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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kaffeebecher“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.12.2019
- C-532/18 -

Fluggast hat Anspruch auf Schadensersatz wegen Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee

Unfall muss nicht mit einem flugspezifischen Risiko in Zusammenhang stehen

Der EuGH hat entschieden, dass die Haftung einer Fluglinie für Verbrühungen, die dadurch entstehen, dass während eines Fluges heißer Kaffee aus nicht geklärten Gründen umkippt, nicht voraussetzt, dass sich ein flugspezifisches Risiko realisiert hat.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein junges Mädchen verlangte von der österreichischen Fluglinie Niki Luftfahrt GmbH (in Liquidation) Schadensersatz wegen Verbrühungen, die sie erlitt, als bei einem Flug von Palma de Mallorca nach Wien der ihrem Vater servierte und vor ihm auf seinem Abstellbrett abgestellte heiße Kaffee aus nicht geklärten Gründen umkippte.Die Fluglinie weist ihre Haftung zurück, weil es sich um keinen Unfall im Sinne des die Haftung von Fluglinien bei Unfällen regelnden Übereinkommens von Montreal handle. Der Begriff des Unfalls erfordere nämlich, dass sich ein flugspezifisches Risiko realisiere,... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 10.11.2011
- 30 S 3668/11 -

Verbrennungen durch umgefallenen "Coffee-to-go-Becher" – Schnellrestaurant-Kundin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Kunde muss eigenverantwortlich erkennbare Gefahren abwenden

Der Kundin eines Schnellrestaurants steht kein Anspruch auf Schadenersatz- und Schmerzensgeld zu, wenn ihr im Auto ein Kaffeebecher des Restaurants durch überwiegend eigenes Verschulden umkippt und der auslaufende Kaffee auf dem Oberschenkel der Kundin Verbrennungen verursacht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Klägerin im April 2009 morgens vor der Schule gemeinsam mit ihrem Freund per Auto ein Schnellrestaurant der Beklagten aufgesucht. Beide kauften sich im Drive In unter anderem je einen Becher Kaffee. Der Fahrer nahm den ersten Kaffeebecher entgegen und gab ihn an die Klägerin weiter, die Beifahrerin war. Diese stellte den Becher zwischen ihren... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 24.07.2007
- 6 C 381/06 -

Unverschuldetes Verschütten von Kaffee durch Zugbegleiter während einer Bahnfahrt – Geschädigter hat Anspruch auf Schmerzensgeld

Haftung des Bahnbetreibers darf nicht vom Zufall der Unfallumstände während einer Zugfahrt abhängen

Schüttet ein Bahnangestellter einem Reisenden während der Zugfahrt heißen Kaffee über den Arm, gilt dies als Betriebsunfall für den die Deutsche Bahn AG haftet. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Bahnangestellte durch einen Dritten geschubst und daher der Kaffee verschüttet wird oder ob beispielsweise ein plötzliches Bremsmanöver des Zuges zu dem Unfall führen. Dies entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

Im zugrunde liegenden Fall fuhr die Klägerin mit dem Zug in den Urlaub. Während der Fahrt bestellte die Klägerin einen Kaffee. Der Bahnangestellte wurde beim Servieren von einem Mitreisenden angestoßen und verschüttete heißen Kaffee über den linken Arm der Klägerin. Aufgrund der dadurch verursachten Schmerzen geriet die Klägerin in einen schockähnlichen Zustand. Durch einen mitreisenden... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Meldorf, Urteil vom 26.11.2009
- 80 C 1256/09 -

Umgefallener Becher mit heißem Kaffee – Schnellrestaurant nicht zur Schadensersatzzahlung verpflichtet

Verkehrssicherungspflicht durch Schnellrestaurant nicht verletzt

Ein Schnellrestaurant ist nicht verpflichtet an eine Restaurantbesucherin Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines umgefallenen heißen Kaffeebechers zu zahlen. Dies entschied das Amtsgericht Meldorf.

Im zugrunde liegenden Fall erwarb die Klägerin zusammen mit ihrem Sohn am 20. April 2009 in dem von den Beklagten betriebenen Schnellrestaurant u.a. zwei Kaffeebecher und begab sich zurück zu ihrem Pkw. Als ihr Sohn die Kaffeebecher der bereits im Auto sitzenden Klägerin zureichte, fiel einer der Kaffeebecher um. Der Verschlussdeckel löste sich, so dass sich der heiße Kaffee auf das... Lesen Sie mehr