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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Massagebetrieb“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 17.11.2020
- 2 B 337/20 und 2 b 340/20 -

Eilanträge gegen Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen in der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgreich

Betriebsschließung von Massagepraxen und Kosmetikstudios voraussichtlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung

Das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes hat mit Beschlüssen vom 17.11.2020 den Anträgen von Betreibern von Massage-Praxen und Kosmetikstudios gegen die Betriebsuntersagung in § 7 Abs. 4 Satz 1 der aktuellen Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stattgegeben. Die einschlägige Regelung in § 7 Abs. 4 der Rechtsverordnung untersagt die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, wie sie in Kosmetikstudios, Massage-Praxen und ähnlichen Betrieben erfolgt. Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe sind von den Betriebs­untersagungen ausgenommen. Der Betrieb von Friseursalons und Tattoo- bzw. Piercing-Studios ist im Rahmen der bestehenden Hygienekonzepte weiterhin zulässig.

Die Antragsteller hatten geltend gemacht, die generelle Untersagung des Betriebs von Kosmetikstudios und Massage-Praxen sei mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit nicht vereinbar. Auch liege ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor, soweit Friseurbetriebe geöffnet bleiben dürften. Der Betrieb unter den vorgegebenen Hygieneanforderungen stelle ein milderes, gleichermaßen geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Infektionsgefahren dar als die Betriebsschließung.Das Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass das umfassende Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen unter Berücksichtigung der... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Urteil vom 17.09.2020
- 8 U 1006/20 -

Lärm und Erschütterungen aufgrund nachbarlicher Baustelle rechtfertigt bei Massagestudio Mietminderung

Bestehen von Abwehr- und Ent­schädigungs­ansprüchen des Vermieters gegen Bauherren unerheblich

Der Mieter von Gewerberäumen kann gemäß § 536 Abs. 1 BGB seine Miete mindern, wenn es aufgrund von einer benachbarten Baustelle ausgehenden Lärms und Erschütterungen zu erheblichen Störungen des betriebenen Massagestudios kommt. Ob dem Vermieter nach § 906 BGB Abwehr- oder Ent­schädigungs­ansprüche gegen den Bauherren zustehen, kommt es dabei nicht an. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter von Gewerberäumen in Berlin ab März 2018 aufgrund der von einer benachbarten Baustelle ausgehenden Lärms und Erschütterungen ihre Miete um 20 %. Die Mieter betrieben in den Räumen ein Massagestudio. Die Baustelle befand sich direkt, also sprichwörtlich "Wand an Wand", neben dem Massagestudio. Die Bauarbeiten umfassten den Abriss des... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.07.2014
- 2 S 3/14 -

Vergnügungssteuer für Tantra-Ganzkörpermassage ist rechtmäßig

"Gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" unterliegt der Vergnügungssteuer

Das Angebot von Tantra-Massagen als Ganzkörpermassagen unter Einbeziehung des Intimbereichs in einem Massage-Studio ist eine "gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" im Sinne der Vergnügungs­steuer­satzung der Landeshauptstadt Stuttgart. Dies entschied der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg. Damit blieb die Berufung der Inhaberin eines Stuttgarter Massage-Studios gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ohne Erfolg.

Nach § 1 Absatz 2 Nr. 10 der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Vergnügungssteuersatzung der Beklagten unterliegt "das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen" der Vergnügungssteuer. Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt in Stuttgart ein Massage-Studio... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.05.2014
- 2 L 883/14 -

Nutzungsuntersagung für "tantrische/erotische Massage" in der Kölner Südstadt rechtmäßig

Fehlen der Baugenehmigung rechtfertigt sofortige Untersagung zur Nutzung der Räumlichkeiten

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt Köln die Nutzung von Räumen am Sachsenring in der Kölner Südstadt für ein Unternehmen, das „tantrische/erotische Massagen“ anbietet, zu Recht mit sofortiger Wirkung untersagt hat.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Nutzung der Räume für die angebotenen Dienstleistungen nur auf der Grundlage einer Baugenehmigung erfolgen dürfe; eine solche Baugenehmigung besitze die Antragstellerin jedoch nicht. Schon das Fehlen der Baugenehmigung rechtfertige die sofortige Untersagung der Nutzung der Räumlichkeiten. Hieran ändere auch nichts, dass die Antragstellerin... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.11.2013
- 8 K 28/13 -

Massagestudio muss für "Tantra-Massagen" Vergnügungssteuer zahlen

Voraussetzungen für gezieltes Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen erfüllt

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage der Betreiberin eines Massagestudios gegen die Heranziehung zu Vergnügungssteuern für "Tantra-Massagen" durch die Landeshauptstadt Stuttgart abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht erachtet die Festsetzung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb der Klägerin durch die Stadt Stuttgart als rechtmäßig, da die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 10 der städtischen Vergnügungssteuersatzung erfüllt sind. Danach unterliegt "das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.01.2013
- 8 A 1245/12 -

Hessischer Verwaltungsgerichtshof zur Wohnungsprostitution in Frankfurt am Main

Nutzung eines Massagestudios zu Prostitutionszwecken: VGH hebt Verfügung der Stadt Frankfurt am Main auf

Werden in einem bauplanungsrechtlich als Mischgebiet ausgewiesenem Quartier Räumlichkeiten eines Hinterhauses zu Prostitutionszwecken genutzt, so ist dies nicht zu beanstanden, wenn diese Art der gewerblichen Prostitutionsausübung von außen nicht erkennbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte der Eigentümer eines Hausgrundstücks, der die Räumlichkeiten eines Hinterhauses vermietet hatte. In diesen Räumen wurde von den Mieterinnen ein Massagestudio betrieben. Das Grundstück befindet sich in einem bauplanungsrechtlich als Mischgebiet ausgewiesenen Quartier, in dem auch ein erheblich größeres Betriebsgelände... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2012
- XII ZR 122/11 -

Bordellbetrieb begründet nicht automatisch ein Mietminderungsrecht

Konkrete Auswirkungen müssen vorliegen - abstrakte Gefahren genügen nicht

Befindet sich in einem gewerblich genutzten Gebäude ein Bordellbetrieb, so stellt dies nicht automatisch einen Mietmangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Für die Annahme eines Mangels müssen konkrete Auswirkungen auf die Mitmieter festgestellt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beklagten mieteten in einem gewerblich genutzten Gebäude Räume für eine heilgymnastische Massagepraxis an. Im selben Gebäude vermietete der Kläger Räume an ein Massageinstitut. Das Institut lag innerhalb einer Sperrbezirksverordnung, die in bestimmten Bereichen zum Schutz öffentlicher Belange Prostitutionsbetriebe verbietet. Die Beklagten... Lesen Sie mehr




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