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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.02.2015
- 2 UF 356/14 -
Ehefrau kann nach Trennung Nutzungsrecht am gemeinsamen PKW zustehen
Voraussetzung ist Einstufung des PKW als für Ehefrau benötigter Haushaltsgegenstand
Trennt sich ein Ehepaar, steht der Ehefrau gemäß § 1361 a Abs. 1 BGB ein Recht zur Nutzung des gemeinsamen PKW zu, wenn der PKW einen Haushaltsgegenstand darstellt und die Ehefrau auf den PKW zur Führung ihres Haushalts angewiesen ist. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Ehepaar schaffte sich im September 2011 einen
Amtsgericht bejaht Nutzungsrecht der Ehefrau am PKW
Das Amtsgericht Bad Hersfeld verneinte ein Herausgabeanspruch des Ehemanns und bejahte demgegenüber ein Nutzungsrecht am
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Herausgabeanspruch des Ehemanns
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde des Ehemanns zurück. Ihm habe kein Anspruch auf
PKW stellt Haushaltsgegenstand dar
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe der
Nutzungsrecht der Ehefrau am PKW
Ausgehend von der Einstufung des
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2015
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bad Hersfeld, Beschluss vom 04.09.2014
[Aktenzeichen: 60 F 178/14]
Jahrgang: 2015, Seite: 2346 NJW 2015, 2346
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Dokument-Nr. 21532
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