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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Montblanc“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2016
- OVG 6 S 23.16 -

Bundestag hat Auskunftspflicht über Sachleistungskonsum von Bundestags­abgeordneten

Schutz personenbezogener Daten steht Auskunftsanspruch nicht entgegenstehen

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem vorläufigen Rechtschutz­verfahren entschieden, dass der Deutsche Bundestag verpflichtet ist, einem Pressvertreter Auskunft über die Namen von sechs Abgeordneten des 16. Deutschen Bundestages zu geben, die im Jahr 2009 neun oder mehr Montblanc-Schreibgeräte über ihr Sachleistungskonto erworben haben. Das Ober­verwaltungs­gericht bestätigte damit einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bundestagsabgeordneten haben die Möglichkeit, für einen Betrag von bis zu 12.000 Euro pro Jahr Gegenstände für den Büro- und Geschäftsbedarf anzuschaffen. Zu diesem Zweck hat die Bundestagsverwaltung für alle Abgeordneten ein Sachleistungskonto eingerichtet. Dem Antragsteller, einem Journalisten, hatte die Bundestagsverwaltung auf dessen Anfrage hin eine anonymisierte Liste über Abgeordnete, die im Jahr 2009 jeweils neun oder mehr Montblanc-Schreibgeräte bestellt und abgerechnet haben, zur Verfügung gestellt, nicht jedoch die Namen der Abgeordneten mitgeteilt.Das Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 11.11.2010
- VG 2 K 35.10 -

"Montblanc-Füller-Fall": Bundestag muss Informations­verlangen eines Journalisten zum Kauf von Montblanc-Füllern durch Abgeordnete erneut prüfen

"Füller und Stifte einer Luxusmarke" für die Bundestagsabgeordneten

Der Deutsche Bundestag muss das Informationsverlangen eines Journalisten hinsichtlich des Erwerbs von "Montblanc"-Schreibgeräten und Digitalkameras durch Mitglieder des 16. Deutschen Bundestags im Jahr 2009 erneut prüfen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben die Möglichkeit, Büro- und Geschäftsbedarf innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 12.000,- Euro jährlich auf Kosten der Bundestagsverwaltung anzuschaffen. Ende 2009 war in der Presse darüber berichtet worden, dass mehr als hundert Bundestagsabgeordnete "Füller und Stifte einer Luxusmarke" zu einem beträchtlichen Wert auf diese Weise dem... Lesen Sie mehr




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