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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Laubrente“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2019
- V ZR 218/18 -

BGH: Kein Anspruch auf Baumfällung oder Laubrente wegen erheblicher Grund­stücks­beeinträchti­gungen durch Nachbarbäume bei Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsregelungen

Bei Einhaltung der Abstandsregelungen ist Grund­stücks­eigen­tümer kein Störer im Sinne des § 1004 BGB

Kommt es zu einer erheblichen Grund­stücks­beeinträchti­gung durch auf dem Nachbargrundstück stehende Bäume, so besteht kein Anspruch auf Baumfällung oder Laubrente, wenn die landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. In diesem Fall ist der Eigentümer des Nachbargrundstücks kein Störer im Sinne des § 1004 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einem Wohngrundstück in Baden-Württemberg standen in einem Abstand von mindestens zwei Metern zur Grenze des Nachbargrundstücks drei ca. 18 m hohe und gesunde Birken. Da es insbesondere von Juni bis November zu erheblichen Beeinträchtigungen durch die Birken auf das Nachbargrundstück kam, klagte der Eigentümer des Nachbargrundstücks auf Beseitigung der Birken, hilfsweise auf Zahlung einer Laubrente von jeweils 230 Euro in den Monaten Juni bis November. Der verklagte Grundstückseigentümer hielt die Ansprüche für nicht gegeben und verwies darauf, dass die Bäume unter Beachtung der landesrechtlichen Abstandsregelung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.10.2017
- V ZR 8/17 -

BGH: Anspruch auf Laubrente trotz fehlenden Anspruchs auf Beseitigung oder Zurückschneiden der Grenzbäume

Kein Beseitigungs- bzw. Rückschnittanspruch aufgrund Ablaufs der landes­nachbar­rechtlichen Ausschlussfrist

Einem Grund­stücks­eigen­tümer kann auch dann ein Anspruch auf Laubrente gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zustehen, wenn er die Beseitigung oder den Rückschnitt der an der Grundstücksgrenze stehenden nachbarlichen Bäume aufgrund des Ablaufs der dafür im Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlussfrist nicht verlangen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte in Sachsen ein Grundstückseigentümer im Jahr 2012 gegen seinen Nachbar auf Beseitigung bzw. Rückschnitt der unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehenden Bäume. Hilfsweise verlangte er die jährliche Zahlung einer Aufwendung als Ausgleich für den erhöhten Aufwand der Reinigung seines Grundstücks. Der Kläger machte geltend, dass unter anderem durch... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.08.1995
- 9 U 10/95 -

Ortsüblicher Laubfall von Nachbarsgrundstück begründet weder Anspruch auf Entfernung der Bäume noch auf Zahlung einer Entschädigung

Herbstlicher Laubfall ist hinzunehmende Kehrseite des Wohnens im begrünten Gebiet

Fühlt sich der Eigentümer eines parkähnlichen Grundstücks vom ortsüblichen, herbstlichen Laubfall vom Nachbarsgrundstück gestört, so steht ihm weder ein Anspruch auf Beseitigung der Laubbäume noch auf Zahlung einer Entschädigung zu. Vielmehr muss der Laubfall als Kehrseite des privilegierten Wohnens in einem begrünten Gebiet hingenommen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines ca. 3.000 qm großen, parkähnlichen Grundstücks beklagten sich über den herbstlichen Laubfall von einem Nachbargrundstück. Sie führten an, dass insbesondere die Benutzung des ganzjährig genutzten offenen Swimmingpools durch den Laubfall eingeschränkt sei. Auf dem ca. 2.400 qm großen Nachbargrundstück befanden sich 12 Birken... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 22.05.1985
- 13 U 290/84 -

Kein Anspruch auf Entschädigung bei Laubfall durch Bäume einer städtischen Grünanlage

Reinigungsaufwand ist für Gast­stätten­betreiber zumutbar

Einem Gast­stätten­betreiber steht kein Anspruch auf Entschädigung für den Laubfall von Bäumen einer städtischen Grünanlage zu, wenn keine unzumutbare Beeinträchtigung der ortsüblichen Grundstücksnutzung vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer Grundstücks betrieb eine Gaststätte auf dem Gelände. Dieses lag neben einer städtischen Grünanlage. Auf der Grundstücksgrenze standen auf einer Länge von 60 m 30 Laubbäume, deren Kronen auf das Grundstück des Gaststättenbetreibers hineinragten. Dieser klagte aufgrund des Laubfalls und der dadurch behaupteten Einschränkung... Lesen Sie mehr

Landgericht Dortmund, Urteil vom 10.09.2010
- 3 O 140/10 -

Wesentliche Beeinträchtigung durch herüberhängende Zweige: Grund­stücks­eigentümer hat Anspruch auf Zurückschneiden der Äste

Beeinträchtigung durch Nadelbefall begründet kein Unterlassungs- oder Ausgleichsanspruch

Kommt es aufgrund von herüberhängenden Zweigen zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Grundstücks, so kann der Grund­stücks­eigentümer von seinem Nachbarn das Zurückschneiden der herüberhängenden Äste verlangen. Beeinträchtigungen durch den üblichen Nadelbefall begründen jedoch weder Unterlassungs- noch Ausgleichsansprüche. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der herüberhängenden Äste der 10 bis 15 m hohen Lärchen des Nachbarn, kam es auf einem Grundstück wegen des Herabfalls von Nadeln zu erheblichen Beeinträchtigungen. So kam es zu Verstopfungen der Dachrinne und der Abflüsse, die wiederum einen Wasserschaden verursachten. Der Grundstückseigentümer verlangte daher das Zurückschneiden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 26.02.2013
- 114 C 31118/12 -

Nachbar hat keinen Anspruch auf Laubrente sofern Bepflanzung mit Laubbäumen dem Charakter der Gegend entspricht

Benutzung des Grundstücks wird durch Laub nicht über ein zumutbares Maß hinaus beeinträchtigt

Grundsätzlich kann ein Grundstücksbesitzer von seinem Nachbarn einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn von dessen Grundstück störende Einwirkungen ausgehen, die über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigen. Laub vom Nachbarn ist allerdings dann hinzunehmen, wenn die Bepflanzung mit Laubbäumen dem Charakter der Gegend entspricht. Dies entschied das Amtsgericht München

Im zugrunde liegenden Fall gerieten im Jahr 2010 zwei Grundstückseigentümer in Streit. Grund war ein alter Lindenbaum mit großem Volumen, der auf dem Grundstück eines Ehepaares, ca. 10 bis 12 Meter entfernt von der Grundstücksgrenze ihrer Nachbarin, stand.Mehrmals im Jahr, so beschwerte sich die Nachbarin, sei das Grundstück durch Blüten, Samen, Blätter und Äste vom... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 28.10.1987
- 9 U 161/87 -

Laubrente: Kein Anspruch auf Entschädigung aufgrund Blüten- und Laubfall

Einwirkungen stellen unwesentliche Beeinträchtigung dar

Kommt es wegen Blüten- und Laubfalls zu einer Verschmutzung eines Grundstücks, hat der Grund­stücks­eigentümer keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn sich die Einwirkung als unwesentliche Beeinträchtigung darstellt. Davon ist bei einem natürlichen Blüten- und Laubfall auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.

Im zugrunde liegenden Fall beschwerten sich die Eigentümer eines Grundstücks darüber, dass vom Nachbargrundstück im Frühjahr Blütenstaub und im Herbst Laub in größeren Mengen falle. Dadurch würden die Fenster und die Hausfassade verschmutzt sowie die Dachrinne verstopft. Die Säuberungen seien mit einem beträchtlichen Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Daher machten sie gegenüber ihrem... Lesen Sie mehr

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.05.1980
- 13 S 15/80 -

Kein Anspruch auf Entschädigung wegen herbstlichen Laubfall und Herabfall von Blüten- und Samenteilen

Grund­stücks­eigentümer scheitert mit Klage gegen seinen Nachbarn

Ein Grund­stücks­eigentümer hat gegenüber seinem Nachbarn keinen Anspruch auf Entschädigung wegen des herbstlichen Laubfalls und des Herabfallens von Blüten- und Samenteilen auf sein Grundstück. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer gegen seinen Nachbarn auf Zahlung einer Entschädigung. Hintergrund der Klage war, dass vom Grundstück des Nachbarn Laub sowie Blüten- und Samenteile auf das Grundstück des Klägers fielen.Das Landgericht Stuttgart entschied gegen den Grundstückseigentümer. Ihm habe kein... Lesen Sie mehr

Landgericht Lübeck, Urteil vom 02.09.1986
- 14 S 122/85 -

Grund­stücks­eigentümer kann Laubrente für Kiefernadeln aus Nachbars Garten verlangen

Störende und über das ortsübliche und zumutbare Maß liegende Einwirkungen vom Nachbargrundstück

Wird der Eigentümer eines Grundstücks über das ortsübliche und zumutbare Maß hinaus mit Laub und Kiefernnadeln durch von auf dem Nachbargrundstück stehende Bäume beeinträchtigt, kann er eine so genannte Laubrente vom Nachbarn verlangen. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall litt der Eigentümer eines Wohnhauses (Kläger) unter Kiefernnadeln, die vom Nachbargrundstück herüberwehten. Ortsüblich in der Wohngegend waren gepflegte Ziergärten. Nicht nur die Rasenflächen und die um das Haus verlegten Steinplatten mussten von den herüberfallenden Kiefernnadeln gesäubert werden, sondern auch die mit Pflanzen bewachsenen Rabatten.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2009
- 6 U 184/07 -

OLG Karlsruhe: Keine "Laubrente" vom Nachbarn wegen zweier Eichen

Mehraufwand für Gartenpflege zumutbar

Ein Grundstücksbesitzer in dessen Garten Bäume vom benachbarten bewaldeten Grundstücksstreifen hineinragen, hat keinen Anspruch auf "Laubrente" für die zusätzliche Pflege seines Gartens – z.B. wegen höheren Zeitaufwands für die Laubentfernung – wenn diese zusätzliche Arbeit nur einen geringen Teil des gesamten Aufwands ausmacht. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Die Klägerin bewohnt ein Reihenhaus mit Garten in einer Siedlung nahe am Wald. Hinter den Reihenhäusern befindet sich ein bewaldeter Grundstücksstreifen, der im Eigentum der beklagten Stadt steht. Unmittelbar neben dem Garten der Klägerin stehen zwei alte, hohe Eichen, deren Kronen in den Luftraum über dem Grundstück der Klägerin hineinragen.Die Klägerin hatte geltend... Lesen Sie mehr




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