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Amtsgericht München, Urteil vom 12.02.2010
- 121 C 15076/09 -
Nachbargrundstück durch Baumwurzeln beeinträchtigt: Eigentümer muss Bäume gegebenenfalls Fällen
Beseitigungsanspruch ist nicht unbillig
Ein Nachbar hat Anspruch darauf, dass vom Nachbargrundstück keine Baumwurzeln in seinen Rasen dringen, sofern dieser dadurch in großem Maße durchwuchert wird. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall standen an der Grenze zweier Grundstücke auf der einen Seite vier
Nachbar hält Anspruch auf Fällung der Bäume für verjährt
Der Rasen sei so beeinträchtigt, dass sie ihn auch nicht mehr pflegen könne, wandte sie sich an die Nachbarn und bat um Abhilfe. Diese weigerten sich jedoch. Ein Abschneiden der Wurzeln würde zur Fällung der
Gericht bestätigt erhebliche Beeinträchtigung des Rasens durch die Wurzeln der Bäume
Nach dem ein Schlichtungsversuch scheiterte, erhob die Eigentümerin des beschädigten Rasens Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab ihr Recht:
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Rasens durch die Wurzeln der
Eigentümer muss auf Grund des Alters der Bäume ohnehin mit Fällung rechnen
Der Beseitigungsanspruch sei auch nicht unbillig. Die betroffenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2010
Quelle: ra-online, Amtsgericht München
- Schäden durch Nachbars Baumwurzeln müssen ersetzt werden
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2007
[Aktenzeichen: I-22 U 6/07]) - Baum-Wurzeln im Nachbar-Grundstück - Apfelbaum verursacht Überschwemmungsschäden
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 08.12.1995
[Aktenzeichen: 6 U 2814/95])
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Dokument-Nr. 9966
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