umstände des Einzelfalls abzustellen

Die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, kann im konkreten Einzelfall noch zumutbar sein. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit die Klage eines Nachbarn auf Beseitigung einer auf sein Grundstück ausgerichteten Überwachungskamera und Unterlassung der Anbringung anderer auf sein Grundstück ausgerichteter Kameras ab.

Die verheirateten Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnen mit ihren Kindern ein Haus in München-Neuaubing mit einem angebauten Wintergarten. Der Beklagte bewohnt das unmittelbar angrenzende Haus. Die Parteien sind seit mehreren Jahren in Streit. Das Anwesen des Beklagten wurde durch Dritte mehrfach im Grenzbereich zum Wintergarten der Kläger beschädigt. Der Beklagte installierte Anfang 2017 zwei Überwachungskameras, welche von dem jeweils erfassten Bereich Aufzeichnungen fertigen und deren Einstellungsbereich nur manuell geändert werden kann. Der Kläger zeigte im März 2018 den Beklagten wegen Anfertigung von Videoaufnahmen seines Wintergartens... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 24.09.2018
- 5 L 1140/18.NW -

Bordell an Grundstücksgrenze unzulässig

VG Neustadt zur gesetzlichen Regelung von Abstandflächen bei Nutzungsänderungen von Gebäuden

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass sich ein Nachbar auch dann mit Erfolg gegen eine Baugenehmigung für die Umnutzung eines Wohngebäudes in ein Bordell zur Wehr setzen kann, wenn das Gebäude seit Jahrzehnten auf der Grenze zum Grundstück des Nachbarn steht.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Gewerbegebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße befindet sich ein Gebäude, das im Oktober 1963 als Wohngebäude genehmigt worden war. Kurz zuvor war im August 1963 eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Werkshalle auf dem gleichen Grundstück erteilt worden. In den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde dieses... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 26.11.1996
- 2 R 20/95 -

Über 2 m hoher und 3 m langer bzw. breiter Brennholzstapel eines Grund­stücks­eigen­tümers muss Abstandsfläche einhalten

Brennholzstapel als zulässige Nebenanlage in reinem Wohngebiet

Der Brennholzstapel eines Grund­stücks­eigen­tümers stellt eine gemäß § 14 der Bau­nutzungs­verordnung zulässige Nebenanlage dar. Der Brennholzstapel muss aber zum nachbarlichen Grundstück eine Abstandsfläche einhalten, wenn er über 2 m hoch und über 3 m lang bzw. breit ist. Denn in diesem Fall geht von ihm eine gebäudegleiche Wirkung aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Saarbrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Eigentümer eines Grundstücks im Jahr 1991 gegen die Bauaufsichtsbehörde. Sie begehrten ein Einschreiten gegen einen Brennholzstapel der Nachbarn. Der Holzstapel befand sich direkt an der Grundstücksgrenze und hatte eine Länge von 6,45 m und eine Höhe von 1 bis 1,35 m.Das Verwaltungsgericht des Saarlandes verpflichtete... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Itzehoe, Urteil vom 18.09.2012
- 6 O 388/11 -

Nachbar hat Anspruch auf Schadensersatz wegen "Unterwurzelung" des Grundstücks

Zur Vermeidung von Schäden müssen Wurzelsperrfolie auf dem Grundstück eingezogen werden

Ein Grundstückseigentümer hat Anspruch auf Schadensersatz für Schäden, die die Wurzeln eines Baumes verursacht haben, der auf dem Grundstück seiner Nachbarin unmittelbar an der Grundstücksgrenze steht. Dies entschied das Landgericht Itzehoe.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls verlangte von seiner Nachbarin Ersatz für Schäden, die die Wurzeln einer 20 Meter hohen Birke verursacht hatten, die auf dem Nachbargrundstück unmittelbar auf der Grundstücksgrenze steht. Ein Sachverständiger zuvor hatte festgestellt, dass die armdicken Wurzeln der Birke Schäden an einem Schuppen des Klägers verursacht hätten.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 12.07.2012
- 4 K 329/12.NW -

Fenster in Grenzwand nach heutiger Rechtslage baurechtlich unzulässig

VG Neustadt hebt Baugenehmigung für Umbau eines seit 1830 bestehenden Wohnhauses auf

Fenster im Erdgeschoss der Grenzwand eines Gebäudes sind nach heutiger Rechtslage baurechtlich unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt und hob damit eine Baugenehmigung für den Umbau eines seit 1830 bestehenden Wohnhauses auf die Klage des Eigentümers des Nachbargrundstücks auf.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümer eines bisher unbebauten Grundstücks im Ortskern von Lambrecht. An dieses grenzt das Grundstück der Beigeladenen an, auf dem ein Wohngebäude steht, das ursprünglich im Jahre 1830 errichtet und zuletzt 1955 saniert wurde. Im Erdgeschoss dieses Gebäudes befinden sich auf der Ostseite drei Fenster.Im September... Lesen Sie mehr

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2011
- 9 S 236/11 -

Verschlechterte Sicht wegen einer nachträglich errichteten Holzwand an der Grenze zum Nachbargarten ist kein Mietmangel

Unmittelbare Gebrauchs­tauglichkeit der Mietsache ist nicht beeinträchtigt

Errichten die Nachbarn entlang ihrer Gartengrenze eine Holzwand, so besteht aufgrund einer möglichen Verschlechterung der Aussicht kein Mietmangel. Wäre die besondere Lage des Gartens und der Ausblick jedoch Bestandteil des Mietvertrags und würde sich auf den Mietpreis auswirken, so läge ein Grund zur Mietminderung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.

Im vorliegenden Fall machten Mieter Mietminderung wegen einer nachträglich von den Nachbarn errichteten Holztrennwand entlang ihrer Gartengrenze geltend. Der Vermieter forderte die Zahlung der vollständigen Miete, da für ihn ein Mietmangel nicht ersichtlich war.Das Landgericht Karlsruhe bestätigte, dass ein Mietmangel nicht vorgelegen habe. Das Gericht teilte die Ansicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 22.07.1988
- 4 U 37/87 -

Hühnerhaltung darf einen Störgeräuschpegel von 50 dB nicht überschreiten

Der Hühnerhalter muss für Vermeidung der Störgeräusche sorgen

Am Tag muss der Halter von Hühnern dafür sorgen, dass von seinen Tieren keine störenden Geräusche zum Nachbarn durchdringen. Ein Richtwert von 50 dB, gemessen auf dem Grundstück des Nachbargrundstücks, darf demnach nicht überschritten werden. Da von den Hühnern in der Nachtzeit, dann wenn sie sich innerhalb des Stalls befinden, kaum von Störgeräuschen auszugehen ist, besteht ein Unterlassungsanspruch gegen den Lärm nur für den Tag. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor.

Im vorliegenden Fall klagte ein Hausbewohner gegen einen Nachbarn, dessen Hühnerhaltung auf dem eigenen Grundstück störende Geräusche verursachte. Dabei verlangte er die Unterbindung der Störgeräusche zur Tages- und Nachtzeit.Das Oberlandesgericht Celle verurteilte die Beklagten dazu, zu verhindern, dass von der Hühnerhaltung auf dem Hausgrundstück tagsüber von 6 bis... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 09.06.2011
- 173 C 33578/10 -

Nachbarschaftsstreit: Vor Klageerhebung muss Schlichtungsverfahren durchgeführt werden

Bayerisches Schlichtungsgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sehen bei nachbarschaftlichen Unstimmigkeiten Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor

Bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn, wegen eines Baumüberwuchses auf einer Grundstücksgrenze, ist vor Klageerhebung ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Das Bayerische Schlichtungsgesetz ist so auszulegen, dass es jegliche Ansprüche umfasst, die unmittelbar oder mittelbar aus einem Überwuchs hergeleitet werden, also nicht nur den Anspruch auf dessen direkte Beseitigung, sondern auch den Anspruch auf Beseitigung von Schäden, die durch den Überwuchs entstanden sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall steht zwischen den Grundstücken zweier Münchner Nachbarn ein direkt auf der Grenze errichteter Holzlattenzaun. Nun wuchs auf dem einen Grundstück eine Kiefer heran und wurde über die Jahre immer größer.Der Besitzer des anderen Grundstückes besah sich eines Tages den Zaun und stellte fest, dass sich die dortigen Querlatten verschoben hatten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Westerstede, Beschluss vom 30.06.2009
- 22 C 614/09 (II) -

"Kampf-Grillen": Gericht beschränkt Einräuchern des Nachbarn auf höchstens 10 Mal im Jahr

Grillen ist sozialüblich und muss teils geduldet werden

Nachbarn müssen eine Beeinträchtigung durch Rauch- und Geruchs­entwicklungen beim Grillen mit Holzkohle zweimal im Monat - höchstens zehnmal im Jahr - hinnehmen. Dies entschied das Amtsgericht Westerstede.

Im zugrunde liegenden Fall stritten sich zwei Nachbarn. Der eine Nachbar (Antragsgegner) war Grillliebhaber und nutzte seinen Grillkamin häufiger als dreimal im Monat. Dabei entwickelte sich oft starker Qualm mit Grillgeruch, der in das Schlafzimmer des anderen Nachbarn (Antragsteller) drang. Das Schlafzimmer des Antragstellers lag im 3. Stock des Nachbarhauses und war ca. 9 m vom Grillkamin entfernt.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 12.02.2010
- 121 C 15076/09 -

Nachbargrundstück durch Baumwurzeln beeinträchtigt: Eigentümer muss Bäume gegebenenfalls Fällen

Beseitigungsanspruch ist nicht unbillig

Ein Nachbar hat Anspruch darauf, dass vom Nachbargrundstück keine Baumwurzeln in seinen Rasen dringen, sofern dieser dadurch in großem Maße durchwuchert wird. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Streitfall standen an der Grenze zweier Grundstücke auf der einen Seite vier Bäume, deren Wurzeln auf das andere Grundstück eindrangen und den Rasen durchwucherten. Alle vier Bäume waren auch nicht mehr im besten Zustand, allerdings hatte die Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks dies bisher hingenommen und eine Beseitigung nicht verlangt. Nunmehr wurde es ihr aber zuviel.... Lesen Sie mehr




Werbung