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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hannover“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 16.06.2022
- 9 KN 15/17 -

Abfallgebührensätze sind bei mangelhafter Kalkulation unwirksam - Gebührenkalkulation rechtswidrig

Abfallgebührensätze für die Jahre 2017 bis 2019 in Hannover unwirksam

Das Niedersächsischen Ober­verwaltungs­gericht hat die 2. Änderungssatzung zur Abfall­gebühren­satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) für unwirksam erklärt.

Mit dieser Änderungssatzung waren die Gebührensätze für den Zeitraum 2017 bis 2019 neu festgelegt worden. Der Antragsteller hatte sich in dem Normenkontrollverfahren gegen die zum 1. Januar 2017 von zuvor 5,06 EUR auf 5,70 EUR erhöhte monatliche Grundgebühr je Wohnung gewandt. Er machte im Wesentlichen geltend, die Erhöhung beruhe nicht auf einer ordnungsgemäßen und nachvollziehbaren Kalkulation. Die angegriffene Satzung war zwar zum 1. Januar 2020 außer Kraft getreten und durch eine Nachfolgesatzung ersetzt worden, der Antragsteller hatte jedoch wegen noch laufender Klageverfahren gegen die ihm gegenüber erlassenen Gebührenbescheide an dem Normenkontrollantrag festgehalten.... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12.05.2011
- 12 LC 139/09 und 12 LC 143/09 -

Niedersächsisches OVG: Umweltzone in Hannover ist rechtmäßig

Einrichtung einer Umweltzone als Maßnahme zur Reduzierung der verkehrsbedingten Stickstoffdioxidbelastungen nicht unverhältnismäßig

Die Einrichtung der Umweltzone in Hannover ist als rechtmäßig anzusehen. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Die Umweltzone ist Kernmaßnahme des Luftreinhalte-Aktionsplans Hannover, welcher vom Rat der Landeshauptstadt am 12. Juli 2007 mit dem Ziel der Verminderung von Luftschadstoffen in hoch belasteten Straßenzügen beschlossen wurde. Nach Messungen und Berechnungen des zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts wird in verschiedenen Straßenabschnitten Hannovers der Jahresgrenzwert für... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 16.02.2010
- 4 B 533/10 -

VG Hannover: Eilanträge gegen Änderung der Umweltzone erfolgreich

Änderung des Luftreinhalteplanes ohne gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit unzulässig

Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Landeshauptstadt Hannover im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt, ihren Luftreinhalteplan entsprechend der Weisung der Umweltministeriums zu ändern, ohne zuvor die in § 47 Abs. 5 a BImSchG vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt zu haben.

Die Antragsteller des zugrunde liegenden Falls wohnen im Bereich der Umweltzone in Hannover und wenden sich dagegen, dass die Landeshauptstadt Hannover ihren Luftreinhalteplan entsprechend einer Weisung des Umweltministeriums ändert, ohne zuvor die Öffentlichkeit zu beteiligen. Der Luftreinhalteplan soll so geändert werden, dass bis zum 31. Dezember 2011alle Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 21.04.2009
- 4 A 5211/08 und 4 A 5289/08 -

Umweltzone Hannover ist rechtmäßig

VG Hannover bestätigt Sinn der Umweltzone

Der Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Hannover ist formell rechtmäßig und auch in der Sache gerechtfertigt. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Es wies mehrere Klagen gegen die aus der Umweltzone folgenden Fahrverbote abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht Hannover hält den Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Hannover für formell rechtmäßig und auch in der Sache für gerechtfertigt. Die Landeshauptstadt Hannover ist aufgrund der Rechtslage verpflichtet, Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen, wenn die Grenzwerte u. a. des NO2-Gehaltes der Luft überschritten werden. Dies ist nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 04.12.2008
- 4 B 5212/08, 4 B 5288/08 -

Eilverfahren gegen Umweltzone Hannover bleiben ohne Erfolg

Gericht sieht aber Erfolgsaussichten in der Hauptsache

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die gegen die in der Umweltzone angeordneten Fahrverbote gerichteten Eilanträge einer Bewohnerin der Umweltzone und eines Seelzer Gewerbetreibenden, dessen Kunden in der Umweltzone ansässig sind, abgelehnt. Beide Antragsteller haben auch Klage gegen die Fahrverbote erhoben. Die Kammer sieht die Erfolgsaussichten dieser Klageverfahren als offen an und hat die Eilanträge als Ergebnis einer Interessenabwägung mit der Begründung abgelehnt, dass beide Antragsteller - jedenfalls bis zum Ablauf des Jahres 2009 - nur in geringem Maße von den Fahrverboten betroffen sind und es ihnen deshalb zugemutet werden kann, den Ausgang ihrer jeweiligen Klageverfahren abzuwarten.

Die Bewohnerin der Umweltzone ist im Besitz einer bis Ende 2009 gültigen Ausnahmebewilligung. Die Fahrzeugflotte des Gewerbetreibenden verfügt zum überwiegenden Teil über gelbe Plaketten und wird von den Fahrverboten der Umweltzone im Wesentlichen ebenfalls erst Ende 2009 betroffen. Bis dahin beabsichtigt die Kammer jedoch, über die Klagen der Antragsteller in der Hauptsache entschieden... Lesen Sie mehr