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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heiratsschwindler“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankenthal, Urteil vom 15.04.2020
- 3 O 252/19 -

Rechts­schutz­versicherung greift nicht für Klage gegen "Heiratsschwindler"

Auch auf diesen Kosten bleibt die Klägerin sitzen

Nach einer aktuellen Entscheidung der für Versicherungsrecht zuständigen 3. Zivilkammer muss eine Rechts­schutz­versicherung die Prozesskosten nicht übernehmen, wenn ein sog. Heirats- oder Beziehungs­schwindler auf Schadensersatz verklagt werden soll.

Eine junge Frau aus dem Landkreis Bad Dürkheim wollte ihren ehemaligen Lebensgefährten auf Schadensersatz verklagen. Ihrer Ansicht nach war die Beziehung von ihm bewusst eingegangen und ausgenutzt worden, um sie zu betrügen. So habe er Darlehensverträge in ihrem Namen über insgesamt 20.000 Euro abgeschlossen, ihre Unterschrift gefälscht und sie zur Auszahlung des Betrages an ihn gebracht.Ein solcher Schadensersatzprozess verursacht bereits in der ersten Instanz Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro. Deshalb wollte die Klägerin vor dem Landgericht Frankenthal erreichen, dass ihre Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2019
- 1 K 14273/17 -

Ausweisung eines Heiratsschwindlers trotz schwerwiegenden Bleibeinteresses rechtmäßig

Verhalten stellt schwerwiegende Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung dar

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Ausweisung eines Heiratsschwindlers für rechtmäßig erklärt. Das Gericht verwies darauf, dass das persönliche Verhalten des Klägers eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstelle. Die Ausweisung sei deswegen unerlässlich auch wenn der Mann nahezu sein ganzes Leben in Deutschland verbracht habe und seine drei Kinder und seine Lebensgefährtin im Bundesgebiet lebten. Dieses besonders schwerwiegende Bleibeinteresse würde im Ergebnis jedoch von dem besonders schwerwiegenden Ausweisungs­interesse überwogen.

Der von der Ausweisung betroffene Kläger ist etwa 50 Jahre alt und stammt aus der Türkei. Bis auf eine vierjährige Unterbrechung in den 1970er Jahren sowie einen mehrmonatigen Aufenthalt in der Türkei zum Zwecke der Eheschließung lebt er seit seinem zweiten Lebensjahr in Deutschland. Der angegriffenen Ausweisung und Androhung der Abschiebung in die Türkei lag neben zahlreichen Vorstrafen... Lesen Sie mehr




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