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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grundrechtseingriff“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2023
- III ZR 41/22 -
Sechswöchige Betriebsuntersagung im "erster Lockdown“ verhältnismäßig
Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates zur Regelung von Ausgleichsansprüchen
Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch die vorübergehende landesweite Schließung von Frisörbetrieben im Frühjahr 2020 im Rahmen der Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus entstanden sind ("erster Lockdown").
Die Klägerin ist selbständig tätig und betreibt einen Frisörsalon in gemieteten Räumlichkeiten. Durch Verordnungen vom 17. und 20. März 2020 untersagte das beklagte Land Baden-Württemberg vorübergehend den Betrieb zahlreicher Einrichtungen. Dazu gehörten auch Frisörgeschäfte. Der Betrieb der Klägerin war in dem Zeitraum vom 23. März bis zum 4. Mai 2020 geschlossen, ohne dass die COVID-19-Krankheit zuvor dort aufgetreten war. Die Klägerin war auch nicht ansteckungsverdächtig. Aus dem Soforthilfeprogramm des beklagten Landes erhielt sie 9.000 €, die sie allerdings zurückzahlen muss. Die Klägerin hat geltend gemacht, das beklagte Land schulde ihr eine... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.11.2022
- 3 CN 2.21 -
Ausgangsbeschränkung nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung vom März 2020 war unverhältnismäßig
Ganztägige Ausgangssperre stellt schweren Eingriff in Grundrechte dar
Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 31. März 2020 (BayIfSMV) über das Verlassen der eigenen Wohnung waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Nach § 4 Abs. 2 BayIfSMV* war das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe waren insbesondere die in Absatz 3 aufgeführten Tätigkeiten, darunter Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung (§ 4 Abs. 3 Nr. 7 BayIfSMV).... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2022
- 1 BvR 469/20, 1 BvR 472/20, 1 BvR 471/20 und 1 BvR 470/20 -
Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Masern erfolglos
Masern-Impfpflicht für Kinder ist mit dem Grundgesetz vereinbar
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen. Die Zurückweisung erfolgt allerdings mit der Maßgabe einer verfassungskonformen Auslegung, die an die zur Durchführung der Masernimpfung im Inland verfügbaren Impfstoffe anknüpft. Stehen - wie derzeit in Deutschland - ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, ist § 20 Abs. 8 Satz 3 IfSG verfassungskonform so zu verstehen, dass die Pflicht, eine Masernimpfung auf- und nachzuweisen, nur dann gilt, wenn es sich um Kombinationsimpfstoffe handelt, die keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken.
Die Beschwerdeführenden sind jeweils gemeinsam sorgeberechtigte Eltern sowie ihre minderjährigen Kinder, die kommunale Kindertagesstätten besuchen oder von einer Tagesmutter mit Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betreut werden sollten. Sie wenden sich im Wesentlichen gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die eine solche... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.04.2022
- 1 BvR 1619/17 -
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Zahlreiche Vorschriften müssen bis Juli 2023 geändert werden
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass mehrere Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil die dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz darin eingeräumten Befugnisse teilweise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung, teilweise in seiner Ausprägung als Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, teilweise gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und teilweise gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) verstoßen.
Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz wurde 2016 neugefasst und dabei grundlegend neu strukturiert. Es unterscheidet zwischen allgemeinen Befugnissen der Informationsverarbeitung in Art. 5 BayVSG, der speziellen Befugnis zur Erhebung von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln in Art. 8 BayVSG und besonderen nachrichtendienstlichen Mitteln, die in Art. 9 bis Art. 19a BayVSG... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 11.01.2022
- 1 BvR 123/21 -
BVerfG: Unterbliebene Anhörung stellt Verstoß gegen Recht auf prozessuale Waffengleichheit dar
Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung grundrechtsverletzend
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Landgericht Berlin die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichem Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verletzt hat, indem es ohne vorherige Anhörung eine einstweilige Verfügung erlassen hat.
Im September 2020 berichtete die Beschwerdeführerin, ein Presseverlag, in Wort und Bild über die Feier eines Richtfestes für das im Bau befindliche Anwesen der prominenten Antragstellerin des Ausgangsverfahrens. Auf den Fotos waren neben der Antragstellerin und ihrem Lebensgefährten der Rohbau des Hauses und die Gäste bei der Feierlichkeit zu sehen. Die Berichterstattung befasste sich... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.02.2022
- 1 BvR 1073/21 -
Verfassungsbeschwerde gegen pandemiebedingte Einschränkungen des Hotelbetriebs unzulässig
Bundesverfassungsgericht hält Darlegungen für unzureichend
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der die Beschwerdeführerinnen im Wesentlichen geltend machen, durch die wegen der COVID-19-Pandemie erlassenen Einschränkungen des Beherbergungs-, Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebs ihrer Hotels wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht zu sein.
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wandten sich die Beschwerdeführenden gegen § 28 a Abs. 1 Nr. 5, 7, 8, 9, 12, 13, 14 und 17 ( bei sachgerechter Auslegung auch gegen § 28 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10) des Infektionsschutzgesetzes in der bis zum 30. Juni 2021 anwendbaren Fassung, soweit Geimpfte und Genesene hiervon erfasst werden und keine Entschädigungen der Beschwerdeführenden für die Beschränkungen... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.11.2021
- 1 BvR 781/21, 1 BvR 889/21, 1 BvR 860/21, 1 BvR 854/21, 1 BvR 820/21, 1 BvR 805/21 und 1 BvR 798/21 -
"Bundesnotbremse" zur Eindämmung der Corona-Pandemie war verfassungsgemäß
Verfassungsbeschwerden erfolglos
Dass Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Hauptsacheverfahren Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich unter anderem gegen die durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 in § 28 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG für einen Zeitraum von gut zwei Monaten eingefügten bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen nach § 28 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten.
Das am 23. April 2021 in Kraft getretene Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 enthielt ein Bündel von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, die in das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) eingefügt wurden. Die hier angegriffenen Maßnahmen waren an eine Sieben-Tage-Inzidenz... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 11.06.2021
- 4 L 2145/21.GI -
Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske bei einer Versammlung in Marburg mit 150 bis 300 Personen rechtmäßig
Maskenpflicht nicht offensichtlich rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen Eilantrag abgelehnt, der sich gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Form von OP-Masken, FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken (medizinische Masken) bei einer Versammlung am 12. Juni 2021 in Marburg gerichtet hat.
Der Antragsteller hat für diesen Samstag bei der Stadt Marburg eine Versammlung unter dem Thema „Für freie Impfentscheidung, Grundrechte und Kindeswohl“ angemeldet, die in der Zeit von 12:05 bis 15.00 Uhr auf dem Vorplatz des Erwin-Piscator-Hauses mit einer geschätzten Teilnehmerzahl von 150 bis 300 Personen stattfinden soll. Die Stadt Marburg hat mit Bescheid vom 10. Juni 2021 unter... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.04.2021
- 2 BvR 206/14 -
Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung erteilte Zulassung für ein Tierarzneimittel zurückgewiesen
Zulassung von Generikum in Deutschland auf Basis von britischer Beurteilung ist rechtens
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die einem Konkurrenzunternehmen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erteilte Zulassung für ein Tierarzneimittel zurückgewiesen. Weder der Zulassungsbescheid noch die ihn bestätigenden verwaltungsgerichtlichen Urteile verletzen die Beschwerdeführerinnen in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG beziehungsweise Art. 16 GRCh. Da nicht nur die Auslegung der im Grundgesetz verbürgten Grundrechte im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte und der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten sowie ihrer höchstrichterlichen Konkretisierung erfolgen müsse, sondern auch die Auslegung der Charta der Grundrechte unter Rückgriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten in Gestalt ihrer höchstrichterlichen Konkretisierung, führe die Heranziehung von Art. 12 Abs. 1 GG beziehungsweise Art. 16 GRCh jedenfalls im vorliegenden Fall zum selben Ergebnis.
Die Beschwerdeführerinnen wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die einem Konkurrenzunternehmen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung nach § 25 b Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Bundesamt) erteilte Zulassung für ein Tierarzneimittel. Die Beschwerdeführerin zu 1. ist Inhaberin und Eigentümerin der Rechte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 19.11.2020
- VG 2 L 179/20 -
Maskenpflicht im Bundestag gilt auch für Mitarbeiter der AfD-Fraktion
Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages vorrangig
Das VG Berlin hat entschieden, dass die Verpflichtung, im Deutschen Bundestag eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, rechtmäßig ist.
Mit Allgemeinverfügung vom 5. Oktober 2020 ordnete der Präsident des Deutschen Bundestages unter Anordnung sofortiger Vollziehung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden des Bundestages an. Hiergegen wandten sich neun Mitarbeiter der AfD-Fraktion.Das VG Berlin hat den Eilantrag abgelehnt. Die Anordnung sei bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden.... Lesen Sie mehr