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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gemeinschaftsantenne“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Schwäbisch Gmünd, Urteil vom 07.09.2004
- 2 C 822/04 -

Zimmerantenne statt Hausantenne: Eingeschränkter Fernsehempfang rechtfertigt Mietminderung von 2 %

Vermieter trifft Pflicht zur Gewährleistung des zum Zeitpunkt des Mietvertragsschluss vorhandenen Fernsehempfangs

Kommt es nach Abschluss des Mietvertrages zu einem Ausfall der Hausantenne und steht dem Mieter daraufhin nur noch ein eingeschränkter Fernsehempfang über eine Zimmerantenne zur Verfügung, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 2 %. Der Vermieter muss insofern den Fernsehempfang gewährleisten, der zum Zeitpunkt des Miet­vertrags­schlusses vorhanden war. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verfügte die Mieterin einer Wohnung nach dem Ausfall der Hausantenne über nur noch einen eingeschränkten Fernsehempfang über eine Zimmerantenne. Sie wollte daher von ihrem Recht zur Mietminderung gebrauch machen. Da der Vermieter meinte, dass die Mieterin über die Zimmerantenne einen ausreichenden Fernsehempfang gehabt habe, akzeptierte er das Minderungsrecht nicht. Der Fall landete schließlich vor Gericht.Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd entschied zu Gunsten der Mieterin. Diese habe ihre Nettomiete angesichts des eingeschränkten Fernsehempfangs um 2 % mindern dürfen. Zwar habe ein Mieter grundsätzlich... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 16.02.1999
- 64 S 356/98 -

Feuchte mit Schimmel bedeckte Wände sowie verdreckter und von Ratten befallender Hof rechtfertigen Mietminderung

Recht zur Mietminderung ebenso bei nicht funktionierender Gegensprechanlage und fehlenden Anschluss zur Gemeinschaftsantenne

Sind die Außenwände der Wohnung feucht und mit Schimmel bedeckt, ist der Hof verdreckt und von Ratten befallen, funktioniert die Gegensprechanlage nicht und fehlt der Anschluss zur Gemeinschaftsantenne, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung wegen mehrerer behaupteter Mängel seine Miete. Die Vermieterin bestritt das Vorliegen der Mängel und erkannte das Minderungsrecht nicht an. Sie klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieterin. Dem Mieter habe ein Recht zur Minderung gemäß... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 08.11.1994
- 64 S 189/94 -

Eingefrorene Wasserleitungen und Rohre, undichte Spüle, nicht funktionierender Durchlauferhitzer und weitere Mängel berechtigen zu einer Mietminderung

Nicht ordnungsgemäßes Abschließen eines Unterschrankes stellt unerhebliche Beeinträchtigung dar

Sind die Wasserleitungen und Rohre im Bad eingefroren, die Spüle undicht, so dass Wasser austritt und funktioniert der Durchlauferhitzer nicht richtig, so ist eine Minderung des Mietzinses gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Mietwohnung minderten aufgrund diverser Mängel ihre Miete. So war der Ablauf des Handwaschbeckens undicht, Fenstergriffe fehlten, der Durchlauferhitzer funktionierte nicht richtig, die Toilettenspülung war zu stark und funktionierte daher nicht richtig, die Wasserleitungen und Rohre im Bad waren zugefroren, die Gemeinschaftsantenne... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 23.06.1988
- 40 b C 2213/87 -

Lagebedingter schlechter Fernsehempfang über eine Gemeinschaftsantenne stellt kein Mangel der Mietsache dar

Mieter klagte über Empfangsstörungen

Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen ungestörten Fernsehempfang, wenn der Grund der Störungen in den örtlichen Gegebenheiten liegt. Er hat auch keinen Anspruch darauf, dass ihm ein Breitbandkabelanschluss zur Verfügung gestellt wird. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall beklagte der Mieter einer Wohnung, dass er über die Gemeinschaftsantenne bestimmte Programme nicht störungsfrei empfangen konnte. Der Mietvertrag regelte, dass die Gemeinschaftsantenne für den Empfang des kompletten Programmes vorgesehen ist. Der Mieter meinte, der Vermieter habe dafür Sorge zu tragen, dass ein ordnungsgemäßer Fernsehempfang bestehe. Der... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 25.05.2012
- 63 S 426/11 -

Fehlende Gemeinschaftsantenne stellt keinen Mangel der Mietsache dar

Mieter müssen das Ersetzen einer Gemeinschaftsantenne durch einen Kabelanschluss akzeptieren

Der Mieter hat keinen Anspruch auf Mietminderung, wenn eine Gemeinschaftsantenne durch einen Kabelanschluss ersetzt wird. Es fehlt an einem nicht unerheblichen Mangel, wenn weiterhin die Möglichkeit eines Fernsehempfangs besteht. Des Weiteren liegt auch kein unverschuldeter Rechtsirrtum vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung die Miete, da der Vermieter die Gemeinschaftsantenne beseitigte. Es bestand jedoch ein Kabelanschluss. Der Mieter meinte, es liege ein zur Minderung berichtigter Mangel vor, weil der Kabelanschluss kostenpflichtig sei und der Vermieter laut Mietvertrag zur Verfügungsstellung einer Gemeinschaftsantenne verpflichtet sei. Der... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 12.04.1994
- 63 S 439/93 -

Mietminderung wegen Baugerüst, gestörtem Fernsehempfang, sehr lauten Bauarbeiten und verschmutztem Treppenhaus

Kreissägearbeiten, Stemmarbeiten und Arbeiten mit der Bohrmaschine berechtigen zur Mietminderung

Das Aufstellen eines Baugerüstes bedeutet für die Mieter, dass sie die Wohnung nicht wie gewöhnlich nutzen können und rechtfertigt deshalb einen Anspruch auf Mietminderung. Ebenso kann die Miete gemindert werden, wenn der Fernsehempfang gestört ist oder laute Bauarbeiten (Stemmarbeiten, Bohrlärm, Kreissägearbeiten) stattfinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage des Anspruchs auf Mietminderung aufgrund der Einrüstung eines Wohnhauses mit einem Baugerüst, gestörtem Fernsehempfang und Lärmbelästigungen aufgrund von Bauarbeiten.Das Landgericht Berlin entschied, dass dem Mieter ein Minderungsanspruch in Höhe von 5 Prozent der Monatsmiete zustand. Da durch ein Baugerüst notwendigerweise... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 19.02.2009
- B 4 AS 48/08 R -

Bundessozialgericht: Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Kabelfernsehen

Kosten sind nicht angemessen, wenn eine Fernsehgemeinschaftsantenne zum Empfang genutzt werden kann

Hatz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Kabelfernsehen, wenn sie Fernsehen über eine Gemeinschaftsantenne empfangen können. Die Gebühren für das Kabelfernsehen sind dann keine angemessenen Kosten der Unterkunft. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) werde hierdurch nicht verletzt, weil diesem durch die Sender, die über die Hausantenne empfangen werden könnten, genüge getan werde, urteilten die Richter des Bundessozialgerichts.

Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts handelt es sich bei den Gebühren für die Kabelnutzung zwar grundsätzlich um erstattungsfähige Nebenkosten, die als Aufwendungen für Unterkunft i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Grundsicherungsträger zu erbringen sind.Die Übernahme von Nebenkosten ist davon abhängig, ob sie ihrer Art nach umlagefähig i. S. von §... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 29.10.2004
- 20 C 98/03 -

Eine vorhandene Gemeinschaftsantenne muss vom Vermieter empfangsbereit gehalten werden

Zur Frage, wann eine Dachantenne weiter betrieben werden muss

In den letzten Jahren entfernten viele Vermieter die Dachantennen, weil es im Haus Kabelfernsehen gab oder neuerdings mit einfachen Stabantennen digitales terrestrisches Fernsehen empfangen werden kann. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln ist allerdings ein Vermieter verpflichtet, eine vorhandene Gemeinschaftsantenne dergestalt in Ordnung zu halten, dass die Mieter diese mit Hilfe einer Set-Top-Box zum Empfang von digitalen Fernsehprogrammen über die in der Wohnung vorhandene Antennenbuchse nutzen können.

Im Fall klagte ein Berliner Mieter. In seiner im Jahre 1969 bezogenen Wohnung stand ihm seit Beginn seines Mietverhältnisses eine Gemeinschaftsantenne für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen zur Verfügung. Für die Unterhaltung der Gemeinschaftsantenne hatte er anteilig Betriebskosten zu tragen. Der Vermieter hat nach der im März 2003 erfolgten Umstellung der terrestrischen... Lesen Sie mehr



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