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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hotelbetten“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 22.02.2024
- 471 C 6110/23 -
"Französisches Bett" stellt kein Doppelbett dar
Schadenersatz wegen zu schmalem Hotelbett - Reisemangel
Ein als Doppelbett vermietetes Hotelbett muss breiter als 1,40 Meter sein. Erfüllt es diese Anforderung nicht, haben Reisende einen Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Reisepreisminderung. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Vorliegend hatten drei erwachsene Personen gemeinsam ein Dreibettzimmer gebucht. Zur Verfügung gestellt wurde ihnen ein Zimmer, das über zwei Betten mit einer Breite von jeweils 1,40 m verfügte. Somit mussten zwei der Mitreisenden sich mit jeweils 70 Zentimetern Breite begnügen. Dagegen klagte der Mann und bekam vom Amtsgericht Hannover Recht.Das Amtsgericht entschied, dass Reisende jedenfalls in einem Hotel, das der Reiseveranstalter selbst mit fünf „Sonnen“ bewertet, für jeden Reisenden mit einem Schlafplatz von mehr als 70 cm Breite rechnen dürfen. Weil diese Ausstattung nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprach, erhalten... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.05.2020
- 2 KM 439/20 OVG -
Hotels und andere Unterkünfte müssen sich weiterhin an die Corona-Landesverordnung halten
Keine Außervollzugsetzung des § 4 Abs. 3 Nr. 1 der Corona-Landesverordnung von Beherbergungsbeschränkung auf 60 %
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 27.05.2020 in einem gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 439/20 OVG) den Antrag auf Außervollzugsetzung von § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a sowie Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung ist für die Beherbergung die Auflage umzusetzen, dass ab dem 25. Mai 2020 die Tagesauslastung bei gewerblichen Betrieben von Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Ferienunterkünften, Jugendherbergen und Gruppenunterkünften auf jeweils insgesamt 60 % der Betten begrenzt ist. § 4 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung untersagt es, Gäste aufzunehmen, die vor der Anreise keine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung oder ihren Wohnsitz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern höher als 50 ist. Satz 4 bestimmt eine Hinweis- und Dokumentationspflicht für die Betreiber.
Im vorliegenden Fall sind die Antragstellerinnen Eigentümerin und Betreiberin von Hotels auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst in M-V. Die Antragstellerinnen sind u. a. der Auffassung, die 60 %-Regelung verletze Art. 3 GG, weil großräumige Hotels und kleine Pensionen gleichbehandelt werden würden. Zudem verstoße die Vorschrift gegen Art. 12 und Art. 14 GG. Das Verbot der Aufnahme von... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 16.09.2010
- 318 S 209/09 -
Hotelbett kürzer als 1,90 m ist ein Reisemangel
25 % Reisepreisminderung
Ein Hotelbett, das kürzer als 1,90 m ist, stellt einen Reisemangel dar. Dies entschied das Landgericht Hamburg und erachtete eine Reisepreisminderung von 25 % für angemessen.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Urlauber eine "Billigreise" nach Frankreich gebucht. Einer der Reisenden war laut Personalausweis 1,83 m groß und konnte in dem Bett nur in Embryonalhaltung schlafen. Im Reisprospekt hieß es u.a.: "nach einem erfolgreichen Surftag in einem gemütlichen Bett einschlafen". Die Reisenden kündigten wgen der zu kurzen Betten die Reise und verlangten den Reisepreis... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.02.1998
- 29 C 16301/97 -
Doppelbett nur 1,20 m breit: Reisepreisminderung bei zu kleinem Bett
Reisepreisminderung für Umzugstag innerhalb des Hotels
Wird im Reisekatalog als Standardraum ein Hotelzimmer mit Doppelbett abgebildet, und der Gast findet nur ein Bett mit 1,20 m Breite vor, so handelt es sich um einen Reisemangel. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Im vorliegenden Fall hatten Urlauber eine Pauschalreise nach Puerto Plata gebucht. Im Reisekatalog war ein Foto eines Hotelzimmers abgebildet. Das Zimmer, das dem Reisenden vor Ort vom Hotel zugewiesen wurde, entsprach aber in vielen Teilen nicht der Abbildung im Reiseprospekt.Das Zimmer verfügte über keine Holzdecke, war nur etwa halb so groß wie auf dem Foto.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 03.01.2002
- 22 a 23/01 -
Rückenschmerzen: Reisepreisminderung bei zu weichen Betten
25 % Minderung wegen nicht unerheblicher Rückenschmerzen
Im zugrunde liegenden Fall hatten Urlauber einen 14-tägigen Urlaub gebucht. Die Betten des Hotels waren derart weich und durchgelegen, dass die Reisenden nicht ganz unerhebliche Rückenschmerzen aufgrund massiver Verspannungen erlitten.
Ein Arzt hatte nach Beendigung der Reise bei den Reisenden einen Muskelhartspann im Übergang der Nacken- zur Schultermuskulatur sowie eine muskuläre Verspannung im Lendenwirbelbereich diagnostiziert.Eine unbeteiligte Zeugin sagte vor Gericht aus, dass auch ihre Matratze derart weich und durchlegen war, dass sie jeden Morgen Rückenschmerzen hatte und schmerzstillende... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 24.04.1991
- 5a C 106/91 -
Stellungsproblem (der Betten): Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel - Besondere Beischlafgewohnheiten
Zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes im Hotelzimmer sind kein Reisemangel
Wer statt eines Doppelbettes in seinem Hotelzimmer zwei Einzelbetten vorfindet und meint, aufgrund dieses Umstands keinen harmonischen Intimverkehr haben zu können, kann nicht den Reisepreis mindern. Dies gilt erst Recht, wenn dem "Reisemangel" selbst abgeholfen werden kann. Außerdem gäbe es alternative Beischlafgewohnheiten, die in einem Einzelbett ausgeführt werden könnten, entschied das Amtsgericht Mönchengladbach.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca für 3.078,- DM gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett.Der Kläger trug vor Gericht vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 22.10.2009
- 113 C 11690/09 -
Ausstattung eines Vierbettzimmers mit einem Doppelbett und zwei Zustellbetten nicht vertragswidrig
Urlauber haben keinen Anspruch auf Reisepreisminderung
Bei Buchung eines Vierbettzimmers kann man nicht zwei Doppelbetten erwarten. Die zusätzliche Ausstattung des Schlafzimmers mit zwei Zustellbetten ist als vertragsgerecht anzusehen. Im Übrigen sind Mängel einer Reise vor Ort anzuzeigen und nach der Reise fristgemäß (binnen eines Monats) anzumelden. Dies entschied das Amtsgericht München.
Drei Erwachsene und ein Kind buchten im Juli 2008 eine vierzehntägige Urlaubsreise nach Hurghada, Ägypten, mit Unterbringung in einem Bungalow des Hotels mit einem Schlafzimmer zur Gartenseite. Sie bezahlten dafür 3.503,- Euro. Als sie dort ankamen, fanden sie in dem Schlafzimmer ein Doppelbett vor. Darüber hinaus wurden ihnen zwei Einzelbetten hinzugestellt.Nach ihrer... Lesen Sie mehr
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