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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Gleichstellungsrecht“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.08.2022
- 5 A 2.21 -

Begrenzte Klagemöglichkeiten der Gleich­stellungs­beauftragten im Organ­streit­verfahren

Organrechte der Gleich­stellungs­beauftragten nicht betroffen

Die Gleich­stellungs­beauftrage einer Behörde kann nicht uneingeschränkt alle Entscheidungen der Dienst­stellen­leitung, die ihrer Auffassung nach gegen gleich­stellungs­rechtliche Vorschriften verstoßen, mit einer verwaltungs­gerichtlichen Klage angreifen. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Klägerin, die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesnachrichtendienstes (BND), beanstandete die Änderung der verwaltungsinternen Förderungsrichtlinie des BND durch den beklagten Dienststellenleiter. Nach dieser setzte die Beförderung in eine A 16-Führungsposition ursprünglich die Absolvierung einer dreijährigen A 15-Sachgebietsleitung voraus. Mit der angegriffenen Änderung ist vorgesehen, dass die Bewährung für diese Führungsposition in mindestens zwei (jeweils zumindest zweijährigen) unterschiedlichen regelbeurteilten A 15-Sachgebietsleitungen zu erfolgen hat, von denen eine durch die entsprechende Verwendung in einer obersten Bundesbehörde... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.04.2022
- 9 U 84/21 -

OLG Frankfurt am Main: Unterlassungs­anspruch wegen binärer Geschlechts­bezeichnung

Berufung der Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns gegen landgerichtliches Urteil zum Unterlassungs­anspruch einer Person nicht-binärer Geschlechts­identität aus formalen Gründen verworfen

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Berufung der Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns wegen Versäumung der Berufungsfrist als unzulässig verworfen. Damit verbleibt es bei dem vom Landgericht ausgeurteilten und ab dem 01.03.2022 bestehenden Unterlassungs­anspruch der klagenden Partei nicht-binärer Geschlechts­zugehörigkeit gegen das Unternehmen. Dieses hat es zu unterlassen, die klagende Partei dadurch zu diskriminieren, dass bei der Nutzung von Angeboten der Beklagten zwingend eine Anrede als Frau oder Herr angegeben werden muss. Gleiches gilt für Fahrkarten, Schreiben, Rechnungen, Werbung und gespeicherte personenbezogene Daten mit der Bezeichnung als Frau oder Herr.

Die Beklagte ist Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns. Die klagende Partei besitzt eine nicht-binäre Geschlechtsidentität, seit Oktober 2019 lautet der Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde „ohne Angabe". Die klagende Partei ist Inhaberin einer BahnCard der Beklagten und bemühte sich seit Oktober 2019 vergeblich, die hierfür bei der Beklagten hinterlegten Daten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 16.11.2020
- Vollz (Ws) 10/20 -

Haftanstalt muss auf Ausdrucken und Bescheinigungen das Geschlecht einer strafgefangenen "diversen" Person als "divers" eintragen

Unzulässigkeit eines offenen Geschlechtseintrags

Besitzt eine strafgefangene Person das Geschlechtsmerkmal "divers", so hat sie ein Anspruch darauf, dass auf den ihr betreffenden Ausdrucken und Bescheinigungen der Haftanstalt als Geschlecht "divers" eingetragen wird. Das Offenlassen des Geschlechtseintrags ist unzulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine im Saarland inhaftierte Person änderte im Mai 2019 ihr Geschlecht von "männlich" in "divers". Sie verlangte nachfolgend, dass auf Ausdrucken und Bescheinigungen der Haftanstalt ihr Geschlecht als "divers" eingetragen wird. Die Haftanstalt kam dem nicht nach und verwies zur Begründung darauf, dass ein solcher Eintrag im EDV-System noch... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 16.11.2020
- Vollz (Ws) 11/20 -

Keine von männlichen und weiblichen Strafgefangenen getrennte Unterbringung in besonderen Anstalten von Strafgefangen mit "diversen" Geschlecht

Schutz der Intim- und Sexualsphäre durch Einzelhaftraum mit Einzelbad, Einzelfreistunden, Einzelvorführungen und Einzelsportstunden

Strafgefangene mit dem Geschlecht "divers" steht kein Anspruch auf eine von männlichen und weiblichen Strafgefangenen getrennte Unterbringung in besonderen Haftanstalten zu. Der Schutz der Intim- und Sexualsphäre kann durch die Unterbringung in ein Einzelhaftraum mit Einzelbad und die Ermöglichung von Einzelfreistunden, Einzelvorführungen sowie Einzelsportstunden erreicht werden. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine seit Mai 2016 im Saarland inhaftierte Person änderte im April 2019 ihr Geschlecht von "männlich" zu "divers". Nachfolgend beanspruchte sie eine Verlegung in eine Haftanstalt für Personen des dritten Geschlechts. Dies wurde zwar abgelehnt, jedoch wurde die Person in einen Einzelhaftraum mit Einzelbad untergebracht. Zudem wurden ihr Einzelfreistunden,... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.10.2017
- 1 BvR 2019/16 -

"Männlich" oder "weiblich" nicht ausreichend: Gesetzgeber muss bis Ende 2018 weiteren positiven Geschlechtseintrag für Personenstandsrecht schaffen

Geltendes Personenstandsrecht verstößt gegen Diskriminierungs­verbot

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die Regelungen des Personenstands­rechts mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar sind, als § 22 Abs. 3 Personenstands­gesetz (PStG) neben dem Eintrag "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Das allgemeine Persönlichkeits­recht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungs­verbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als "männlich" oder "weiblich" ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechts­entwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechts­entwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.

Die beschwerdeführende Person beantragte beim zuständigen Standesamt die Berichtigung ihres Geburtseintrags dahingehend, dass die bisherige Geschlechtsangabe "weiblich" gestrichen und die Angabe "inter/divers", hilfsweise nur "divers" eingetragen werden solle. Das Standesamt lehnte den Antrag mit Hinweis darauf ab, dass nach deutschem Personenstandsrecht im Geburtenregister ein Kind... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.06.2016
- XII ZB 52/15 -

Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers" unzulässig

Intersexuelle Menschen können lediglich Löschung des bisher angegebenen Geschlechts in Geburtenregister verlangen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Personen­stands­gesetz eine Eintragung wie "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts eines Intersexuellen im Geburtenregister nicht zulässt.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte die antragstellende Person die Änderung ihres Geburtseintrags dahin, dass ihr Geschlecht als "inter" oder "divers" angegeben wird. Zur Begründung hat die 1989 geborene und als Mädchen in das Geburtenregister eingetragene Betroffene eine Chromosomenanalyse vorgelegt, wonach sie über einen numerisch auffälligen Chromosomensatz mit einem X-Chromosom... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 21.10.2014

Änderung der Geschlechtsangabe von "weiblich" in "inter" oder "divers" gesetzlich nicht vorgesehen

AG Hannover lehnt Eintragung eines dritten Geschlechts ab

Das Amtsgericht Hannover hat im schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe von "weiblich" in "inter" oder "divers" abgelehnt.

Die erkennende Richterin des Amtsgerichts Hannover stellte fest, dass nach § 21 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PstG) das Geschlecht mit "weiblich", "männlich" oder ohne eine solche Angabe einzutragen ist. Die Angabe des Geschlechts mit "inter" oder "divers" ist gesetzlich nicht vorgesehen.Das Gericht hat eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht... Lesen Sie mehr




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