wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fernabsatzgeschäfte“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bonn, Urteil vom 21.01.2021
- 17 O 146/17 -

Kein Nutzungs­ersatz­anspruch auf Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrages

In Umsetzung eines Urteils des EuGH hat das LG Bonn den § 346 BGB teleologisch reduziert

Das Landgericht Bonn gewährt nach Umsetzung eines EuGH-Urteils einem Darlehensnehmer keinen Nutzungsersatz auf Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrages.

Das Landgericht Bonn hatte zunächst dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) mit Vorab­entscheidungs­ersuchen eine Frage zur Auslegung des Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2002/65/EG v. 23.09.2002 (Fernabsatz­finanzdienstleistungs­richtlinie (FinFARL)) vorgelegt. Art. 7 Abs. 4 der FinFARL regelt die Erstattungspflicht des Darlehensgebers im Falle einer Rückabwicklung des Darlehensvertrages aufgrund eines Widerrufs. Der EuGH hat dann mit Urteil vom 04.06.2020 – C-301/18 die Auffassung der Kammer bestätigt, dass die vollharmonisierende FinFARL, die keinen Nutzungsersatzanspruch des Darlehensnehmers gegen den Darlehensgeber vorsieht,... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 16.09.2019
- 2 O 683/19 -

Fahrzeugangebot im Internet macht Kauf nicht zum Fernabsatzgeschäft

Vorliegen eines Fernabsatzvertrags mit gesetzlichem Widerrufsrecht setzt organisiertes Fernabsatzsystem mit Versand von Ware voraus

Immer häufiger bieten Fahrzeughändler heute ihre Fahrzeuge im Internet auf entsprechenden Plattformen an. Der Kontakt mit dem Verbraucher, der sich für ein Fahrzeug interessiert, läuft häufig über E-Mails und das Telefon. Das Landgericht Osnabrück hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass der Fahrzeugkauf hierdurch nicht ohne weiteres zu einem sogenannten Fernabsatzgeschäft wird. Der Verbraucher kann seine Bestellung daher nicht binnen einer gesetzlich geregelten Frist widerrufen. Das Landgericht verwies darauf, dass das Anbieten von Fahrzeugen im Internet und das Abstimmen des Autokaufs ausnahmsweise per Internet und Telefon nicht genüge, um von einem organisierten Fernabsatzsystem auszugehen.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Frau aus München. Sie hatte im Januar 2018 bei dem später beklagten Autohaus in Wietmarschen (Emsland) einen Kombi erworben. Diesen hatte sie auf einer großen Internet-Plattform ausfindig gemacht. Anschließend hatte sie mit dem Autohaus telefonisch Kontakt aufgenommen. Dieses hatte ihr schließlich ein Bestellformular für das Fahrzeug per E-Mail... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2018
- VIII ZR 94/17 -

Kein Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

BGH urteilt entgegen der teilweise im Schrifttum vertretenen Auffassung

Einem Mieter steht nach einer erklärten Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen kein Verbraucherwiderrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung bekanntgegeben und die Revision des Klägers zurückgewiesen.

Im verhandelten Fall ist der Kläger Mieter einer Wohnung der Beklagten in Berlin. Im Juli 2015 forderte die Beklagte, eine Kommanditgesellschaft, vertreten durch die Hausverwaltung, den Kläger unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel brieflich auf, einer (näher erläuterten) Erhöhung der Netto-Kaltmiete von 807,87 € auf 929,15 € zuzustimmen. Dem kam der Kläger zwar zunächst nach,... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.2017
- IX ZR 204/16 -

BGH: Widerruf eines als Fernabsatzvertrag zu wertenden Anwaltsvertrags möglich

Gewinnung einer Vielzahl von Mandanten mittels Zuhilfenahme eines Dritten und unter ausschließlicher Verwendung von Fern­kommuni­kations­mitteln

Bedient sich ein Rechtsanwalt eines Dritten, um eine Vielzahl von Mandanten ohne persönlichen Kontakt und unter ausschließlicher Verwendung von Fern­kommuni­kations­mitteln zu gewinnen, so liegt ein Fernabsatzgeschäft im Sinne von § 312 c Abs. 1 BGB vor. Ist der Mandant ein Verbraucher, kann er den so zustande gekommenen Anwaltsvertrag widerrufen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich ein Mandant die Vergütung einer Rechtsanwaltskanzlei für eine außergerichtliche Tätigkeit gegen eine Fondsgesellschaft zu zahlen. Der Mandant führte an, den Anwaltsvertrag wirksam widerrufen zu haben. Die Anwaltskanzlei versuchte unter Zuhilfenahme einer Gesellschaft eine Vielzahl von Mandanten in Kapitalanlagefällen zu gewinnen. Die Kanzlei... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 10.03.2017
- 63 S 248/16 -

Zustimmung zur Mieterhöhung kann widerrufen werden

Kein Widerrufsrecht bei individuell gefertigtem Schreiben zur Mieterhöhung für konkrete Wohnung

Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung kann nach § 312 g Abs. 1 BGB widerrufen werden, wenn die Vereinbarung über die Mieterhöhung als Fernabsatzvertrag zu werten ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Mieterhöhung durch ein individuell gefertigtes Schreiben verlangt wird und wenn sie sich nur auf eine konkrete Wohnung bezieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Mieter einer Wohnung im Juli 2015 der Erhöhung der Miete nach einem entsprechenden Schreiben der Vermieterin zugestimmt. Einen Monat später widerrief er jedoch seine Zustimmung. Da die Vermieterin den Widerruf nicht anerkannte, kam der Fall schließlich vor Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee verneinte ein Widerrufsrecht. Dagegen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2016
- I ZR 68/15 -

BGH: Per Telefon geschlossener Grundstücks­makler­vertrag als widerrufliches Fernabsatzgeschäft im Sinne von § 312 b BGB aF

Maklerkunde hat bei per Telefon geschlossenen Maklervertrag ein Widerrufsrecht

Ein per Telefon geschlossener Grundstücks­makler­vertrag ist ein Fernabsatzgeschäft im Sinne von § 312 b BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung (= BGB aF) und kann vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Klägerin, eine Immobilienmaklerin, bewarb im Jahr 2013 im Internet ein Grundstück. Auf die Anfrage des Beklagten übersandte sie ihm per E-Mail ein Exposé, in dem eine vom Käufer zu zahlende Maklerprovision von 3,57 % des Kaufpreises ausgewiesen war. Eine Widerrufsbelehrung fand sich in dem Exposé nicht. Der Beklagte bestätigte per E-Mail den Eingang des Exposés und vereinbarte mit... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2016
- VIII ZR 146/15 -

Widerruf von Fernabsatzverträgen grundsätzlich ohne Rücksicht auf Beweggründe des Verbrauchers möglich

Ausschluss des Widerrufsrechts wegen rechts­miss­bräuchlichen Verhaltens des Verbrauchers nur in Ausnahmefällen zulässig

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher unter dem Gesichtspunkt rechts­miss­bräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fernabsatzvertrages gehindert ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte bei der Beklagten über das Internet zwei Matratzen bestellt, die im Januar 2014 ausgeliefert und vom Kläger zunächst auch bezahlt worden waren. Unter Hinweis auf ein günstigeres Angebot eines anderen Anbieters und eine "Tiefpreisgarantie" des Verkäufers bat der Kläger um Erstattung des Differenzbetrags von 32,98 Euro, damit er von dem... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 27.10.2015
- 5 C 267/15 -

Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden

Durch Zustimmung abgeschlossener Miet­änderungs­vertrag stellt keinen Fernabsatzvertrag dar

Erklärt der Mieter schriftlich seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung, so kann er diese nicht gemäß den Vorschriften zu den Fernabsatzverträgen widerrufen. Denn der durch die Zustimmung abgeschlossene Miet­änderungs­vertrag stellt keinen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 c Abs. 1 BGB dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erklärte der Mieter eines Einfamilienhauses im April 2015 schriftlich seine Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen. Er zahlte dementsprechend ab diesem Zeitpunkt die erhöhte Miete. Im Juli 2015 entschied sich der Mieter jedoch um. Er widerrief seine Zustimmung zur Mieterhöhung und verlangte die Rückzahlung der Mieterhöhungsbeträge. Da sich die Vermieterin... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 20.03.2014
- 261 C 3733/14 -

Widerruf eines Fernabsatzvertrages ist auch ohne Absendung der Stornierungs­bestätigung wirksam

Zusätzliche Bestätigung nach Ausübung des Widerrufsrechts ergibt sich weder aus dem Gesetz noch aus den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass es bei einem Fernabsatzvertrag nach Ausübung des Widerrufsrechts keiner weiteren Bestätigung einer Stornierung seitens des Kunden bedarf.

Im zugrunde liegenden Verfahren buchte eine Münchnerin bei einem großen Münchner Unternehmen am 20. April 2012 über dessen Internetseite online einen Schwimmkurs "Kraulen", der noch am gleichen Tag bestätigt wurde. Kurz darauf, noch am gleichen Tag, stornierte die Münchnerin die Buchung, indem sie das online zur Verfügung gestellte Stornierungsformular des Unternehmens ausfüllte und... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 04.12.2012
- 2 U 154/12 -

Fernabsatzverträge: Lebende Bäume sind keine verderblichen Waren

Rückgaberecht ist nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen

Lebende Bäume stellen keine verderblichen Waren im Sinne des § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB dar. Das Rückgaberecht im Rahmen des Versandhandels bleibt daher bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden lebende Bäume telefonisch bestellt. Nach der Anlieferung pflanzte die Käuferin die Bäume nicht ein, woraufhin sie abstarben. Sie wollte daher die Ware wieder zurückgeben. Der Lieferant erkannte jedoch ein Rückgaberecht nicht an, da es sich bei den Bäumen um verderbliche Waren gehandelt habe und daher das Rückgaberecht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 1... Lesen Sie mehr




Werbung