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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mandatsniederlegung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 16.06.2020
- VIII B 151/19 -
Zwingende Terminsverlegung bei Terminbestimmung durch Gericht kurz nach Mandatsniederlegung in schwierigem Fall und in Hauptferienzeit
Beauftragung eines neuen Anwalts rechtzeitig vor mündlicher Verhandlung schwierig
Bestimmt ein Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung kurz nach dem der Anwalt einer Partei das Mandat niedergelegt hat, so muss es den Termin auf Antrag verlegen, wenn die Mandatsniederlegung in der Hauptferienzeit geschieht und der Fall schwierig ist. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Finanzgericht München im Sommer 2019 über einen schwierigen Fall zur Zurechnung von Einkünften aus einer ausländischen Familienstiftung zu entscheiden. In diesem Zusammenhang bestimmte es einen Tag nach dem das Gericht erfuhr, dass der Anwalt des Klägers das Mandat niedergelegt hat einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Der Termin sollte in etwas über einen Monat später stattfinden. Der Kläger bemühte sich in der Folgezeit einen anderen Anwalt zu beauftragen. Dies gelang ihm jedoch bis kurz vor dem Termin nicht. Er bat das Gericht daher um Verlegung des Termins. Dies lehnte das Gericht ab. Zum Termin erschien... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 09.02.2017
- 2 U 85/16 -
Rechtsanwalt behält auch nach Kündigung des Mandats seinen Vergütungsanspruch
Klage auf Rückzahlung eines bereits gezahlten Anwaltshonorars erfolglos
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt grundsätzlich auch nach der Kündigung des Anwaltsvertrages durch den Mandanten seinen Vergütungsanspruch behält. Dies gilt auch dann, wenn der Anwalt vorher selbst aus nachvollziehbaren Gründen die Niederlegung des Mandats angedroht hat.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger von den beiden beklagten Anwälten, die gemeinsam eine Kanzlei im Ammerland betreiben, die Rückzahlung des bereits gezahlten Anwaltshonorars gefordert. Der Kläger hatte trotz des bestehenden Mandatsverhältnisses einen weiteren Anwalt in der gleichen Sache beauftragt. Dieser hatte dann auch gleich mit dem zuständigen Richter telefoniert,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.12.2013
- III ZR 122/13 -
BGH: Keine Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Neubeauftragung eines Rechtsanwalts bei Streit über Revision bzw. Nichtzulassungsbeschwerde
Durchsetzung eigener Rechtsansichten rechtfertigt keine Bestellung eines Notanwalts zur Vertretung vor dem Bundesgerichtshof
Besteht zwischen den ursprünglichen Prozessbevollmächtigten des Klägers und dem Prozessbevollmächtigten für die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof Streit über die richtige Begründung der Revision bzw. der Nichtzulassungsbeschwerde und kommt es daher zur Fristversäumnis, so rechtfertigt dies keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO). Zudem kann zur Durchsetzung eigener Rechtsansichten kein Notanwalt (§ 78 b ZPO) bestellt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Kläger mit ihrer Klage in beiden Vorinstanzen erfolglos blieben, beauftragten sie zusätzlich eine vor dem Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwältin. Diese sollte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Da es in der Folgezeit zwischen dem ursprünglichen Prozessbevollmächtigten der Kläger und der neu beauftragten... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.02.2013
- IX ZR 138/11 -
BGH: Ankündigung der Mandatsniederlegung vor Gerichtstermin stellt widerrechtliche Drohung dar
Zwangslage des Mandanten wird in verwerflicher Weise missbraucht
Kündigt der Rechtsanwalt unmittelbar vor Beginn der Hauptverhandlung an, im Falle der Nichtunterzeichnung einer günstigeren Vergütungsvereinbarung das Mandat niederzulegen, so liegt darin eine rechtswidrige Drohung. In einer derartigen Durchsetzung von Gebühreninteressen liegt ein Missbrauch der Zwangslage des Mandanten in verwerflicher Weise vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Anwaltsgesellschaft war auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes beratend und gerichtlich für verschiedene in- und ausländischer Gesellschaften tätig. Aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten waren die Gesellschaften nicht in der Lage verschiedene Honorarrechnungen der Anwaltsgesellschaft aus der Zeit von März 2005 bis Juni 2006 zu... Lesen Sie mehr