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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Inobhutnahme“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.11.2023
- 4 UF 108/23 -

Ruhen der elterlichen Sorge: Erfordernis der Bestellung eines Vormunds trotz Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt

Befugnisse aufgrund Inobhutnahme nur vorläufiger Natur

Wird das Ruhen der elterlichen Sorge angeordnet, ist die Bestellung eines Vormunds angezeigt. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Kind vom Jugendamt gemäß § 42 SGB VIII in Obhut genommen wurde, da die Befugnisse aus einer Inobhutnahme nur vorläufiger Natur sind. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2022 wurde im Ruhrgebiet ein unbegleitetes, minderjähriges Kind aus dem Kurdengebiet der Türkei vom Jugendamt in Obhut genommen. Zu den Eltern des Kindes bestand alle zwei bis vier Wochen telefonischer Kontakt. Aufgrund technischer Schwierigkeiten und der Sprachbarriere war die Kommunikation sehr eingeschränkt. Das Jugendamt beantragte daher die Bestellung eines Vormunds.Das Amtsgericht Recklinghausen wies den Antrag zurück. Seiner Auffassung nach könne das Jugendamt während der vorläufigen Inobhutnahme sämtliche zum Wohle des Kindes erforderlichen Maßnahmen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 13.02.2023
- 3 B 446/23 -

In sorgerechtlichen Verfahren setzt Inobhutnahme durch Jugendamt entsprechende gerichtliche Entscheidung voraus

Jugendamt muss sofortige gerichtliche Entscheidung erwirken

Kommt das Jugendamt während eines laufenden sorgerechtlichen Verfahrens zum Schluss, dass das Kind aus dem Elternhaushalt herausgenommen werden sollte, muss es eine entsprechende familien­gerichtliche Entscheidung herbeiführen. An diese Entscheidung ist das Jugendamt gebunden und kann insbesondere nicht eigenmächtig das Kind in Obhut nehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Hannover im Jahr 2023 darüber zu unter anderem darüber zu entscheiden, ob die Inobhutnahme mehrerer Kinder durch das Jugendamt während eines laufenden sorgerechtlichen Verfahrens zulässig war. Das Jugendamt befürchtete, dass der Kindesvater wie bereits geschehen mit den Kindern untertauchen werde.Das... Lesen Sie mehr



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