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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hooligans“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.09.2019
- 2-04 O 219/19 -

Fußball-Hooligan darf Ausreise zu Fußballspiel im Ausland untersagt werden

Ansehen der Bundesrepublik Deutschland ist zu berücksichtigen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland einem deutschen Fußballfan, der in der Vergangenheit im Rahmen von Fußballspielen erhebliche Gewaltdelikte begangen hat, die Ausreise zu einem Spiel im Ausland untersagen darf. Dem Fußball-Hooligan steht dann kein Schadensersatz zu.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls gehört der Fanszene des SV Waldhof Mannheim an. In den Jahren 2015 bis 2017 trat er strafrechtlich bei verschiedenen Fußballbegegnungen in Erscheinung, teils wegen Sachbeschädigung mit brachialer Gewalt, teils wegen gefährlicher Körperverletzung. Unter anderem verfolgte er gemeinsam mit anderen Tätern einige Anhänger von Hannover 96 am Hauptbahnhof in Mannheim, trat und schlug auf sie ein und stieß eine Person gegen eine Zugtür. Ein Opfer wurde erheblich am Kopf verletzt. Durch Schlagstockeinsätze von Polizeibeamten konnte der Angriff beendet werden. Bei einem Spiel in Österreich zwischen Eintracht Frankfurt... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom
- 10 A 1489/17 -

Mutmaßliche Fußballrowdys müssen für Kosten für Ingewahrsamsnahme aufkommen

Unterbringung in den Gewahrsamszellen verstößt nicht gegen Menschenwürde

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass drei mutmaßliche Fußballrowdys die Kosten für Ingewahrsamsnahme, die im Vorfeld zu einem Fußballspiel zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig erfolgte, aufkommen müssen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts verstieß die Unterbringung in den Gewahrsamszellen nicht gegen Menschenwürde.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagten zwei Männer und eine Frau gegen die Heranziehung zu den Kosten ihres Transportes von Hildesheim nach Hannover und ihrer Ingewahrsamsnahme über zwei Tage in Gewahrsamszellen der Polizeidirektion Hannover. Die beiden Kläger und die Klägerin waren von der Polizei zusammen mit über 170 weiteren Personen am Abend des 4. November 2016 in örtlicher... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01.2015
- 3 StR 233/14 -

BGH stuft Mitglieder der "Hooligans Elbflorenz" als kriminelle Vereinigung ein

Zweck und Tätigkeit der Gruppierung besteht in Begehung strafbarer (gefährlicher) Körperverletzungen

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von fünf Angeklagten weitgehend bestätigt, gegen die das Landgericht Dresden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise in Tateinheit mit schwerem Landfriedensbruch und mit gefährlicher Körperverletzung auf Freiheits- bzw. Geldstrafen erkannt hatte.

Nach den Feststellungen des Landgerichts Dresden waren die Angeklagten Rädelsführer bzw. Mitglieder einer in Dresden ansässigen Gruppierung von Hooligans ("Hooligans Elbflorenz"), die im zeitlichen und räumlichen Umfeld von Fußballspielen des Vereins Dynamo Dresden, aber auch unabhängig davon an anderen Orten, Kämpfe gegen andere Hooligans ausfocht, zu denen sich die Gruppierungen zumeist... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2013
- VG 26 K 343.12 -

Hooligan-Sympathisant kann nicht Polizist werden

Öffentliche Sympathiebekundung für Hooligan-Szene rechtfertigt Zweifel an charakterlicher Eignung eines Beamtenbewerbers

Wer öffentlich seine Sympathie für eine gewaltbereite Hooligan-Gruppierung bekundet, kann nicht in den gehobenen Dienst der Schutzpolizei aufgenommen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Der 1991 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bewarb sich im Dezember 2011 um die Einstellung zum gehobenen Dienst der Schutzpolizei. Der Polizeipräsident in Berlin lehnte dies unter Berufung auf die charakterliche Nichteignung des Klägers ab. Denn durch das Tragen eines T-Shirts mit der Aufschrift "Brigade Köpenick since 1999" habe er in der Öffentlichkeit in einer mit... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 27.08.2013
- 5 B 154/13 u.a. -

Hooligans dürfen bei Heimspielen nicht in Braunschweiger Innenstadt

Stadt ist nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zum Ausspruch eines Aufenthalts- und Betretungsverbots berechtigt

Die von der Stadt Braunschweig gegen Hooligans und andere so genannte Problemfans von Eintracht Braunschweig ausgesprochenen Verbote, Bereiche der Innenstadt an Heimspieltagen zu betreten, sind aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in mehreren Eilverfahren entschieden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Braunschweig den Betroffenen verboten, die Bereiche Innenstadt, Stadion und Bahnhof an Heimspieltagen der Bundesligamannschaft von Eintracht Braunschweig in dem Zeitraum von 3 Stunden vor Spielbeginn bis 6 Stunden nach Spielende zu betreten. Das Verbot gilt bis zum 1. Juni 2014. Gegen diese Verbote haben sechs Betroffene am 21. August... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 18.07.2013
- 5 Ws 245 und 5 Ws 266/13 -

"Fußballfan" aufgrund Fluchtgefahr weiterhin in Untersuchungshaft

Beschuldigter "Fußballfan" steht unter dringendem Tatverdacht u.a. einer gefährlichen Körperverletzung

Ein vermutlich der „Ultra-Szene“ zuzurechnender, einer gefährlichen Körperverletzung dringend verdächtiger „Fußballfan“ verbleibt in der Untersuchungshaft. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschuldigte soll der „Ultra-Szene“ des schweizerischen Fußballvereins Young Boys Bern angehören, die Kontakt zu Ultra-Gruppierungen des Wuppertaler SV unterhalten soll. Zwischen den Ultra-Szenen der beiden Vereine soll es Absprachen geben, nach denen man sich wechselseitig zu Derbys und brisanteren Spielen begleitet,... Lesen Sie mehr

Landgericht Dresden, Urteil vom 29.04.2013
- 14 KLs 204 Js 41068/08 -

Entscheidung im Strafverfahren gegen fünf Mitglieder der "Hooligans Elbflorenz" wegen Bildung krimineller Vereinigungen

Landgericht Dresden verurteilt Mitglieder zu Freiheitsstrafen von neun Monaten bis zu vier Jahren

Die fünf Angeklagten der "Hooligans Elbflorenz" wurden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von neun Monaten - ohne Aussetzung zur Bewährung - bis zu vier Jahren verurteilt, in einem Fall wurde eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro verhängt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dresden hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hat die Kammer festgestellt, dass zwischen Ende 2007 und Ende 2009 eine straff organisierte Gruppierung um den Hauptangeklagten L. bestand, die darauf gerichtet war, eine Vormachtstellung in der gewaltbereiten Hooliganszene im Großraum Dresden zu erlangen. So sollte etwa eine mutmaßlich konkurrierende Hooligangruppe durch Androhung von Gewalt zur Aufgabe... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 09.05.2012
- 5 B 65/12 -

Hooligans dürfen Innenstadt an Heimspieltagen des VfL Wolfsburg nicht betreten

Auffälligwerden in gewaltbereiter Fußballfan-Szene für Betretungsverbot ausreichend

Die von der Stadt Wolfsburg gegen Hooligans und andere so genannte Problemfans des VfL Wolfsburg ausgesprochenen Verbote, Bereiche der Innenstadt an Heimspieltagen nicht zu betreten, sind aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig in mehreren Eilverfahren.

Im zugrunde liegenden Streitfall verbot die Stadt Wolfsburg Hooligans und anderen so genannten Problemfans des VfL Wolfsburg im März 2012, bestimmte Teile der Wolfsburger Innenstadt und den Allerpark an Heimspieltagen des VfL in der Fußball-Bundesliga und der Regionalliga Nord einschließlich des letzten Heimspiels am 19. Mai 2012 zu betreten. Das Verbot gilt für den Allerpark auch am... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.10.2010
- 3 K 380/10 -

Verbot der Gruppierung "Blue White Street Elite" aufgehoben

Auch eine Gruppierung, die keine Vereinigung im Sinne des Vereinsgesetzes ist, kann verlangen, dass ein an sie adressiertes rechtswidriges Vereinsverbot im gerichtlichen Verfahren aufgehoben wird

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat das vom Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 1. April 2008 erlassene Verbot der Gruppierung "Blue White Street Elite", einem Zusammenschluss von zum Teil gewalttätigen Hooligans, aufgehoben.

Das Oberverwaltungsgericht hatte bereits am 23.09.2009 erstmals zu dem Verbotsverfahren verhandelt und die Klage der Gruppierung zunächst abgewiesen. Zur Begründung dieses ersten Urteils hatte das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, dass nicht festgestellt werden könne, dass es sich bei der Gruppierung um eine Vereinigung im Sinne von § 2 Abs. 1 Vereinsgesetz handele, weil es an konkreten... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.06.2010
- BVerwG 6 C 5.09 -

BVerwG: Speicherung in Datei „Gewalttäter Sport“ rechtmäßig

Datenspeicherung nur bei nicht oder nicht rechtswidrig begangen Taten unzulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, mit der ein Fußballfan die Löschung seiner Daten in der beim Bundeskriminalamt eingerichteten Datei „Gewalttäter Sport“ erreichen wollte.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Anhänger des Fußballvereins Hannover 96. Am 24. Mai 2006 besuchte er ein Regionalliga-Spiel im Leine-Stadion in Letter. Kurz nach Spielbeginn betrat eine Gruppe von ca. 30 bis 40 Anhängern von Hannover 96 - darunter der Kläger - das Stadion, überkletterte die Absperrung und lief vor den gegnerischen Fan-Block. Aus der Gruppe wurden zwei... Lesen Sie mehr




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