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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Amberg“ veröffentlicht wurden

Landgericht Amberg, Urteil vom 19.07.2017
- 24 S 77/17 -

Hälftige Haftung nach Kollision eines in eine Parklücke einfahrenden Pkw mit einer sich öffnenden Beifahrertür

Sowohl mit in eine Parklücke einfahrendem Pkw als auch mit sich öffnender Beifahrertüren muss gerechnet werden

Kommt es zu einer Kollision eines in eine Parklücke einfahrenden Pkw mit einer sich gerade öffnenden Beifahrertür eines bereits geparkten Pkw, so kommt eine hälftige Haftungsverteilung in Betracht. Sowohl mit dem Einfahren eines Pkw in einer Parklücke als auch mit dem Öffnen einer Beifahrertür muss grundsätzlich gerechnet werden. Dies hat das Landgericht Amberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Verkehrsunfall als ein Renault Twingo auf einem öffentlichen Parkplatz in eine Parklücke einfuhr und zur gleichen Zeit die Beifahrerin eines bereits geparkten VW Polo die Fahrzeugtür öffnete. Der Renault Twingo stieß gegen die sich öffnende Beifahrertür. Dabei hielt der Renault einen Seitenabstand von 80 cm zum VW ein. Der Eigentümer des VW klagte aufgrund dessen gegen den Eigentümer des Renault auf Zahlung von Schadensersatz. Das Amtsgericht Amberg gab der Klage unter Berücksichtigung einer hälftigen Haftungsverteilung statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Amberg, Urteil vom 28.01.2019
- 41 HK O 784/18 -

Auf Werbeschildern angegebenes Ursprungsland von Lebensmitteln muss stimmen

Durchschnittlicher Verbraucher verlässt sich bei Kaufentscheidung auf Werbeschilder und liest nicht Verpackungsbeschriftung

Das Landgericht Amberg hat der Netto Marken-Discount AG & Co. KG untersagt, auf Regal- und Hängeschildern mit falschen Herkunftsländern von Obst und Gemüse zu werben.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Netto Marken-Discount AG & Co. KG in einer Filiale in Frankfurt am Main auf Schildern mit unzutreffenden Herkunftsangaben für Obst und Gemüse geworben. Die Kartoffeln kamen nicht aus Italien, sondern aus Frankreich, die Minitomaten statt aus den Niederlanden aus Spanien. Die vermeintlich spanischen Pfirsiche stammten aus Italien, die Trauben wurden... Lesen Sie mehr

Landgericht Amberg, Urteil vom 11.08.2016
- 24 O 17/15 -

Schmerzensgeld von 45.000 Euro aufgrund langjährigen unfallbedingten stationären und ambulanten ärztlichen und physio­thera­peutischen Behandlungen und dauerhafter Einschränkung der Steh- und Gehfähigkeit

Schmerzens­geld­erhöhung wegen vorzeitiger Versetzung in Ruhestand und grob fahrlässiger Unfallverursachung

Kommt es aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zu langjährigen stationären und ambulanten ärztlichen und physio­thera­peutischen Behandlungen sowie zu einer dauerhaften Einschränkung der Steh- und Gehfähigkeit kann dies zusammen mit einer unfallbedingten vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand und einem grob fahrlässigen Verhalten des Unfallverursachers ein Schmerzensgeld von 45.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Amberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 42-jähriger Justizvollzugsbeamte erlitt im Mai 2009 bei einem unverschuldeten schweren Verkehrsunfall Weichteilverletzungen an der linken Ferse, einen Bruch des Mittelfußknochens, einen Sprungbein- und Fersenbeinbruch und eine Schnittwunde an der linken Hand. Die Verletzungen führten in den Folgejahren zu erheblichen Einschränkungen.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Amberg, Urteil vom 29.07.2016
- 41 HKO 497/16 -

Flaschenetikett des Fruchtsaftgetränks "Active Fruit" der Lebensmittelkette Netto irreführend

Mehrfrucht-Rhabarbergetränk enthält nur 0,1 % Rhabarbersaft

Ein Getränk, das auf seiner Verpackung Himbeeren und Rhabarber verspricht, muss davon mehr enthalten als jeweils nur 0,1 Prozent. Das Mehrfrucht-Rhabarbergetränk "Active Fruits" der Netto Marken-Discount AG & Co. KG erfüllt diese Erwartungen jedoch nicht und täuscht damit Verbraucher. Dies entschied das Landgericht Amberg.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Netto Marken-Discount AG & Co. KG das Mehrfrucht-Rhabarbergetränk auf der Vorderseite mit der Bezeichnung "Himbeer-Rhabarber" und auch der Abbildung von Himbeeren und Rhabarberstangen beworben. Darunter befand sich der Zusatz "30 % Saftgehalt aus Frucht- und Gemüsesaftkonzentraten". Das Getränk enthielt jedoch 28,5 Prozent Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat... Lesen Sie mehr

Landgericht Amberg, Urteil vom 15.10.2012
- 41 HK O 303/12 -

E-Zigarette gesundheitlich nicht unbedenklich

Gesundheitliche Gefahren durch Werbung verschleiert

Der Lebensmittel-Discounter Netto darf nicht mehr damit werben, die von ihm verkaufte E-Zigarette sei gesundheitlich völlig unbedenklich. Dies entschied das Landgericht Amberg.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Lebensmittel-Discounter Netto in einer großformatigen Anzeige für die E-Zigarette "Clever Smoke" geworben. Darin hieß es, die E-Zigarette sei die "gesündere Art zu rauchen" und eine "geniale Alternative für den vollen Rauchgenuss". Ihre Aromen seien auf Unbedenklichkeit geprüft.Die Produktbeschreibung in der Verpackung zeigte dagegen,... Lesen Sie mehr




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