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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hotelbetten“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.05.2020
- 2 KM 439/20 OVG -

Hotels und andere Unterkünfte müssen sich weiterhin an die Corona-Landesverordnung halten

Keine Außervollzugsetzung des § 4 Abs. 3 Nr. 1 der Corona-Landesverordnung von Beherbergungs­beschränkung auf 60 %

Das Ober­verwaltungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 27.05.2020 in einem gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 439/20 OVG) den Antrag auf Außervollzugsetzung von § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a sowie Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung ist für die Beherbergung die Auflage umzusetzen, dass ab dem 25. Mai 2020 die Tagesauslastung bei gewerblichen Betrieben von Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Ferienunterkünften, Jugendherbergen und Gruppenunterkünften auf jeweils insgesamt 60 % der Betten begrenzt ist. § 4 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung untersagt es, Gäste aufzunehmen, die vor der Anreise keine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung oder ihren Wohnsitz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern höher als 50 ist. Satz 4 bestimmt eine Hinweis- und Dokumentations­pflicht für die Betreiber.

Im vorliegenden Fall sind die Antragstellerinnen Eigentümerin und Betreiberin von Hotels auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst in M-V. Die Antragstellerinnen sind u. a. der Auffassung, die 60 %-Regelung verletze Art. 3 GG, weil großräumige Hotels und kleine Pensionen gleichbehandelt werden würden. Zudem verstoße die Vorschrift gegen Art. 12 und Art. 14 GG. Das Verbot der Aufnahme von Gästen mit Wohnsitz in Kreisen mit erhöhtem Infektionsgeschehen sei nicht umsetzbar.Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag abgelehnt. Bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung erweise sich die angegriffene Regelung über die... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 16.09.2010
- 318 S 209/09 -

Hotelbett kürzer als 1,90 m ist ein Reisemangel

25 % Reisepreisminderung

Ein Hotelbett, das kürzer als 1,90 m ist, stellt einen Reisemangel dar. Dies entschied das Landgericht Hamburg und erachtete eine Reisepreisminderung von 25 % für angemessen.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Urlauber eine "Billigreise" nach Frankreich gebucht. Einer der Reisenden war laut Personalausweis 1,83 m groß und konnte in dem Bett nur in Embryonalhaltung schlafen. Im Reisprospekt hieß es u.a.: "nach einem erfolgreichen Surftag in einem gemütlichen Bett einschlafen". Die Reisenden kündigten wgen der zu kurzen Betten die Reise und verlangten den Reisepreis... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.02.1998
- 29 C 16301/97 -

Doppelbett nur 1,20 m breit: Reisepreisminderung bei zu kleinem Bett

Reisepreisminderung für Umzugstag innerhalb des Hotels

Wird im Reisekatalog als Standardraum ein Hotelzimmer mit Doppelbett abgebildet, und der Gast findet nur ein Bett mit 1,20 m Breite vor, so handelt es sich um einen Reisemangel. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

Im vorliegenden Fall hatten Urlauber eine Pauschalreise nach Puerto Plata gebucht. Im Reisekatalog war ein Foto eines Hotelzimmers abgebildet. Das Zimmer, das dem Reisenden vor Ort vom Hotel zugewiesen wurde, entsprach aber in vielen Teilen nicht der Abbildung im Reiseprospekt.Das Zimmer verfügte über keine Holzdecke, war nur etwa halb so groß wie auf dem Foto.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 03.01.2002
- 22 a 23/01 -

Rückenschmerzen: Reisepreisminderung bei zu weichen Betten

25 % Minderung wegen nicht unerheblicher Rückenschmerzen

Im zugrunde liegenden Fall hatten Urlauber einen 14-tägigen Urlaub gebucht. Die Betten des Hotels waren derart weich und durchgelegen, dass die Reisenden nicht ganz unerhebliche Rückenschmerzen aufgrund massiver Verspannungen erlitten.

Ein Arzt hatte nach Beendigung der Reise bei den Reisenden einen Muskelhartspann im Übergang der Nacken- zur Schultermuskulatur sowie eine muskuläre Verspannung im Lendenwirbelbereich diagnostiziert.Eine unbeteiligte Zeugin sagte vor Gericht aus, dass auch ihre Matratze derart weich und durchlegen war, dass sie jeden Morgen Rückenschmerzen hatte und schmerzstillende... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 24.04.1991
- 5a C 106/91 -

Stellungsproblem (der Betten): Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel - Besondere Beischlafgewohnheiten

Zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes im Hotelzimmer sind kein Reisemangel

Wer statt eines Doppelbettes in seinem Hotelzimmer zwei Einzelbetten vorfindet und meint, aufgrund dieses Umstands keinen harmonischen Intimverkehr haben zu können, kann nicht den Reisepreis mindern. Dies gilt erst Recht, wenn dem "Reisemangel" selbst abgeholfen werden kann. Außerdem gäbe es alternative Beischlafgewohnheiten, die in einem Einzelbett ausgeführt werden könnten, entschied das Amtsgericht Mönchengladbach.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca für 3.078,- DM gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett.Der Kläger trug vor Gericht vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 22.10.2009
- 113 C 11690/09 -

Ausstattung eines Vierbettzimmers mit einem Doppelbett und zwei Zustellbetten nicht vertragswidrig

Urlauber haben keinen Anspruch auf Reisepreisminderung

Bei Buchung eines Vierbettzimmers kann man nicht zwei Doppelbetten erwarten. Die zusätzliche Ausstattung des Schlafzimmers mit zwei Zustellbetten ist als vertragsgerecht anzusehen. Im Übrigen sind Mängel einer Reise vor Ort anzuzeigen und nach der Reise fristgemäß (binnen eines Monats) anzumelden. Dies entschied das Amtsgericht München.

Drei Erwachsene und ein Kind buchten im Juli 2008 eine vierzehntägige Urlaubsreise nach Hurghada, Ägypten, mit Unterbringung in einem Bungalow des Hotels mit einem Schlafzimmer zur Gartenseite. Sie bezahlten dafür 3.503,- Euro. Als sie dort ankamen, fanden sie in dem Schlafzimmer ein Doppelbett vor. Darüber hinaus wurden ihnen zwei Einzelbetten hinzugestellt.Nach ihrer... Lesen Sie mehr