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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Landschaftspflege“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.02.2022
- 7 C 2.21 -

Bodenschutzverein hat keinen Anspruch auf Anerkennung als Natur­schutz­vereinigung

Förderung des Umweltschutzes hier nicht vorwiegende Ziele

Die Anerkennung einer Umweltvereinigung auch als Natur­schutz­vereinigung setzt voraus, dass nach dem satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Vereinigung die Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege überwiegt. Das hat das Bunde­sverwaltungs­gericht entschieden.

Auf seinen Antrag erkannte das Umweltbundesamt den Kläger zwar als Umweltvereinigung an, lehnte die Anerkennung als Naturschutzvereinigung jedoch ab. Der Kläger fördere nach seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich nicht, wie im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vorausgesetzt, im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, weil er sich auf den Schutz des Umweltmediums Boden beschränke. Die dagegen gerichtete Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg.Auf die Berufung des Klägers verpflichtete das Oberverwaltungsgericht die Beklagte, ihn als Naturschutzvereinigung anzuerkennen. Für die Anerkennung sei ausreichend,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 26.02.2013
- 4 K 864/12.NW -

Bau eines Wohngebäudes in ehemaliger Tabakscheune nicht zulässig

Grundstück ist Teil des Landschaftsschutzgebiets "Bienwald"

Der Einbau eines massiven Wohngebäudes in eine in der freien Landschaft stehende ehemalige Tabakscheune aus Holz ist nicht baugenehmigungsfähig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, das im Außenbereich einer Gemeinde im Landkreis Germersheim liegt. Das Grundstück ist mit einer aus den 30-er Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Tabakscheune aus Holz bebaut, die seit vielen Jahren nicht mehr genutzt wird. Die Scheune ist ca. 40 m lang, 8 m breit und knapp... Lesen Sie mehr