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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mahnwache“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss vom 14.10.2020
- RN 4 E 20.2426 -
Kein Anspruch einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle auf behördliches Einschreiten gegen Mahnwache
Schwangere können Anspruch auf örtliche Verlegung der Mahnwache haben
Eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle steht kein Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen eine Mahnwache vor der Beratungsstelle zu. Jedoch können die Schwangeren einen Anspruch auf örtliche Verlegung der Mahnwache haben. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit September 2019 stand vor einer bayerischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle mit einer kurzen Unterbrechung ein Mann, welcher eine "Gebetsmahnwache" als Form des Protests gegen Schwangerschaftsabbrüche abhielt. Mit der Begründung, dass der Mann Personen anspreche, die die Beratungsstelle betreten wollen, und somit eine Drucksituation für Schwangere aufbaute, beantragte die Beratungsstelle beim Verwaltungsgericht Regensburg im Oktober 2020 im Eilverfahren ein behördliches Einschreiten. Die Beratungsstelle wollte erreichen, dass die Mahnwache verboten oder zumindest örtlich verlegt wird.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 29.06.2017
- 3 E 6431/17 -
G20-Treffen: Mahnwache "Pro-Erdogan-Demo!" bleibt einstweilen verboten
Bestehende Gesamtgefahrenlage allein rechtfertigt bereits räumlich und zeitlich begrenztes Versammlungsverbot
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters der Mahnwache "Pro-Erdogan-Demo!" gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde abgelehnt. Damit bleibt die Kundgebung, die für den Zeitraum vom 7. Juli 2017, 20.00 Uhr bis zum 8. Juli 2017, 6.00 Uhr angemeldet worden war, verboten.
Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht, dass die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1. Juni 2017 ein Versammlungsverbot für den Zeitraum vom 7. Juli 2017, 6.00 Uhr bis zum 8. Juli 2017, 17.00 Uhr in einem räumlich begrenzten Bereich der Hamburger Innenstadt beinhalte. Von diesem sei auch die Mahnwache "Pro-Erdogan-Demo!" betroffen,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.11.2012
- VG 1 L 299.12 -
Keine Schlafsäcke bei Mahnwache vor dem Brandenburger Tor erlaubt
Schlafsäcke und Zelte dienen lediglich der Bequemlichkeit und haben keinen Bezug zur Meinungskundgabe
Bei der Dauermahnwache "Bleiberecht für alle, Abschaffung der Residenzpflicht" vor dem Brandenburger Tor dürfen keine Zelte und Schlafsäcke verwendet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
In dem zugrunde liegenden Fall untersagte der Polizeipräsident in Berlin dem Veranstalter der Mahnwache die Nutzung von Zelten, Schlafsäcken, Isomatten sowie Pavillons, Planen und Pappen, sofern diese "dem Witterungsschutz, dem Sitzen, dem Liegen oder in sonstiger Weise der Bequemlichkeit von Versammlungsteilnehmern" dienten. Wegen verschiedener Verstöße gegen diese Auflage nahmen Polizeibeamte... Lesen Sie mehr
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