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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „fremde Umgebung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 30.12.2010
- 10 O 1672/10 -
In fremden Häusern ist beim Öffnen von Türen besondere Vorsicht geboten
Kein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bei Unachtsamkeit
Wer sich in fremden Räumlichkeiten befindet, ist zu besonderer Vorsicht verpflichtet, um eine Selbstgefährdung auszuschließen. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden.
Im vorliegenden Fall hat die 55jährige Klägerin im Februar 2009 ein Kosmetikstudio in Wernigerode besucht. Auf dem Rückweg von der im Hausflur befindlichen Toilette irrte sich die Klägerin, öffnete die falsche Tür und stürzte eine steile unbeleuchtete Kellertreppe hinab, deren erste Stufe fehlte. Beim Sturz in den Keller verletzte sich die Klägerin, Brille, Uhr und Kleidung wurden beschädigt. Von der Betreiberin des Kosmetikstudios und der Eigentümerin des Grundstücks verlangte die Klägerin Schmerzensgeld von mindestens 4.000 € und Schadensersatz von rund 700 €.Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Der Richter hat entschieden... Lesen Sie mehr
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