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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2018
- L 11 KR 1996/17 und L 4 KR 531/17 (Urteil, v. 15.06.2018) -

Versicherter mit Multipler Sklerose hat Anspruch auf Versorgung mit technisch aufwändigem Fußheber-System

Versorgungsanspruch stehen weder Wirtschaftlichkeits­gesichts­punkte noch fehlende positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses entgegen

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Versicherte, die an fortgeschrittener Multipler Sklerose leiden Anspruch darauf haben, von der Krankenkasse mit einem modernen, technisch aufwändigen Fußheber-System Ness L 300 versorgt zu werden. Dem Anspruch stehen weder Wirtschaftlichkeits­gesichts­punkte entgegen, noch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss keine positive Empfehlung abgegeben hat.

Den Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beiden 1972 und 1978 geborenen Frauen sind vor ca. 15 Jahren an Multipler Sklerose erkrankt, die stetig fortschreitet. Die Gehfähigkeit ist jeweils stark beeinträchtigt. Sie beantragten 2014 bzw. 2015 bei ihren jeweiligen Krankenkassen, gestützt auf ärztliche Verordnungen, die Versorgung mit dem Fußheber-System Ness L 300 als Hilfsmittel (Kostenpunkt ca. 5.500 Euro, zuzüglich verschiedener Zusatzkosten, wie Einweisung, Anpassung, Software-Update). Das System sendet drahtlos kleine elektrische Impulse an den Wadenbeinnerv und stimuliert dadurch die Fußheber. Es erfasst in Echtzeit die Gehposition,... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 14.05.2014
- B 6 KA 21/13 R -

Krankenkassen müssen Kosten für Buscopan® nicht generell übernehmen

Medikament muss nicht generell für verordnungsfähig erklärt werden

Stellt ein Pharmaunternehmen beim Gemeinsamen Bundesausschuss den Antrag, ein Arzneimittel in die Liste der Medikamente aufzunehmen, die trotz fehlender Verschreibungs­pflicht ausnahmsweise zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen, muss der Gemeinsame Bundesausschuss darüber umfassend entscheiden. Bei der Bearbeitung des Antrags der Firma B. in Bezug auf Buscopan® hat der Gemeinsame Bundesausschuss genau dies nicht hinreichend beachtet und muss deshalb prüfen, ob dieses Medikament als Standard­therapeutikum bei schweren und schwersten spastischen Abdominal­beschwerden in die Liste aufzunehmen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­sozial­gerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Verfahren stand die Aufnahme des nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels Buscopan Dragees in die Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie im Streit.Das Arzneimittel ist zugelassen für das Anwendungsgebiet "Behandlung von leichten bis mäßig starken Spasmen des Magen-Darm-Traktes sowie Behandlung spastischer Abdominalbeschwerden beim Reizdarmsyndrom".... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 18.12.2012
- B 1 KR 34/12 R -

Erhöhung der "Mindestmenge" zu behandelnder Frühgeborener für Krankenhäuser nichtig

Bundessozialgericht befürchtet geringere Behandlungsqualität durch Erhöhung der "Mindestmenge" von 14 auf 30 Geburten pro Jahr

Die Erhöhung der "Mindestmenge" zu behandelnder Frühgeborener mit Geburtsgewicht unter 1250 Gramm von 14 auf 30 Geburten pro Jahr für Krankenhäuser ist nichtig. Dies entschied das Bundessozialgericht.

In dem zugrunde liegenden Fall ist der beklagte Gemeinsame Bundesausschuss zu Recht davon ausgegangen, dass die Behandlung Frühgeborener mit Geburtsgewicht unter 1250 Gramm eine planbare Leistung darstellt, für die er verfassungskonform Mindestmengen beschließen darf. Er durfte auch annehmen, dass die Qualität des Behandlungsergebnisses Frühgeborener mit Geburtsgewicht unter 1250 Gramm... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2012
- L 1 KR 296/09 KL -

Behandlung von Schizophrenie: Festbetrag für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Paliperidon gekippt

Beurteilungsfehler des Gemeinsame Bundesausschusses führen zu Wettbewerbsverfälschungen und Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot und Berufsfreiheit

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Festbetragsfestsetzungen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Paliperidon – Medikamente u.a. zur Behandlung der Schizophrenie – aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts leiden die den Festbetragsfestsetzungen zu Grunde liegenden Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses an Beurteilungsfehlern und scheiden daher als rechtmäßige Grundlage der Festbetragsfestsetzungen aus.

Am 18. Juni 2009 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss u. a. die Neubildung einer Festbetragsgruppe "Antipsychotika, andere, Gruppe 1" der Stufe II nach § 35 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V; "pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkung, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen"), bestehend aus den Wirkstoffen Risperidon und Paliperidon. Die Wirkstoffe... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 13.07.2010
- S 13 KR 62/10 -

Keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse für eine Fettabsaugung

Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfohlen / Patientin bleibt auf ihren Kosten für Behandlung eines schmerzhaften Lipödems sitzen

Wenn eine Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als empfohlene neue Methode anerkannt ist, stellt sie keinen Leistungsgegenstand der Gesetzlichen Krankenversicherungen dar. Eine Kostenübernahme kann damit von der Krankenkasse verweigert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Aachen hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Krankenkasse zu Recht die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung verweigert hatte. Die bei der Krankenkasse Versicherte litt unter einem Lipödem der Beine und Arme sowie an Übergewicht und beantragte durch ihren Arzt die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung zur Behandlung des Lipödems unter stationären Bedingungen. In der... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.07.2011
- L 8 KR 101/10 -

Anspruch auf eine ambulante Liposuktion scheitert an fehlender positiver Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Anspruch auf Behandlung umfasst nur Leistungen, deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis entsprechen

Krankenkassen sind nur zu den Leistungen verpflichtet, die sie allgemein als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben. Diese richten sich danach, ob sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss positiv empfohlen worden sind. Dies bestätigte das Hessische Landessozialgericht.

Im vorliegenden Fall verlangte eine Frau die Kostenübernahme für drei ambulant vorgenommene Fettabsaugungen an Beinen und Hüften von ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme jedoch ab. Die Versicherte hatte zuvor unter Vorlage ärztlicher Bescheinigungen und Befundergebnisse sowie eines Kostenvoranschlags die Übernahme einer ambulanten Liposuktionsbehandlung beantragt.... Lesen Sie mehr



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