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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Impfausweis“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 04.07.2022
- 2 L 297/22 -
Entlassung einer Polizeivollzugsbeamtin auf Probe wegen des Verdachts der Fälschung von Impfausweisen
Ermöglichung der Erlangung "falscher" Nachweise offenbart schweren charakterlichen Mangel
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat den Eilantrag einer noch in der Probezeit befindlichen Polizeivollzugsbeamtin zurückgewiesen, mit dem diese sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe gewehrt hat.
Gegen die Antragstellerin war ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung eingeleitet worden. Diesem lag der Vorwurf zugrunde, dass die Antragstellerin gemeinsam mit ihrem Freund Impfpässe gefälscht und an diverse Abnehmer verkauft habe.Der Tatverdacht der Begehung einer gewerbsmäßigen Urkundenfälschung bzw. der diesen begründende Sachverhalt rechtfertigt nach Auffassung des Gerichts aufgrund seiner Schwere die Entlassung der Antragstellerin. Eine Beamtin auf Probe könne gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG entlassen werden, wenn sie sich in der Probezeit nicht bewährt habe.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2022
- 1 Ws 33/22 -
Gefälschtes Impfbuch: Apotheke stellt keine Behörde im Sinne von §§ 277 ff. StGB alte Fassung dar
§ 279 StGB a.F. verdrängt nicht § 267 StGB
Eine Apotheke ist keine Behörde im Sinne der §§ 277 ff. StGB in der bis zum 23. November 2021 geltenden Fassung. § 279 StGB alte Fassung verdrängt nicht den § 267 StGB, wenn einer Apotheke ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2021 soll ein Mann in einer Apotheke in einer Stadt in Baden-Württemberg ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt haben, um einen digitalen Impfnachweis zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft Hechingen erhob deswegen gegen den Mann Anklage wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. Eine Anklage wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 25.01.2022
- 2 Cs 4106 Js 15848/21 -
Strafbarer Gebrauch gefälschter Impfpässe: Straferhöhung zwecks abschreckender Wirkung
Generalpräventive Gesichtspunkte dürfen bei Strafzumessung berücksichtigt werden
Bei der Verurteilung wegen des strafbaren Gebrauchs von gefälschten Impfpässen, können ausnahmsweise der generalpräventive Gesichtspunkt der Abschreckung bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Daher ist eine Straferhöhung zwecks Abschreckung zulässig. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Landstuhl Anfang des Jahres 2022 unter anderem darüber zu entscheiden, ob bei einer Verurteilung wegen des Gebrauchs gefälschter Impfpässe zwecks Abschreckung die Strafe erhöht werden dürfe. Der Angeklagte hatte einen gefälschten Impfpass in einer Apotheke vorgelegt, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Landau, Beschluss vom 13.12.2021
- 5 Qs 93/21 -
Fälschung von Impfpässen nach altem Recht nicht strafbar
Vorlage eines gefälschten Impfausweises ist künftig immer nach § 277 strafbar
Das Landgericht Landau in der Pfalz hat entschieden, dass die Fälschung eines Impfpasses durch die Eintragung über eine tatsächlich nicht erfolgte Schutzimpfung gegen Covid-19 nach der bis zum 23.11.2021 geltenden Rechtslage nicht strafbar ist.
Der Beschuldigte hatte in mindestens 2 Fällen Eintragungen über eine solche nicht erfolgte Schutzimpfung in Impfpässen gemacht unter Verwendung eines Stempels mit der Aufschrift „Impfzentrum …“ und Klebezetteln mit erfundenen Impfstoffchargennummern, versehen mit einer angeblich von einem Arzt stammenden Unterschrift. Diese Impfpässe wurden dann von anderen Personen in Apotheken vorgelegt,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 24.11.2015
- 11 UF 1140/15 -
Kind hat Anspruch auf Herausgabe von Impfpass und Untersuchungsheft gegen Elternteil
Obhutselternteil kann Herausgabeanspruch geltend machen
Ist ein Elternteil im Besitz von Impfpass und Untersuchungsheft, so kann das Kind gemäß einer entsprechenden Anwendung von §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB die Herausgabe verlangen. Der Anspruch kann von dem Elternteil geltend gemacht werden, bei dem das Kind lebt (sog. Obhutselternteil). Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mutter eines siebenjährigen Kindes verlangte von dem Kindesvater die Herausgabe des in seinem Besitz befindlichen Impfpasses und des Untersuchungsheftes. Das Kind lebte bei der Mutter. Der Vater verweigerte eine Herausgabe und führte zur Begründung an, dass die Unterlagen nur für die von der Mutter aus seiner Sicht zu Unrecht vorgenommene... Lesen Sie mehr
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