wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1.2/0/5(6)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankenthal, Urteil vom 15.04.2020
3 O 252/19 -

Rechts­schutz­versicherung greift nicht für Klage gegen "Heiratsschwindler"

Auch auf diesen Kosten bleibt die Klägerin sitzen

Nach einer aktuellen Entscheidung der für Versicherungsrecht zuständigen 3. Zivilkammer muss eine Rechts­schutz­versicherung die Prozesskosten nicht übernehmen, wenn ein sog. Heirats- oder Beziehungs­schwindler auf Schadensersatz verklagt werden soll.

Eine junge Frau aus dem Landkreis Bad Dürkheim wollte ihren ehemaligen Lebensgefährten auf Schadensersatz verklagen. Ihrer Ansicht nach war die Beziehung von ihm bewusst eingegangen und ausgenutzt worden, um sie zu betrügen. So habe er Darlehensverträge in ihrem Namen über insgesamt 20.000 Euro abgeschlossen, ihre Unterschrift gefälscht und sie zur Auszahlung des Betrages an ihn gebracht.

Versicherung greift nicht für Streitigkeiten in ursächlichen Zusammenhang

Ein solcher Schadensersatzprozess verursacht bereits in der ersten Instanz Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro. Deshalb wollte die Klägerin vor dem Landgericht Frankenthal erreichen, dass ihre Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko für den Prozess übernimmt. Diese hatte die Kostenübernahme abgelehnt und dabei auf einen üblichen Ausschlussgrund in den Versicherungsbedingungen verwiesen. Danach greift die Versicherung ausdrücklich nicht "für Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit nichtehelichen oder nicht eingetragenen Lebensgemeinschaften. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist."

Vorbehalt gegen eine Beziehung nach BGB Einordnung nicht relevant

Das Landgericht ist den Argumenten der Versicherung nun gefolgt. Nach den Schilderungen der jungen Frau habe das Paar über mehrere Monate eng zusammengelebt. Geplant sei gewesen, ein Haus gemeinsam zu beziehen, und auch das besagte Konto nebst EC-Karte sei von ihm mitgenutzt worden. Deshalb sei die Beziehung, so die Urteilsbegründung, einer Ehe bereits angenähert gewesen. Ob der ehemalige Lebensgefährte die Beziehung möglicherweise nur eingegangen sei, um über sie an Geld zu kommen, führe zu keinem anderen Ergebnis. Der innere Vorbehalt eines Heirats- oder Beziehungsschwindlers gegen eine Beziehung sei nach den Wertungen des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Einordnung als nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht relevant.

Weitere Klagen möglich - aber auf eigene Kosten

Die Klägerin kann trotz der Entscheidung des Gerichts gerichtlich gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten vorgehen. Nur muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Prozesses nicht übernehmen. Der Mann ist inzwischen u.a. wegen anderer Betrugsstraftaten verurteilt und inhaftiert.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2020
Quelle: Landgericht Frankenthal, ra-online (pm/ku)

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht | Versicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28765 Dokument-Nr. 28765

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28765

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1.2 (max. 5)  -  6 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Dennis Langer schrieb am 28.05.2020

Moment mal!

Es lässt sich nicht generell behaupten, dass Rechtschutzversicherungen Prozesskosten zu gewissen Streitfällen nicht abdecken würden. Allgemein sind in Basistarifen dieser Versicherungen bestimmte Fälle von Rechtstreitigkeiten nicht abgesichert, das ist richtig. Doch lassen sich bei einigen Anbietern gewisse Optionen hinzufügen, die selbstverständlich mit höheren Beitragskosten verbunden sind. Dafür übernimmt die Versicherung aber im gegebenen Fall die Prozesskosten für diese besonderen Fälle. Informieren Sie sich einfach bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Diese werden gerne Ihre Fragen diesbezüglich beantworten.

Übrigens haben einige Versicherungsgesellschaften inzwischen auch die Option Steuerrechtschutz im Angebot, damit Sie ggf. bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt ohne schlechtes Bauchgefühl in die Verhandlung gehen können.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung